03.11.2023 17:44 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 18:16
Hallo Sky Team,
habe eine Mail von Sky Services bekommen, dass ich überprüft wurde und ich meinen Sky Q-Zugang per Sky Q-App am Apple TV außerhalb meines Haushalts angewendet habe. Das verstößt gegen die AGB von Sky und mir wurde eine Strafgebühr von 15 € angedroht, wenn ich das nicht unterlasse. Vor paar Wochen waren wir in Urlaub in einer Ferienwohnung in Brandenburg und haben unser Apple TV mitgenommen, um TV per WLAN zu nutzen. Nach einer europäischen Richtlinie darf man seinen Streamingdienst 30 Tage außerhalb
seines Haushalts nutzen, ohne gegen die AGBs zu verstoßen, darum verbitte ich mir solche Sky-Emails zu bekommen und mich als AGB-Verletzer zu besichtigen und mir 15 € Strafgebühr anzudrohen. Danke für die Aufmerksamkeit. LG Benny Ford
Beantwortet Zur Antwort.
03.11.2023 18:45
Nur die Sky Go App ist von Sky außerhalb des jeweiligen Haushalts zugelassen aber nicht die Sky Q App.
Das System wird anhand der Region der IP Alarm geschlagen haben weil diese nicht aus dem Bereich der gemeldeten Adresse kommt aber die Sky Q App genutzt wird.
Der Nachteil ist halt dass die Sky Go App nur auf mobilen Geräten funktioniert.
03.11.2023 18:10 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 18:27
@benjaminford schrieb:Hallo Sky Team,
habe eine Mail von Sky Services bekommen, dass ich überprüft wurde und ich meinen Sky Q-Zugang per Sky Q-App am Apple TV außerhalb meines Haushalts angewendet habe. Das verstößt gegen die AGB von Sky und mir wurde eine Strafgebühr von 15 € angedroht, wenn ich das nicht unterlasse. Vor paar Wochen waren wir in Urlaub in einer Ferienwohnung in Brandenburg und habe unser Apple TV mitgenommen, um TV per WLAN zu nutzen. Nach einer europäischen Richtlinie darf man seinen Streamingdienst 30 Tage außerhalb
seines Haushalts nutzen, ohne gegen die AGBs zu verstoßen, darum verbitte ich mir solche Sky-Emails zu bekommen und mich als AGB-Verletzer zu besichtigen und mir 15 € Strafgebühr anzudrohen. Danke für die Aufmerksamkeit. LG Benny Ford
Das ist interessant!
Entsprechend deines Vertrages und den SKY AGB's , denen du zugestimmt hast,
ist die Nutzung nur in deinem Haushalt zulässig!
Für diese vorgegebene Nutzung wird eine entsprechende Gebühr erhoben, innerhalb der verschiedenen Verträge..
"Du kannst die Sky Q App in deinem Haushalt auf mehreren TV-Geräten gleichzeitig nutzen."
Dein Beispiel sollte da gar nicht passen?
Es ist ja eigentlich eine App Erweiterung des heimischen Q Services und auch so eindeutig beschrieben!
Streamingdienst wäre: Beispiel
https://blog.teufel.de/video-streaming-dienste/
Oder willst du den SKY AGB widersprechen? Zu spät!
Interessant ist die Überprüfung!
Na dann mach mal! Viel Glück wünsche ich!
"Das verstößt gegen die AGB von Sky und mir wurde eine Strafgebühr von 15 € angedroht, wenn ich das nicht unterlasse."
Ich wäre einfach ganz still und hätte es so zur Kenntnis genommen, nicht aber noch bestätigt!
Aber so bin halt ich!
03.11.2023 18:45
Nur die Sky Go App ist von Sky außerhalb des jeweiligen Haushalts zugelassen aber nicht die Sky Q App.
Das System wird anhand der Region der IP Alarm geschlagen haben weil diese nicht aus dem Bereich der gemeldeten Adresse kommt aber die Sky Q App genutzt wird.
Der Nachteil ist halt dass die Sky Go App nur auf mobilen Geräten funktioniert.
03.11.2023 19:14 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 19:17
In der einen Woche im Urlaub habe ich Sky Q gar nicht genutzt, also muss ich wohl die Sky Q-App deinstallieren, wenn ich meinen Apple TV in den Urlaub mitnehme und Sky Go nur auf meinem ipad oder Smartphone nutzen. Komisch dass Sky mitbekommt, dass ich eine Sky Q-App auf meinem Apple TV installiert habe ohne sie zu nutzen. In der Woche habe ich nur Waipu TV, Disney + und Amazon Prime Video genutzt.
03.11.2023 19:20 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 19:26
Die SKY Q App nimmt die Verbindung mit dem SKY Server auf!
Da liegen dann die Nutzungsdaten eindeutig vor!
Sogar dein Nutzungsverhalten.
Lass es einfach laufen und gut?
"darum verbitte ich mir solche Sky-Emails zu bekommen und mich als AGB-Verletzer zu besichtigen "
Erledigt, oder?
03.11.2023 19:26
@digo Was soll ich laufen lassen? Danke für dir Aufklärung, dass Sky mein Nutzungsverhalten beobachten kann.
03.11.2023 19:26
Auf der Homepage unter mein Abo sieht man ja wann auf dem Apple TV die Sky Q App genutzt wurde, leider ohne Verlauf, da müsste doch ein Mitarbeiter herausfinden können wenn diese Daten gespeichert werden wann dieses Gerät auffällig wurde bzw. genutzt wurde.
03.11.2023 19:29 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 19:37
@benjaminford schrieb:@digo Was soll ich laufen lassen? Danke für dir Aufklärung, dass Sky mein Nutzungsverhalten beobachten kann.
Der SKY Server hat, bei Onlinebetrieb, immer die Log-Daten!
Und wenn du SKY Inhalte nutzt, wird ja ständig die Berechtigung überprüft!
"In der einen Woche im Urlaub habe ich Sky Q gar nicht genutzt,"
Du hast doch den Service aber genutzt, wie selbst geschrieben.
Zitat: Ergänzung!
Fragen?
03.11.2023 19:35
Nur dass ich in der Woche Im Urlaub die Sky Q-App gar nicht genutzt habe. Ich weiß, dass ich in der "Mein Sky"-App die 5 Geräte in einer Liste administrieren kann, schauen wann ich eingeloggt war. Nun kann ich die Zeit in meinem Urlaub nicht mehr nachvollziehen, da ich den Apple TV bzw.die Sky Q-App wieder in meinem Haushalt genutzt habe.
03.11.2023 19:38 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 19:43
Verstehe dich nicht!
Du brauchst es nicht nachzuvollziehen!
Das macht doch SKY für dich.
Die können doch einfach die Adressen vergleichen?
Und das ist dann sauber!
"Danke für dir Aufklärung, dass Sky mein Nutzungsverhalten beobachten kann."
Aber gern doch!
03.11.2023 20:01
Guten Abend @benjaminford,
die bisher gegebene Informationen sind sowie korrekt. In unseren AGB kannst du unter dem Punkt 1.4.1 auch nachlesen, dass die Sky Q App auf die Nutzung im eigenen Haushalt beschränkt ist. Mit dem Abo verbundene Online-Dienste (Sky Go) dürfen auch außerhalb des Haushalts durch dich genutzt werden.
Auch der Auszug von @digo bzgl. der vertragswidrigen Nutzung ist richtig wiedergegeben. Vielen Dank dafür. 🙂
Sofern du diese Gebühr zukünftig nicht bezahlen möchtest, empfehle ich dir die Nutzung der Sky Go App außerhalb oder innerhalb des Haushalts und alle anderen Geräte/Apps innerhalb deines Haushalts. 🙂
Viele Grüße
Katja
03.11.2023 20:09 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 20:11
Danke für die Antwort. Mir wurden die 15 € nur angedroht und ich habe die Sky Q App in der Ferienwohnung nicht genutzt, also wird es hoffentlich nur bei der Ermahnung bleiben.In Zukunft werde ich nur die Sky Go-App auf meinem ipad und meinem Smartphone außerhalb meines Haushalts nutzen. LG
Benny Ford
03.11.2023 20:19 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2023 20:36
" Sky Q App in der Ferienwohnung nicht genutzt,"
Wenn du diese nicht aktiviert hast, angeklickt, hat SKY auch keine Nutzungsdaten auf dem Server.
Du klickst auf die Q App und der Server speichert!
Und wegen nur kurzzeitigem Zugang, oder ohne Schaltung, regt sich nichts bei SKY.
Und dann sieht SKY die Nutzungsdaten!
Also du hast .... am... von ....Uhr bis ... mit dem Zugang ... die App benutzt und dir SKY Serien oder.. angesehen.
Das wird ja erst durch den Server freigegeben.
Ist das technisch nicht verständlich?
Dann schreibt der Server ein Protokoll.
Es gab ja mal Untersuchungen, welche Daten am Anfang und ständig an den Server übermittelt werden. Ist aber schon etwas länger her und war SKY GO. Es ging da um unverschlüsselte Daten und Datenschutz.
Aber mach so, es war eine Androhung!
Und vielen Dank für die Info!
Ich kenne das System, aber ein betroffener User war mir tatsächlich noch nicht bekannt.
Hängt sicherlich mit den neuen Genehmigungen und Aktivitäten zusammen.
Es ist erst der Anfang!
04.11.2023 09:50
Ist diese EU Regel ein gültiges Gesetz? Höre da zum ersten Mal von. Aber sowas steht natürlich über irgendwelchen AGB. Und die 15€, stehen die überhaupt in den aktuellen AGB?
Und unterliegt Sky dieser Regel wirklich? Ist ja mehr PayTV Anbieter als Streaminganbieter.
Ich würde vor dem nächsten Urlaub:
- alle daheimbleibenden Q Gerätschaften Stromkosten machen
- Sky mitteilen das sich der Haushalt temporär adresstechnisch verlagert.
04.11.2023 10:11 - Zuletzt bearbeitet: 04.11.2023 11:16
@onzlaught schrieb:Ist diese EU Regel ein gültiges Gesetz? Höre da zum ersten Mal von. Aber sowas steht natürlich über irgendwelchen AGB. Und die 15€, stehen die überhaupt in den aktuellen AGB?
Und unterliegt Sky dieser Regel wirklich? Ist ja mehr PayTV Anbieter als Streaminganbieter.
Ich würde vor dem nächsten Urlaub:
- alle daheimbleibenden Q Gerätschaften Stromkosten machen
- Sky mitteilen das sich der Haushalt temporär adresstechnisch verlagert.
Ist Gesetz, hat aber nichts mit diesem Dienst, SKY Q App, zu tun.
WOW aber durchaus!
(Ergänzung mobile Nutzung: Hier kommt ja noch das Verfahren zur dauerhaften Onlinenutzung, z.B. im Ausland, zum tragen. Eventuell erinnerst du dich an Hinweise, dass die zeitliche Nutzung, über (glaube) 30 Tage, durch eine SKY Q Nutzung in Deutschland neu zu bestätigen sind. Identitätskontrolle!)
siehe Erklärung im Thread!
Da steht doch schon alles?
"Und die 15€, stehen die überhaupt in den aktuellen AGB?"
(Für 15 € könnte man es sich ja direkt überlegen? Aber nur 1x?)
Nein! Umsetzungsfragen stehen meist nicht in den AGB.
Als Androhung braucht es doch nicht irgendwo stehen?
Nach Nichteinhaltung kommt ein Verfahren.
Es ist jetzt gesondert, nutzerbezogen, angekündigt.
Ist sicherlich auch vom Grad der Fehlnutzung abhängig.
Ein Problem ist aber vorhanden:
Die Angaben in https://www.sky.de/datenschutz werden öfter angepasst? Auch der genannte Passus.
Den kannte ich vor einem Jahr noch nicht. Möglich überlesen?
Im Gegensatz zu einer AGB Änderung, hier ohne Hinweis an die Nutzer.
Stromlos ist doch nicht notwendig?
Die Geräte im Heimnetz haben damit nichts zu tun. Was änderst du in Bezug auf die Fehlnutzung?
Die Heimgeräte sind doch bei SKY registriert! siehe "Mein SKY".
Nur die Geräte nicht im Heimnetz. Serververbindung
Es fehlen bei SKY wirklich keine Hinweise zur erlaubten Nutzung.
Habe dich sicher nicht richtig verstanden, sorry!
Ein Haushalt verlagert sich nicht durch den Urlaub!
Nur bei längerem Aufenthalt aus bestimmten Gründen.
Eine Form von Dauerhaftigkeit. Adressänderung
04.11.2023 12:21
Kleiner Tip am Rande: Selbstauskunft beim Anbieter nach DSGVO anfordern. Dann weiß man zumindest, welche Daten für welchen Zweck vom Anbieter erhoben, verarbeitet, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden.
Und noch ein Hinweis: Man glaubt nicht, wie viele Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Gericht keinen Bestand haben.
04.11.2023 12:26 - Zuletzt bearbeitet: 04.11.2023 12:35
Das ist richtig!
Nur wer will damit vor Gericht gehen!
Zur Datenerhebung wurde doch schon eindeutig Stellung genommen!
Diese Fragen haben mit deiner Nachfrage nichts zu tun?
Du meinst die Selbstauslunft.
Du bekommst:
Woher sind die Daten, Quelle?
Wie werden die Daten gespeichert und verwendet?
Du kannst der Datenspeicherung widersprechen!
Was hat es jetzt damit zu tun?
Der Anbieter hat sich doch erklärt:
Wenn du hier einen Widerspruch einlegst, wie auch bei den SKY AGB, bekommst du die Kündigung.
Es passt nicht zueinander!
Vertragsgerechte Nutzung obliegt beiden Vertragspartnern!
Weiter Ausführungen zur Speicherung sind in den AGB bereits enthalten.
Art, Zeitdauer und Handhabung.
04.11.2023 12:34
Selbst die Datenschutzerklärung auf dieser Seite ist irrelevant. Es werden unter Umständen Daten mit z.B. Facebook (Drittland) ausgetauscht. An welcher Stelle kann ich auf den ersten Blick, benutzerfreundlich die entsprechenden Cookies unterbinden?
Ja, wenn man wirklich Interesse an der Unterlassung hat ist das ggf. ein langer Weg. Das sollte man, Ernsthaftigkeit vorausgesetzt, entsprechend Engagement haben. Hält mich persönlich aber nicht davon ab, das Verhalten der Schufa rechtlich überprüfen zu lassen. Das macht man meist ja nicht selbst, sondern lässt sich kostenpflichtig vertreten.
04.11.2023 12:39 - Zuletzt bearbeitet: 04.11.2023 13:02
Das hat nichts mit eindeutigen Vertragsverletzungen zu tun!
Über die Cookies bekommst du einen Hinweis!
Jeweils nach Löschung deiner bestehenden Browserdaten.
"Wir erheben..."
Lesen oder nicht?
Zustimmen oder nicht?
Du kennst dich aus?
Auch der Datenaustausch ist in den AGB verankert!
Hast du diese gelesen?
Sicher nicht?
Ob es dann benutzerfreundlich ist?
Da hatte ich manchmal meine Bedenken.
Es hat aber nichts mit einer eindeutigen Vertragsverletzung des Users zu tun.
Die Sky AGB wurden auseinandergenommen. Alte Version und neue nebeneinander.
Einzelne Punkte habe ich gefühlt als "sittenwidrig" empfunden.
Hier ist aber über das "Gesamtwerk" zu entscheiden.
Den AGB kannst du widersprechen und erhältst die Kündigung.
Wollen wir uns nicht auf das spezielle Nutzerthema beziehen?
Das ist hier auch kein Schufa Thema, oh ...
". Hält mich persönlich aber nicht davon ab, das Verhalten der Schufa rechtlich überprüfen zu lassen."
04.11.2023 13:01
Uli, da fühlt sich aber jemand persönlich angriffen oder wie. Natürlich habe ich diese sogenannte Datenschutz Erklärung gelesen. Zeigst du mir bitte kurz die Möglichkeit, auf dieser Seite dem Adobe Tracking zu widersprechen?