@Dapinknina schrieb:
Welch ein Blödsinn, das Gerät war frei verkäuflich und ging bis ich meinen Vertrag verlängert habe.
Geräte, wie der Sky Q Sat-Receiver bzw. der Sky Q Kabel-Receiver bzw. die Sky Q Mini Box bzw. die Sky Q IPTV Box, werden bei Sky, je nach Vertrag, gegen eine einmalige Servicepauschale oder sogar gratis (kostenlos ; umsonst) verliehen. Wenn du eines dieser Geräte im freien Handel, z. B. bei ebay, gekauft hast, dann ist das deine Sache, was Sky nicht gefällt, denn Sky schaltet nur die Geräte frei, damit man diese verwenden und alles nutzen kann, was darauf geht, die bei Sky geliehen wurden.
So ist das bei Sky.
Ansonsten hast du einfach nur Glück gehabt, dass es bei deinem im freien Handel gekauften Gerät funktioniert hat. Dieses wurde wohl bei deiner Vertragsverlägrung so geändert, dass es jetzt nicht mehr geht.
Und noch was: Geräte, die bei Sky geliehen wurden, müssen nach Abo Ende zurück zu Sky und dürfen nicht behalten werden und dürfen demzufolge auch nicht, z. B. über ebay, verkauft werden.
Einzige Ausnahme nach dem Abo Ende: Man kann das Gerät, z. B. den Sky Q Receiver, sofern Sky dieses dem Sky Kunden anbietet, gegen eine monatliche Pauschale mieten.
Und komm jetzt nicht damit, dass man das Gerät durch die Servicepauschale gekauft hat. Das ist nicht der Fall, denn die Servicepauschale ist eine Art "lebenslange Garantie", d. h. sollte das Gerät mal defekt sein, dann wird es komplett gratis (kostenlos ; umsonst) gegen das gleiche Gerät getauscht. Einzige Ausname dabei ist folgende: Sollte man noch den altbewährten Sky+ Sat-Receiver (Gerät ohne UHD mit externer Festplatte) bzw. den altbewährten Sky+ Kabel-Receiver oder das CI+ Modul (Sat-Empfang) haben und dieser / dieses ist defekt, dann wird auch komplett gratis (kostenlos ; umsonst) getauscht, aber nicht gegen das gleiche Gerät, sondern gegen einen Sky Q Receiver, weil Sky die altbewährten Sky+ Receiver und das CI+ Modul zurückhaben will, um sie dann nie wieder auszugeben. Diese "lebenslange Garantie" gilt aber nur solange, bis man das Abo kündigt und nicht verlängert und auch nicht das Gerät, z. B. den Sky Q Receiver, hinterher mietet, sofern Sky dieses dem Sky Kunden anbietet, oder man irgendwann auf ein anderes Gerät wechselt, wobei diese "lebenslange Garantie" dann für das neue Gerät gilt.
Gruß, Sonic28