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152 Nachrichten

Multiscreen Geräte außerhalb des Haushalts

Hallo Sky Team,

habe eine Mail von Sky Services bekommen, dass ich überprüft wurde und ich meinen Sky Q-Zugang per Sky Q-App am Apple TV außerhalb meines Haushalts angewendet habe. Das verstößt gegen die AGB von Sky und mir wurde eine Strafgebühr von 15 € angedroht, wenn ich das nicht unterlasse. Vor paar Wochen waren wir in Urlaub in einer Ferienwohnung in Brandenburg und haben  unser Apple TV mitgenommen, um TV per WLAN zu nutzen. Nach einer europäischen Richtlinie darf man seinen Streamingdienst 30 Tage außerhalb

seines Haushalts nutzen, ohne gegen die AGBs zu verstoßen, darum verbitte ich mir solche Sky-Emails zu bekommen und mich als AGB-Verletzer zu besichtigen und mir 15 € Strafgebühr anzudrohen. Danke für die Aufmerksamkeit. LG Benny Ford 

 

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33.6K Nachrichten

Sky hält sich nicht die eigene AGB, an die eigene Netiquette, die eigenen Werbestandards. Der Chat arbeitet mit Fake News, ob nun unabsichtlich oder absichtlich. Das wird alles von Sky so akzeptiert.

Und du möchtest von Sky eine saubere Antwort 😄 @kleines23 

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552 Nachrichten

Hm, glaub ich nicht, da ja in den AGB steht, dass die Nutzung an der im Vertrag angegebenen Adresse erlaubt ist (Punkt 1.4.1). Muss ich dann für die Option Multiscreen, 2. Haushalt eine weitere Adresse angeben?

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33 Nachrichten

Du musst es einfach an einer anderen Adresse nutzen und Dich feruen, so langem wie Sky es nicht merkt. Dann bekommst Du 1-2 böse Briefe, wo sie das abmahnen und dann buchen sie 15 Euro extra ab und zack hast DU die "Option".

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552 Nachrichten

Und mit der Nutzung und der Zahlung von monatlich €15,00 (zusätzlich) ist es dann legitimiert?

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33 Nachrichten

DAS ist die große Frage!

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17.7K Nachrichten

Es wird geduldet.

Du hast keinen Vertrags- und Leistungsanspruch darauf.

Also wenn es dann mal wieder ein Test war....

 

So bisher, entgegen den AGB.

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552 Nachrichten

Das entspricht dann nicht dem gültigen Deutschen Vertragsrecht. Wenn ich zahle (und es keine Sanktionszahlung aufgrund eines Verstoßes ist), steht mir als Kunde eine Gegenleistung zu. Duldung funktioniert also nicht.

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17.7K Nachrichten

Es ist maximal Gewohnheitsrecht, wie bei der SKY Q App.

 

Aber du hast recht, hier steht es sogar als gebuchte Option.

Und nun...

Das sind unsere Fragen!

Antworten sind Fehlanzeige.

Man überlegt noch?

 

Allerdings sind es mit den Briefen, die Aufforderung zur Unterlassung, doch irgendwie dann Verstöße?

Die Unterlassungsaufforderung steht dort, mit der "Androhung".

Schönes Durcheinander!

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552 Nachrichten

Weil bei bei mir der Kligschei... Modus genetisch bedingt ist: Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Ist rechtlich nicht definiert.

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17.7K Nachrichten

https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht#

 

"Die höchstrichterliche Rechtsprechung und das Schrifttum erkennen Gewohnheitsrecht als gleichberechtigt mit Gesetzen an."

 

Du hast eh nur schlechte Gewohnheiten? Scherz!

Das ist für DICH nicht definiert, richtig!

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552 Nachrichten

 Irre einmal den Paragrafen des BGB(?), in dem das Gewohnheitsrecht beschrieben wird. Vielen Dank. 😁

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17.7K Nachrichten

Du hast alles!

siehe Anerkennung, wie einGesetz, in Rechtsprechungen

Bedeutet, über den Enzelfall entscheiden.

Such dir welche!

Es gibt es nicht als Gesetz, steht doch da?

 

Ich habe zitiert und mache die Rechtsprechung nicht.

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552 Nachrichten

Wir schweifen zwar ab, aber es gibt kein Gewohnheitsrecht. Nicht im Sinne von Gesetzen. Reine Auslegungssache und damit rechtlich unbestimmt. Das deutsche Recht (und internationale Recht) ist manchmal schwer verständlich. Beispiel: Du kannst rechtssicher zu Völkermord verurteilt werden, ohne einen Mord begangen zu haben.

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17.7K Nachrichten

Schreib das dann wiki und den anwendenden Richtern!

Prima! Bitte nicht mir!

"Nach der Definition des Bundesverfassungsgerichts entsteht Gewohnheitsrecht nicht durch ein förmliches Rechtssetzungsverfahren, sondern durch eine längere tatsächliche Übung. Diese muss dauernd und ständig wirken, und sie muss gleichmäßig und allgemein sein (longa consuetudo).[1] Unter den beteiligten Rechtsgenossen wird Gewohnheitsrecht verbindlich anerkannt (opinio iuris).[2][3]"

 

Wir sollten nicht abschweifen! Mir reicht es schon!

 

Zitat aus dem Link unten! (ergänzt)

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552 Nachrichten

Genau das steht da so in deinem Verlinkten Wikipedia Artikel. Du musst nur aufmerksam lesen.

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17.7K Nachrichten

Ja natürlich, ist doch ein Zitat!

Deshalb der Link.

Und nun? Da steht der Begriff Gewohnheitsrecht auch und die Begündung dafür.


@pinky999  schrieb:

Genau das steht da so in deinem Verlinkten Wikipedia Artikel. Du musst nur aufmerksam lesen.


Komme bitte zum Thema?

(Bearbeitet)

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552 Nachrichten

@Sambu  Kannst du noch die beiden Erklärungen von Sky * und ** nachreichen? Daraus könnte man dann mutmaßlich ein regelmäßiges Nutzungsrecht (was nichts mit einem sog. Gewohnheitsrecht zu tun hat) ableiten.

(Bearbeitet)

Tiertrainer

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27 Nachrichten

@pinky999 , welche Erklärungen meinst du genau?

(Bearbeitet)

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552 Nachrichten

Da sind zwei Sternchen im Text (Haushalts* und ... außerhalb deines Haushalts nutzt**). Dazu muss es unten eine Fußnote geben, in der die Begriffe nach Auffassung von Sky definiert sind.

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552 Nachrichten

Über den einzig funktionierenden Kündigungsweg: Im Forum auf eine(n) Moderator:in warten 😁.

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17.7K Nachrichten

Das wäre aber doch rechtlich nicht zulässig ?

Über Kündigungsmöglichkeiten bestehen ja Vorgaben.

 

Und zu deiner Rechtegemeinsamkeit.

Hatte ich nicht von Einzellfallentscheidung geschrieben?

Schau mal.

 

Tiertrainer

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27 Nachrichten

Aber wie erreicht man nun einen Moderator?

Möchte das ungern am Telefon oder im Chat klären. Gerade im Chat redest erst mit einer KI, und danach mit einen Mitarbeiter der kein Deutsch kann und mit Übersetzer arbeitet. War schrecklich letztes mal. Da war ich dann nach 45 Minuten genau so schlau wie vorher. Ganz schlimm.

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591 Nachrichten

@Sambu 

Ich habe doch geschrieben, dass Du es über den Kündigungsbutton als Teilkündigung kündigen kannst.

 

Kündigungsbutton SKY.jpg

(Bearbeitet)

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17.7K Nachrichten

Und da kannst du Multiscreen 2 kündigen?

Oder nimmst du das nur an?

@Pfefferdrachen 

 

@Sambu probiert das sicherlich, aus meiner Sicht für diese Option umsonst.

Lasse mich aber überraschen.

Wäre prima und einfach.

 

Ich hatte übrigens zu Multiscreen 2 folgende Ansicht: Rechtefrage

"

Es wird geduldet.

Du hast keinen Vertrags- und Leistungsanspruch darauf.

Also wenn es dann mal wieder ein Test war....

So bisher, entgegen den AGB."

Also auch kein Gewohnheitsrecht, darum ging es hier nicht und auch geschrieben.

 

Eher bei Multiscreen 1 und der "Testphase" mit dem Übergang zur Bezahlphase.

 

Das sehe ich nach Kenntnis der neuen Schriftstücke jetzt nicht mehr so.

Multiscreen 2

Da steht ein rechtlicher Anspruch, nach Optionszustimmung (Kein Einspruch), entgegen der AGB Festlegung.

Zustimmung durch keine Reaktion wäre das nächste Thema. 

Aber nicht für mich. 

 

 

(Bearbeitet)

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591 Nachrichten

@digo Man kann alles schriftlich kündigen, auch einen nicht mehr benutzten Extra-Service. Über den Kündigungsbutton bekommt man auch noch direkt eine Bestätigung. 

(Bearbeitet)

Tiertrainer

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27 Nachrichten

Kann sich mal ein Moderator bei mir melden bitte. Hätte da ein paar Fragen zur Kündigung der "Option" Multiscreen Service 2. Haushalt. 

Vielen Dank im Voraus 🙂