09.10.2024 17:03 - Zuletzt bearbeitet: 09.10.2024 17:10
@pinky999 schrieb:@Sambu Kannst du noch die beiden Erklärungen von Sky * und ** nachreichen? Daraus könnte man dann mutmaßlich ein regelmäßiges Nutzungsrecht (was nichts mit einem sog. Gewohnheitsrecht zu tun hat) ableiten.
"entsteht Gewohnheitsrecht nicht durch ein förmliches Rechtssetzungsverfahren, sondern durch eine längere tatsächliche Übung. Diese muss dauernd und ständig wirken, und sie muss gleichmäßig und allgemein sein"
Egal!
"In der Rechtssprache gilt das Nutzungsrecht als ein ausschließliches bzw. absolutes Recht. Dieses Recht (Nutzungsrecht) erlaubt der innehabenden Person die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts. "
Eine Sache oder ein Recht ist es ja nicht und absolut schon gar nicht, eher eine längere Übung?
Du bist eher nicht beim Thema?
Die Frage, welche Informationen bringt es uns im Zusammenhang von "Multiscreen 2 ", ist doch das Thema.
09.10.2024 17:05
@pinky999 , welche Erklärungen meinst du genau?
09.10.2024 17:09
Da sind zwei Sternchen im Text (Haushalts* und ... außerhalb deines Haushalts nutzt**). Dazu muss es unten eine Fußnote geben, in der die Begriffe nach Auffassung von Sky definiert sind.
09.10.2024 17:23 - Zuletzt bearbeitet: 09.10.2024 17:25
Dann besteht deiner Meinung nach ein Nutzungsrecht schon dadurch, dass Sky Multiscreen über einen langen Zeitraum ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt richtig @digo . Darauf folgte eine Vertragsänderung, in der wesentliche Bestandteile zu deinen Ungunsten geändert wurden. Bei einem angenommenem Preis von €15,00 monatlichlich, hätte dich Sky bei gleicher Nutzung über dein Sonderkündigungsrecht informieren müssen (möglicherweise mehr als 5% Erhöhung).
Das alles hättest du also unter Berufung auf dein Gewohnheitsrecht einklagen können. Die Praxis zeigt aber dass das Gewohnheitsrecht immer Auslegungssache und kein rechtlicher Anspruch ist. Das, und nur das wollte ich damit sagen. IMO würdest du mit o.g. Argumentation vor einem Gericht scheitern.
Oder: Man verkauft Multiscreen als kostenloses Testphase.
09.10.2024 17:24
09.10.2024 17:28
Danke @Sambu . Über die Erklärung / Definition muss ich erstmal nachdenken.
09.10.2024 17:30 - Zuletzt bearbeitet: 09.10.2024 17:33
Danke!
Sind wir wieder beim Thema.
siehe kündbar!
Aber wie führe ich die Kündigung durch?
Brauche ich einen Nachweis?
09.10.2024 17:32
Über den einzig funktionierenden Kündigungsweg: Im Forum auf eine(n) Moderator:in warten 😁.
09.10.2024 17:36
Das wäre aber doch rechtlich nicht zulässig ?
Über Kündigungsmöglichkeiten bestehen ja Vorgaben.
Und zu deiner Rechtegemeinsamkeit.
Hatte ich nicht von Einzellfallentscheidung geschrieben?
Schau mal.
09.10.2024 17:38
Ja, aber bis jetzt kein Moderator hier gemeldet.. Schade. Hatte heute wieder versucht anzurufen, aber nach 15 Minuten aufgegeben..
Eine Frage an euch. Wie kann man denn direkt auf einen Post antworten, sodas der Text vom anderen mit drin steht?
Sorry, bin noch neu hier 🙂
09.10.2024 17:41
Ich habe jetzt die aktuellen Preise nicht im Kopf, aber das bedeutet, Sky Abo + Multiscreen + Multiscreen 2. Haushalt und du darfst das Ganze höchst offiziell in zwei deiner eigenen Wohnsitze nutzen und auch weiteren Personen in diesem Haushalt überlassen. Kündigen kannst du Multiscreen und Multiscreen 2. Haushalt monatlich. Die offene Frage ist, wie die Kündigung zu übermitteln ist.
09.10.2024 17:41 - Zuletzt bearbeitet: 09.10.2024 17:50
Du gehst auf "Antworten" des Post und suchst auf der Menüleiste " "Anführungszeichen oben" aus!
Meist nach Klick auf die drei Punkte.
Du kannst sogar selektieren.
Auf manches Phones hast du es gar nicht.
Optionen jeweils 15 € [30€) oder Multiscreen 1 aus Altabo. @pinky999
Für Multiscreen 2 brauchst du auch immer Multiscreen 1, Mehrgerätenutzung.
09.10.2024 17:54
30 Euro monatlich on top finde ich echt viel. Aber nun ja, "gemacht aus deinen Träumen" ...
09.10.2024 17:59
@digo schrieb:Du gehst auf "Antworten" des Post und suchst auf der Menüleiste " "Anführungszeichen oben" aus!
Meist nach Klick auf die drei Punkte.
Du kannst sogar selektieren.
Auf manches Phones hast du es gar nicht.
Optionen jeweils 15 € [30€) oder Multiscreen 1 aus Altabo. @pinky999
Für Multiscreen 2 brauchst du auch immer Multiscreen 1, Mehrgerätenutzung.
Danke Dir Digo, wie gesagt, ich habe ja noch das Altabo, und bezahle deshalb "nur" die 15€.
09.10.2024 18:13
- Über den Kündigungsbutton kann man auch eine Teilkündigung veranlassen.
- Eine Zweitwohnung oder Ferienwohnung bedarf einer behördlichen Anmeldung. Sky könnte die als Nachweis anfordern. Wenn man (bei Sky) einen Zweitwohnitz oder Ferienwohnung angibt, der nicht behördlich angemeldet ist, kann das gesetzliche Probleme bringen.
- Gewohnheitsrecht greift hier nicht, da es durch die AGB ausgeschlossen wurde. Das ein Fehlverhalten nicht entdeckt wurde, macht es nicht zum Gewohnheitsrecht.
09.10.2024 18:16
Aber wie erreicht man nun einen Moderator?
Möchte das ungern am Telefon oder im Chat klären. Gerade im Chat redest erst mit einer KI, und danach mit einen Mitarbeiter der kein Deutsch kann und mit Übersetzer arbeitet. War schrecklich letztes mal. Da war ich dann nach 45 Minuten genau so schlau wie vorher. Ganz schlimm.
09.10.2024 18:29
Hallo @Sambu !
Ein Mod meldet sich hier im Thread und bittet dich per privater Nachricht um die benötigten Daten.
Aktuell kann es aber leider bis zu zwei Tagen dauern ehe du Hilfe bekommst.
09.10.2024 18:29
Ich habe doch geschrieben, dass Du es über den Kündigungsbutton als Teilkündigung kündigen kannst.
09.10.2024 18:33 - Zuletzt bearbeitet: 09.10.2024 18:43
Und da kannst du Multiscreen 2 kündigen?
Oder nimmst du das nur an?
@Sambu probiert das sicherlich, aus meiner Sicht für diese Option umsonst.
Lasse mich aber überraschen.
Wäre prima und einfach.
Ich hatte übrigens zu Multiscreen 2 folgende Ansicht: Rechtefrage
"
Es wird geduldet.
Du hast keinen Vertrags- und Leistungsanspruch darauf.
Also wenn es dann mal wieder ein Test war....
So bisher, entgegen den AGB."
Also auch kein Gewohnheitsrecht, darum ging es hier nicht und auch geschrieben.
Eher bei Multiscreen 1 und der "Testphase" mit dem Übergang zur Bezahlphase.
Das sehe ich nach Kenntnis der neuen Schriftstücke jetzt nicht mehr so.
Multiscreen 2
Da steht ein rechtlicher Anspruch, nach Optionszustimmung (Kein Einspruch), entgegen der AGB Festlegung.
Zustimmung durch keine Reaktion wäre das nächste Thema.
Aber nicht für mich.
09.10.2024 18:49
@digo Man kann alles schriftlich kündigen, auch einen nicht mehr benutzten Extra-Service. Über den Kündigungsbutton bekommt man auch noch direkt eine Bestätigung.