07.12.2023 13:46
Hallo,
ich habe zwei IPTV-Boxen bekommen welche ich nicht registrieren kann mit der Meldung ich sei nicht berechtigt.
Beide IPTV-Boxen sind bei mir auch nicht unter meinem Sky-Konto gelistet.
Könnte mir die jemand entsprechend eintragen damit ich sie auch nutzen kann, danke!
Vielen Dank vorab!
07.12.2023 14:47
Hallo @bouncereloaded !
Wo hast du die Boxen her?
Wenn du ein Abo mit den beiden Boxen abgeschlossen hast, kann dir ein Mod ganz sicher helfen.
Sollte es sich um Fremdgeräte handeln, welche du von jemandem bekommen hast, wirst du keine Hilfe bekommen. Fremdgeräte sind in der Regel unterschlagen worden. Das unterstützt Sky nicht mehr. Dafür gibt es keine Freischaltung.
Wenn die Boxen in deinem Abo enthalten sind, kannst du hier immer wieder vorbeischauen. Dann wird sich bald ein Mod melden um dir zu helfen.
Viele Grüße
grauerwolf
07.12.2023 15:46
Hallo,
ich habe eine Umstellung von Kabel auf IPTV machen lassen.
Eine IPTV-Box habe ich daraufhin geschickt bekommen und die anderen beiden habe ich mir über mein Sky-Konto dazugebucht.
Diese sind nun auch geliefert worden aber stehen nicht in meinem Sky-Konto, warum auch immer.
Ich habe die beiden also ganz offiziell dazu geholt.
Es wäre daher super wenn sich ein Admin der Sache annehmen könnte damit ich sie auch aktivieren kann.
Vielen Dank vorab
Markus
07.12.2023 17:08
Hallo @bouncereloaded !
Dann wird sich sicher bald ein Mod melden um dir zu helfen.
Wie gesagt, einfach immer weider hier vorbeischauen, ob sich jemand gemeldet hat.
Viele Grüße
grauerwolf
07.12.2023 19:52
Hallo @bouncereloaded,
gerne helfe ich dir weiter. Sende mir deine Kundennummer bitte per Privatnachricht. Zum Datenabgleich benötige ich dein Geburtsdatum und je nach Zahlungsweise folgende Daten:
- Lastschrift: den Namen der Bank, welche für die monatliche Abbuchung hinterlegt wurde
- Kreditkarte: die letzten vier Ziffern der Kreditkartennummer
- PayPal oder Überweisung: deine vollständige Adresse
Um mir eine private Nachricht zu senden, gehe auf mein Profil und klicke unter „Mich kontaktieren“ auf "Nachricht".
VG,
Christina
12.12.2023 20:01
Hallo,
ich habe einen gebrauchten Sky Q Mini gekauft. Kann ich den jetzt nicht verwenden?
12.12.2023 20:54
Hallo @patrickkrs !
Von Sky werden nur Leihgeräte ausgegeben, welche auch zurückgesendet werden müssen.
Werden diese Geräte von jemandem einfach verkauft, sind sie vor Sky unterschlagen worden und damit Diebesgut. Sky unterstützt das natürlich nicht und schaltet solche Geräte nicht frei.
Damit ist das Teil für dich nutzlos und ich würde es auch lieber wieder loswerden.
Viele Grüße
grauerwolf
12.12.2023 20:56
Hallo,
es ist doch aber ein einmaliger Preis von 99,00?
Dieses Unternehmen ist so unfassbar nachhaltig, wahnsinn.
12.12.2023 21:00
Wo hast du das Gerät denn her?
Bei Sky bekommt man mit Vetrag nur Leihgeräte. Verkauft werden die nicht. Es ist sehr verständlich, dass ein Unternehmen illegalen Handel mit seinen Geräten nicht unterstützt.
12.12.2023 21:04
Ich habe Zuhause einen Sky Q Receiver und kann für einmalig 99 Euro den Sky Q Mini Receiver nutzen, da ich das Sky Q Abo habe.
Also warum nicht ein gebrauchtes Gerät nutzen? Wobei 99,00 für dieses kleine Stück Technik und dem Hintergedanken, dass es wundervolles Leihgerät darstellen sehr lächerlich.
Die Sky Q Apps für Smart TVs ist sehr ausbaufähig und anstatt dass ich jetzt am Ende bei einem Sky Produkt bleibe und 100 Euro zahle, kaufe ich mir lieber ein Apple TV auf dem wenigstens die Sky Q App gut läuft. Sehr schade, dass das Unternehmen in der Hinsicht so eingeschränkt ist.
12.12.2023 22:09
Ich glaube, dass einigen nicht so ganz bewusst ist, dass es sich um eine Straftat handelt.
Anstatt die Geräte nach Beendigung des Abos an Sky zurückzusenden, werden sie dem Unternehmen gestohlen und weiterverkauft, um damit Geld zu verdienen. Das ist Handel mit Diebesgut und das nennt man auch "Hehlerei". Wer solche unterschlagenen Geräte kauft, macht sich damit ebenfalls strafbar.
Ich finde es richtig, dass Sky das nicht unterstützt.
12.12.2023 22:14 - Zuletzt bearbeitet: 12.12.2023 22:39
Definiere mal den Begriff "Diebesgut". Und bitte nicht "Zivil- und Strafrecht" durcheinanderwerfen! 🙈
Wegen Hehlerei kann sich nur strafbar machen, wer nach § 259 Abs. 1 StGB eine Sache, die ein anderer gestohlen hat ankauft oder weiterverkauft.
12.12.2023 22:24
In meinen Augen ist das 0,0 nachhaltig. Alleine deshalb sollte man die Möglichkeit haben, die Geräte, wenn sie mit einer Einmalzahlung bezahlt wurden, auch weiterzuverkaufen.
Sind diese an ein monatliches Abo wie z.B. eine Fritzbox gebunden, dann sollte man diese auch zurückschicken müssen.
Ich bin seit Jahren Sky-Kunde und zahle das Abo für die Erweiterung, also warum nicht nachhaltig sein und es dann weiterverkaufen.
Damit ich auf der sicheren Seite bin werde ich morgen bei Sky anrufen und den Verkauf melden.
12.12.2023 22:41 - Zuletzt bearbeitet: 12.12.2023 23:04
Die 99€ sind eine Servicepauschale!
Das hat mit Kauf nichts zu tun!
Sonst bleibt es ein Leihgerät.
Und nach Rückgabe verwendet SKY oft diese Geräte als Defekttausch. z.B.!
Ob es sich hier sogar um einen Diebstahl oder eine Unterschlagung (des Verkäufers) handelt, ist doch nebensächlich!
Dir macht man keinen Vorwurf!
Unwissenheit mal vorausgesetzt.
SKY kann doch selbst die vielen Ebay Anzeigen sehen.
Denke deine Meldung ist daher nicht interessant.
Eine Freischaltung wirst du dafür nicht bekommen, auch wenn dein Abo passen sollte.
Grundvoraussetzungen für den Mini hast du? Egal!
Altabo vor Ende 2019 oder Multiscreen!
@patrickkrs
Mit deiner Meldung kannst du eine bessere Überprüfung erreichen, also für deine Person.
Viel Spaß!
13.12.2023 13:45
Alles klar, danke für die Info. Dann habe ich mich wohl geirrt.
Natürlich schützt Unwissenheit nicht, jedoch sind so viele Sky Geräte auf dem Zweitmarkt, dass man keine Sekunde daran verschwendet, dass die 99 Euro Servicepauschale sind und keine Einmalzahlung. Das geht meiner Meinung nach schnell unter und auch durch die Sky Seite nicht offensichtlich genug. In Klammern würde ja das Wort Servicepauschale reichen.
Wie meinst du das mit dem Alt Abo und Multiscreen? Das verwirrt mich. @digo
13.12.2023 14:08
Für die Nutzung einer Mini Box benötigst du ein Abo vor Ende 2019 (includiert) oder die Option Multiscreen im Abo.
Unabhängig von deiner Freischaltung.
13.12.2023 14:57
Vielen Dank.
16.12.2023 22:02
Wie kann ich das beheben
16.12.2023 22:28
@Meinkar Du hast ja hier bestimmt mitgelesen, was willst Du genau beheben ?😉
16.12.2023 23:04 - Zuletzt bearbeitet: 16.12.2023 23:06