03.05.2024 20:42 - Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024 20:48
Verstehe ich gut! Du schreibst ja das Ergebnis?
Kontrollen liegen vor:
Das hilft dir dann sehr!
Eine Zwangstrennung wäre an den IP zu erkannen!
@florianshh schrieb:Auf mehrfacher Nachfrage konnte der Telefon Supporter mir ja auch keine Aussage nennen, wann mit welchen Gerät ich denn angeblich gegen die AGBs verstoßen habe. Logisch - es gab ja auch kein vergehen von mir!
Und ob dein Mini oder AppleTV Internet mal eine andere IP hat, sollte egal sein. Das Gerät steht bei dir zu Hause und nutzt weiterhin die IP ins Internet vom Router und keine andere. Ich habe bei mir auch eine Zwangstrennung nun deaktiviert, hat mich nie gestört und war ja auch durchaus normal das die Telekom Nachts nach 24 Stunden die Verbindung trennt! Ich denke damit hat Sky ein Problem, das zu erkennen.
Eine Zwangstrennung durch die Telekom soll es gar nicht geben?
Internet!
Usererfahrung?
Einen Multiscreenservice hast du gebucht?
03.05.2024 20:43 - Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024 20:44
@digo
Alter kapierst du es nicht? Solangsam geh sag du mir auf den Sack.
Du scheinst es nicht zu kapieren oder zu kapieren wollen. Ich nehme keinen TV mit auf Dienstreisen ich nehme mein AppleTV mit. Das ist kein Fernseher!!!
Nochmal. Wenn ich Sky Q unterwegs nutze verstoße ich für Sky gegen AGB obwohl in AGB der Passus "Haushalt" und nicht Adresse oder IP aufgeführt ist.
Und nochmal: gesetzliche Definition: auch auf Dienstreise gehört man zu dem Haushalt.
Ich versteh das Sky gegen Schwarzseher vorgehen will und deshalb hab ich geschrieben, dass Sky es wie Netflix handhaben könnte.
Aber wahrscheinlich war das hier wieder zu viel Text für dich also spar es dir mir zu schreiben da es einfach keinen Sinn hat
03.05.2024 20:49 - Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024 20:55
Eine Set Top Box von Apple! Apple TV
"du nutzt deinen Apple TV,"
10x10x3 Zentimeter
Und was soll dir SKY noch erklären?
Es ist nicht zulässig!
03.05.2024 20:50
Ich habe heute einen Brief vom Sky erhalten. Mir wird unterstellt, dass ich haushaltsfremde Geräte genutzt habe. Der Brief scheint ein vervielfälltigtes Schreiben zu sein, ohne zu erwähnen wann und wo sollte ich diese Geräte genutzt haben. Aber ich wurde schon mit 15 € Strafgebühr gedroht.
Alle genutzte Geräte auf der Liste befinden sich in meinem Haus. Ich verstehe nicht was Sky davon für Fremdgerät hält.
Es hat auch einen bitteren Beigeschmack. Ich bin seit 15 Jahre Stammkunde. Erst in diesem Jahr habe ich mein Abogebühr, was schon sehr hoch war vom Kundenservice überprüfen lassen. Mir wurde ein deutlich reduziertes Monatsgebühr angeboten. Mein Fernsehgewohnheiten haben sich nicht im geringsten geändert, aber plötzlich sollte ich Fremdgeräte benutz haben und es wurde 15 € Strafgebühr in Aussicht gestellt. Verlustausgleich ? Wirklich interessant.
Der ganze Vorfall, die Beschuldigung ohne jeglichen Einzelheiten und der duzende Stil des Briefes ist sehr ärgerlich.
Ich habe trotzdem, die gewünschte Änderungen gemacht, also ich habe alle Geräte entfernt und den PIN geändert.
Ich möchte aber herausfinden was hier los ist.
Meine Frage: Wie kann ich es erfahren, womit ich beschuldigt werde ?
Mit freundlichen Grüßen
Robert
03.05.2024 20:51
Diese Einordnung "nur gleiche IP = gleicher Haushalt" ist doch technisch heutzutage kompletter Unfug.
Einer meiner Anschlüsse ist ein DS-Lite Anschluß, d. h. ich teile mir die IPv4 mit mehreren Kunden meines Internetanbieters über einen Tunnel.
Oder ich sitze hier und mache Home Office, verbinde meinen Arbeitsrechner per VPN mit dem Dienstserver und ich darf dann kein Sky darauf gucken?
Der ganze Kram ging jahrelang problemlos.
Aber zahlen darf ich, ist doch albern.
03.05.2024 20:52 - Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024 21:04
Zofft euch doch nicht.
Die Sky Q App auf dem Apple TV ist nur zur Nutzung in den eigenen 4 Wänden (der gemeldeten Adresse zugelassen), für Dienstreisen bleibt nur Sky Go.
Wenn du die 15 € zusätzlich bezahlst wird die temporäre Nutzung von Sky Q auf dem Apple TV im Ferienhaus, auf Dienstreisen, Wohnmobil usw. möglich.
Technisches Beispiel:
03.05.2024 20:59
@digo
wollte ich jetzt was erklärt haben?
Nein. Ich hab auf deinen Müll geantwortet von wegen ich nehme meinen TV mit.
Schön wenn du es so sieht das Sky es nicht erlaubt.
Das letzte Mal: nach aktuellen AGB muss !!! es erlaubt sein. Wie gesagt gesetzliche Definition Haushalt. Dann muss Sky seine AGB ändern und auf IP bzw Adresse beschränken und das war es jetzt was ich dir daraufhin antworte da du deine Meinung hast oder es nicht einsehen willst und denkst das die AGB wohl die 10 Gebote sind.
Hab das ganze jetzt an entsprechende Stelle, nicht! Sky, zur Prüfung der rechtlichen Einschätzung AGB, gesendet
03.05.2024 21:00
Hallo zusammen
Heute auch den Brief bekommen
Keine Ahnung wie die da Drauf kommen.
Nutze einen SkyQ Hauptreceiver und einen SkyQ Zweitreceiver im Schlafzimmer
Beide per Lankabel an einer Fritzbox angeschlossen / Fritzbox dauerhaft im Internet.
In meiner Geräteliste steht noch der Samsung TV aus dem Schlafzimmer drin.
und das wars .
Es wird nichts über Smartphone oder Tablet usw..... genutzt.
Könnte sich das bitte jemand anschauen?
03.05.2024 21:00
Ich habe hier kurzen Prozess gemacht...nach 30 Jahren Premiere und Sky Kunde gab es jetzt die Kündigung von mir.Erst rennt man seinem Geld für eine Rücksendung hinterher und bekommt am Telefon immer andere Infos, und dann bezahlt man für ein Abo und darf es unterwegs nicht mal auf einem TV über die TV Sky App schauen? Sorry...das war jetzt zu viel...Ich kann gut ohne Sky leben ...zum Glück gibt es genügend andere Streamingdienste...
03.05.2024 21:01 - Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024 21:06
@AnsgarAgentor schrieb:Diese Einordnung "nur gleiche IP = gleicher Haushalt" ist doch technisch heutzutage kompletter Unfug.
Einer meiner Anschlüsse ist ein DS-Lite Anschluß, d. h. ich teile mir die IPv4 mit mehreren Kunden meines Internetanbieters über einen Tunnel.
Oder ich sitze hier und mache Home Office, verbinde meinen Arbeitsrechner per VPN mit dem Dienstserver und ich darf dann kein Sky darauf gucken?
Der ganze Kram ging jahrelang problemlos.
Aber zahlen darf ich, ist doch albern.
"Oder ich sitze hier und mache Home Office, verbinde meinen Arbeitsrechner per VPN mit dem Dienstserver und ich darf dann kein Sky darauf gucken?"
Das ist doch wieder SKY GO!
Du darfst!
Manchmal funktioniert die Anmeldung bei einer Permanentnetzverbindung vorher nicht!
Aber wenn es geht.
03.05.2024 21:05
nein eben nicht.
Laut AGB ist die Nutzung im vertraglichen Haushalt! gestattet.
Da steht nichts von Adresse oder IP Bereich.
Wobei Adresse ja zwangsläufig zum Haushalt gehört aber nur teils, da man selbst im Urlaub noch den selben Haushalt hat und keinen anderen.
Aber manche lesen nur was sie lesen wollen oder verdrehen Dinge ( warst nicht du gemeint)
03.05.2024 21:08 - Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024 21:32
@digo Das steht im Post 426 von Sanny_G aber anders:
es werden mittlerweile Prüfung über z. B. die IP-Adresse vorgenommen. Wenn man also beispielsweise 2 Router oder VPN nutzt, was diese regelmäßig abändert, kommt es dazu. Man sollte es also so nicht machen. Alle Geräte sollten immer mit dem gleichen Heimnetz verbunden sein.
03.05.2024 21:10 - Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024 21:14
03.05.2024 21:11
Du must in deinem Vertrag einen Haushalt angeben! siehe auch AGB.
Das ist eine Adresse!
Und Personen deines Haushalts, außerhalb dieser Haushaltsadresse, dürfen die SKY GO App nutzen!
Also Personen des Haushalts dürfen das.
So steht es in den AGB! Habe ich dir doch eingestellt?
03.05.2024 21:11
es ging um die AGB auf die sich der Brief bezieht und wie Haushalt eigentlich gesetzlich definiert ist.
Wie gesagt: Sky sollte es handhaben wie Netflix dann sind alle Kunden die bezahlen zufrieden und es ist egal wie wer wo und mit was schaut
03.05.2024 21:12 - Zuletzt bearbeitet: 03.05.2024 21:19
Aber bei ständig wechselnden Dienstreisen, siehe @Butzp82 ?
Das ist doch keine Zweitwohnung, auch nicht annähernd!
Wir schreiben über Personen eines Haushalts und dann über den "Sitz" des Haushalts.
Das ist in den SKY AGB auch unterschiedlich definiert.
03.05.2024 21:14
Da pflichte ich dir absolut bei aber Sky bezieht sich in den AGB auf "Haushalt" und der ist "eigentlich" klar definiert per Gesetz. Eigentlich. Sky sieht das anscheinend anders und da liegt das entscheidende Problem
03.05.2024 21:15
@AnsgarAgentor schrieb:Das steht im Post 426 von Sanny_G aber anders:
es werden mittlerweile Prüfung über z. B. die IP-Adresse vorgenommen. Wenn man also beispielsweise 2 Router oder VPN nutzt, was diese regelmäßig abändert, kommt es dazu. Man sollte es also so nicht machen. Alle Geräte sollten immer mit dem gleichen Heimnetz verbunden sein.
Und auch hier:
Es geht nicht um die SKY GO App"
Hat @Sanny_G mehrfach geschrieben!
Es geht um z.B. die SKY Q App, für TV und ausgewählte Geräte, sowie um die SKY Hardware, in Bezug auf deine gemeldete Adresse.
03.05.2024 21:17
Ein allerletztes Mal @digo
Lies das:
Und dann sag uns nochmal das Dienstreisen, Urlaub, oder anderweitig kurz abwesend von seiner Anschrift hier nicht erlaubt sein sollen
03.05.2024 21:18
Zitat: Ein Haushalt bezeichnet eine Wirtschaftseinheit, in der Personen zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Juristisch betrachtet umfasst der Haushalt alle Angelegenheiten, die mit dem gemeinsamen Leben, der Versorgung und der Finanzierung dieser Personen verbunden sind.