@Skynutzerseit21 schrieb:
@holzkopf Ich glaube, dass er das schon tun kann, da es sein Gerät ist und er dabei ist. Er darf nur den Zugang nicht an andere Haushalte weitergeben, damit sie es nutzen, obwohl er da nicht wohnt. Wenn ich mein iPad mit in den Urlaub nehme und darauf Sky schaue, ist das ja auch ok.
oder auf dem Handy. Ob da jemand neben mir sitzt ist dabei Wurscht. Es geht um die Weitergabe des Accounts und der Installation von Sky auf haushaltsfremden Geräten. Also er Düfte es halt nicht bei seinem Freund installieren.
wo wir wieder beim Thema sind, die Sky q App darf ich in meinem Haushalt überall installieren. Geht auch auf meinem Tv im Schlafzimmer, läuft aber nicht mehr, auch wenn es der einzigste Stream ist.
Das ist ok, weil du auf dem iPad über SKY Go schaust. Mobilenutzung und PC auch im EU Ausland.
Ist der Unterschied noch nicht angekommen? Nicht schlimm !
Die Nutzung der SKY QApp ist auf den Haushalt beschränkt!
Das sind die Bedingungen von SKY.
Und diese waren schon über Jahre in allen technischen Angaben zu sehen.
Das SKY es nicht kontrolliert hat und sogar dieses technisch zugelassen hat, ist eine Katastrophe.
(über Gewohnheitsrecht hat noch keiner geschrieben, aber es war ja nur eine "Testphase", ohne Kundeninformation? Kostenlose Freischaltphase, ohne Info, als Argumentation, da ist etwas zu machen ?)
Wo hast du das mit der Weitergabe gelesen? @Skynutzerseit21
Glaube deine Interpretation stimmt nicht? Nur bei SKYGO stimmt es.
Das ist ja immer noch bei dir eine App.
Läuft nicht mehr? SKY Q App? Gesperrt?
Du hast kein Multiscreen?
SKYGo ist davon nicht betroffen. Da 1x frei mit Q Abo.
Mach, viel Spaß!
Das die Konstellation zu den Streams nicht ordentlich (aus meiner Sicht) umgesetzt wurde, ist von mir unbestritten.
Dazu die unglücklichen Angaben in den Accounts, Geräteliste und Abo
Für eine klare Aussage braucht man ja ein Studium.
Begrenzung bei der Streamanzahl wäre schon ein Möglichkeit, nicht das Gerät beschränken.
Aber Multiscreen bringt auch Geld.