
Level 6
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152 Nachrichten
Multiscreen Geräte außerhalb des Haushalts
Hallo Sky Team,
habe eine Mail von Sky Services bekommen, dass ich überprüft wurde und ich meinen Sky Q-Zugang per Sky Q-App am Apple TV außerhalb meines Haushalts angewendet habe. Das verstößt gegen die AGB von Sky und mir wurde eine Strafgebühr von 15 € angedroht, wenn ich das nicht unterlasse. Vor paar Wochen waren wir in Urlaub in einer Ferienwohnung in Brandenburg und haben unser Apple TV mitgenommen, um TV per WLAN zu nutzen. Nach einer europäischen Richtlinie darf man seinen Streamingdienst 30 Tage außerhalb
seines Haushalts nutzen, ohne gegen die AGBs zu verstoßen, darum verbitte ich mir solche Sky-Emails zu bekommen und mich als AGB-Verletzer zu besichtigen und mir 15 € Strafgebühr anzudrohen. Danke für die Aufmerksamkeit. LG Benny Ford




miika
Level 20
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33.6K Nachrichten
Sky hält sich nicht die eigene AGB, an die eigene Netiquette, die eigenen Werbestandards. Der Chat arbeitet mit Fake News, ob nun unabsichtlich oder absichtlich. Das wird alles von Sky so akzeptiert.
Und du möchtest von Sky eine saubere Antwort 😄 @kleines23
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Hm, glaub ich nicht, da ja in den AGB steht, dass die Nutzung an der im Vertrag angegebenen Adresse erlaubt ist (Punkt 1.4.1). Muss ich dann für die Option Multiscreen, 2. Haushalt eine weitere Adresse angeben?
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Und mit der Nutzung und der Zahlung von monatlich €15,00 (zusätzlich) ist es dann legitimiert?
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Das entspricht dann nicht dem gültigen Deutschen Vertragsrecht. Wenn ich zahle (und es keine Sanktionszahlung aufgrund eines Verstoßes ist), steht mir als Kunde eine Gegenleistung zu. Duldung funktioniert also nicht.
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Weil bei bei mir der Kligschei... Modus genetisch bedingt ist: Es gibt kein Gewohnheitsrecht. Ist rechtlich nicht definiert.
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Irre einmal den Paragrafen des BGB(?), in dem das Gewohnheitsrecht beschrieben wird. Vielen Dank. 😁
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Wir schweifen zwar ab, aber es gibt kein Gewohnheitsrecht. Nicht im Sinne von Gesetzen. Reine Auslegungssache und damit rechtlich unbestimmt. Das deutsche Recht (und internationale Recht) ist manchmal schwer verständlich. Beispiel: Du kannst rechtssicher zu Völkermord verurteilt werden, ohne einen Mord begangen zu haben.
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Genau das steht da so in deinem Verlinkten Wikipedia Artikel. Du musst nur aufmerksam lesen.
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
@Sambu Kannst du noch die beiden Erklärungen von Sky * und ** nachreichen? Daraus könnte man dann mutmaßlich ein regelmäßiges Nutzungsrecht (was nichts mit einem sog. Gewohnheitsrecht zu tun hat) ableiten.
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Da sind zwei Sternchen im Text (Haushalts* und ... außerhalb deines Haushalts nutzt**). Dazu muss es unten eine Fußnote geben, in der die Begriffe nach Auffassung von Sky definiert sind.
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pinky999
Level 3
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552 Nachrichten
Über den einzig funktionierenden Kündigungsweg: Im Forum auf eine(n) Moderator:in warten 😁.
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Sambu
Tiertrainer
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27 Nachrichten
Aber wie erreicht man nun einen Moderator?
Möchte das ungern am Telefon oder im Chat klären. Gerade im Chat redest erst mit einer KI, und danach mit einen Mitarbeiter der kein Deutsch kann und mit Übersetzer arbeitet. War schrecklich letztes mal. Da war ich dann nach 45 Minuten genau so schlau wie vorher. Ganz schlimm.
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Pfefferdrachen
Level 6
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591 Nachrichten
@Sambu
Ich habe doch geschrieben, dass Du es über den Kündigungsbutton als Teilkündigung kündigen kannst.
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Pfefferdrachen
Level 6
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591 Nachrichten
@digo Man kann alles schriftlich kündigen, auch einen nicht mehr benutzten Extra-Service. Über den Kündigungsbutton bekommt man auch noch direkt eine Bestätigung.
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Sambu
Tiertrainer
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27 Nachrichten
Kann sich mal ein Moderator bei mir melden bitte. Hätte da ein paar Fragen zur Kündigung der "Option" Multiscreen Service 2. Haushalt.
Vielen Dank im Voraus 🙂
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