Antworten

Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

fthinn
Special Effects
Posts: 4
Post 1 von 17
1.760 Ansichten

Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Ich habe am 26.12.2023 mein Abo um 1 Jahr verlängert, indem ich ein mir per email unterbreitetes Angebot online angenommen habe. Darin ist eine Aktivierungsgebühr von 0 EUR enthalten (ich habe davon einen Screenshot erstellt). Am Folgetag habe ich eine Bestätigung dazu erhalten, in der eine Aktivierungsgebühr von 30 EUR enthalten ist. Diese ist inzwischen auch schon belastet.

Ich nehme an, es ist wieder eine dieser Geldschneidereien von Sky. Wie kann man das reklamieren? Im Chat kommt ja man nicht mal mehr zu einem Mitarbeiter durch.

Alle Antworten
Antworten
kleines23
Regie
Posts: 7,221
Post 2 von 17
1.749 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

@fthinnVermute Du hast eine Kündigung zu laufen , war Dein Vertrag ausgelaufen? Weil ich den letzten Satz gelesen habe , 😉

fthinn
Special Effects
Posts: 4
Post 3 von 17
1.745 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Ja @kleines23 , ich hatte einige Wochen vorher gekündigt. Aber das Angebot, das ich dann noch von Sky erhalten habe, hat explizit keine Aktivierungsgebühr beinhaltet.

kleines23
Regie
Posts: 7,221
Post 4 von 17
1.738 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

@fthinnOK. wenn Dein Vertrag noch nicht ausgelaufen ist,und Du Verlängerst ,hast Du die Kündigung ja zurück gezogen, und da berechnet Sky schon seit langem 30€ . Darum meine Frage war der Vertrag ausgelaufen, dann hättest Du die 30€ nicht zahlen brauchen.😉

fthinn
Special Effects
Posts: 4
Post 5 von 17
1.732 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

@kleines23der Vertrag wäre am 31.12.2023 ausgelaufen. Aber schau doch mal auf die pdf, die ich bei meinem Ursprungspost hochgeladen hatte. Dort steht doch ausdrücklich 0 EUR Aktivierungsgebühr. Wenn ich dieses Angebot annehme, muss ich mich doch darauf verlassen können, dass alle Bedingungen (von beiden Seiten) eingehalten werden. Oder nicht ? 🙂

kleines23
Regie
Posts: 7,221
Post 6 von 17
1.715 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

@fthinnSchau Dir den letzten Satz unten an, ich hab es gelesen, da Du vor Ablauf verlängert hast wird Dir die AG von 30€ berechnet. 😉

digo
Regie
Posts: 13,885
Post 7 von 17
1.686 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Es sind keine Aktivierungsgebühren!

Die Rücknahme der Kündigung kostet 30€!

siehe @kleines23 

kleines23
Regie
Posts: 7,221
Post 8 von 17
1.680 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Bei einigen heißt es ja Strafgebühr 🤣

KarlRasur
Kulissenbauer
Posts: 58
Post 9 von 17
1.652 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Sky ist für mich das einzige Unternehmen, dass den Kunden bestraft wenn man weiterhin Kunde bleiben will...  Geschäftstüchtig sind sie ja...

Schnippelmann
Castingleiter
Posts: 2,283
Post 10 von 17
1.648 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Was soll das Gejammer? 😂 Denkt an die Zukunft, rettet Sky!... Solange der Kunde das glaubt, funktioniert es doch! 🤫

pinky999
Tontechniker
Posts: 573
Post 11 von 17
1.622 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Also im PDF steht €0,00 Aktivierungsgebühr. Oder ich muss mal wieder zum Optiker 🤔.

digo
Regie
Posts: 13,885
Post 12 von 17
1.615 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Ohne Brille!

Keine Aktivierungsgebühr aber 30 € für die Kündigungsrücknahme!

Das ist keine Aktivierung, aber SKY Standard.

 

Stimmt, die bleibenden Kunden hätten eher eine Prämie verdient!

 

fthinn
Special Effects
Posts: 4
Post 13 von 17
1.610 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

@digook, das muss dann wohl irgendwo in den AGB stehen.

Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass Sky alles andere als kundenfreundlich handelt bzw. am Rande der Legalität wandelt. Transparenz sieht auf jeden Fall anders aus.

Da ist mir DAZN viel lieber. Die sind wenigstens transparent in ihrer Vertragsgestaltung.

digo
Regie
Posts: 13,885
Post 14 von 17
1.600 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

"Stimmt, die bleibenden Kunden hätten eher eine Prämie verdient!"

Wieso einigen?
Wir stimmen überein!

Es ist doch nicht der einzige Punkt!

siehe Thema Multiscreen und mehr!

kleines23
Regie
Posts: 7,221
Post 15 von 17
1.554 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Das Angebot gilt nach Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit steht doch da. Und das ist für mich wie ein Neukundenangebot, da ja 12 Monate Mindestlaufzeit. Da aber vorher verlängert wurde hat er die Kündigung zurück gezogen. Hätte er nach Vertragslaufzeit das Angebot gemacht , hätte man die 30€ nicht zahlen brauchen. Aber da kommt es ja mit neuem Vertrag wieder ins Spiel, wie neue Geräte ? Da das Angebot vor Ablauf gemacht wurde ,läuft es so weiter nur um die 30€ wird man nicht rum kommen.😉

pinky999
Tontechniker
Posts: 573
Post 16 von 17
1.545 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Dann möge Sky das doch Reaktivierungsgebühr nennen wenn man den Terminus Strafgebühr so scheut. Just my 2 Cents.

Pfefferdrachen
Maskenbildner
Posts: 486
Post 17 von 17
1.438 Ansichten

Betreff: Aktivierungsgebühr untergeschoben, obwohl in online-Abschluss nicht vorgesehen

Für die Einrichtung deiner neuen Vorteilskonditionen fällt eine einmalige Gebühr von 30,00 Euro an.

Es ist eher eine "Änderungsgebühr" und erscheint nicht in den AGBs oder Preislisten. Da sie aber auf der Auftragsbestätigung aufgeführt wird ist leider alles rechtens, man kann ja den Auftrag widerrufen.

Antworten