08.10.2018 13:35
Im ORF-Konsumentenschutzbereich habe ich eben einen interessanten Artikel gefunden: AGB von Sky mehrheitlich gesetzwidrig - help.ORF.at
"27 von 29 Vertragsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Pay-TV-Anbieters Sky Österreich sind gesetzwidrig. Das urteilte das Handelsgericht Wien in erster Instanz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht beanstandete unter anderem, dass ältere Verträge nach Ablauf der Mindestbindung lediglich alle 12 Monate gekündigt werden können. Das sei gröblich benachteiligend. Unzulässig fand das Gericht auch die Bestimmung, dass Kunden einen Leihreceiver oder eine Smart Card innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden müssen. Machen sie das nicht ordnungsgemäß, sollen sie Schadenersatz leisten.
Auch die Geschäftspraxis bei telefonischer Kundenwerbung beurteilte das Gericht als rechtswidrig. Sky hält die Gesetzesbestimmung, dass telefonisch angebahnte Verträge über Dienstleistungen vom Kunden nochmals schriftlich bestätigt werden müssen, nicht ein. Es geht davon aus, dass die Regel nicht anwendbar ist. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag der AK Oberösterreich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig."
08.10.2018 14:01
sur schrieb:
Auch die Geschäftspraxis bei telefonischer Kundenwerbung beurteilte das Gericht als rechtswidrig. Sky hält die Gesetzesbestimmung, dass telefonisch angebahnte Verträge über Dienstleistungen vom Kunden nochmals schriftlich bestätigt werden müssen, nicht ein. Es geht davon aus, dass die Regel nicht anwendbar ist. Geklagt hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag der AK Oberösterreich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig."
Stell ich mir sehr gut vor. Eine Woche bis der Vertrag beim Kunden ist, 4 Wochen bis der Vertrag unterschrieben und von sky bearbeitet wurde. Ob die Kunden nach 5 - 8 Wochen immernoch Lust auf Sky haben sei mal dahingestellt.
08.10.2018 14:07
27 von 29 ist keine schlechte Trefferquote.
Tut sich ds was in Ö?
08.10.2018 14:10
Gab es vor einigen Jahren schonmal, die Ösis sind da rühriger als wir in D.
Folge war unter anderem, das sich ein ungekündigtes Abo in Ö NICHT um 12 Monate zum Vollpreis verlängert.
Turnbeutelvergesser sind dort also deutlich besser gestellt. Aber für D wird das nix/wenig bedeuteten, der Konsumentenschutz ist in Ö deutlich strenger.
08.10.2018 14:11
Was ist überhaupt ein Urteil wert wenn es nicht Rechtskräftig ist??
08.10.2018 14:14
Gilt allerdings nur für neuverträge ab Februar 16. So zumindest laut meinen onlinegaming-kollegen aus AT.
08.10.2018 14:15
Es erfolgt ja noch eine Entscheidung. ob es rechtskräftig wird. Aber dem Beklagten muss ja Gelgenheit gegeben werden, Rechtsmittel/Einspruch einzulegen.
08.10.2018 14:38
jonnycash schrieb:
Gab es vor einigen Jahren schonmal, die Ösis sind da rühriger als wir in D.
Folge war unter anderem, das sich ein ungekündigtes Abo in Ö NICHT um 12 Monate zum Vollpreis verlängert.
Das ist mir neu
08.10.2018 14:59
veldon schrieb:
Gilt allerdings nur für neuverträge ab Februar 16. So zumindest laut meinen onlinegaming-kollegen aus AT.
Korrekt.
08.10.2018 15:38
Hier noch zur Erinnerung aus den Jahren 2012/2013:
https://futurezone.at/digital-life/sky-oesterreich-25-klauseln-in-agb-unzulaessig/24.595.514
Bei Sky lernt man nicht aus sowas.......man versucht es einfach nochmal mit ähnlichen Taschenspielertricks..
08.10.2018 16:56
Hallo sur,
ich habe die Ehre, dir das offizielle Statement verlautbaren zu dürfen. Ich zitiere wörtlich: "Bei dem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky) betreffend Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky und eine von Sky angewandte Geschäftspraktik handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Sky hat gegen das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts Wien das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, und es bleibt die Entscheidung der zweiten Instanz abzuwarten.
Sky orientiert sich generell bei seinen Handlungen seit jeher an den Erwartungen und Wünschen seiner Kunden. Sowohl bei der Programmgestaltung als auch bei der Entwicklung neuer Produkte wie Sky Q ist das beste Fernseherlebnis für unsere Abonnenten unser erstes Ziel."
Beste Grüße, Oliver
Edit: Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitte ich um euer Verständnis, dass ich mich - bzw. wir uns - außerhalb dieses zitierten Statements vorerst nicht weiter äußern können.
08.10.2018 16:58
Oliver... magst du den letzten Absatz nicht editieren/löschen?
08.10.2018 17:01
das ist nicht so toll, was du uns da zumutest mit dem letzten Absatz
08.10.2018 17:01
Oliver B. schrieb:
Sky orientiert sich generell bei seinen Handlungen seit jeher an den Erwartungen und Wünschen seiner Kunden. Sowohl bei der Programmgestaltung als auch bei der Entwicklung neuer Produkte wie Sky Q ist das beste Fernseherlebnis für unsere Abonnenten unser erstes Ziel.
Beste Grüße, Oliver
Oliver, bitte...... Mit dem "Geschwätz" machst Du DIch doch nur unglaubwürdig. Auch wenn es euch anders vermittelt wird:
Kunden sind nicht doof.
Und wollen sowas nicht lesen. Und glauben es auch nicht.
Erstes Ziel ist IMMER der Unternehmenserfolg, das weiß jedes Kleinkind. Und ist auch nicht unerhrenhaft. Da muss man dann aber nicht so einen Marketing-Kokolores schreiben.
Es gibt viele Themen/Kunden hier, die deiner Betreuung/Hilfe bedürfen. Warum verschwendest Du deine Zeit in diesem -ohnehin bodenlosen und ungreifbaren- Terrain ?
08.10.2018 17:02
sky Management darf sich auch was schämen - es müssen immer die Jungmods für solche unangenehmen Aktionen herhalten.
Ist die Frage, ob er den Text nicht vorgesetzt bekommen hat.
08.10.2018 17:05
Sollte er so versaut er sich nur seinen Namen... Schade
08.10.2018 17:06
Natürlich ist er vorgesetzt... Ist nur die Frage, was man riskiert, wenn man Dienst nach Vorschrift verweigert.
08.10.2018 17:06
Wieder diese Sky typische Arroganz
08.10.2018 17:10
na ja, sagen, dass der letzte Abschnitt ein bisschen überzogen wirkt, könnte man schon
er hat inhaltlich keinerlei Relevanz.
08.10.2018 17:10
Oliver B. schrieb:
Hallo sur,
bei dem Verfahren des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH (Sky) betreffend Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky und eine von Sky angewandte Geschäftspraktik handelt es sich um ein laufendes Verfahren. Sky hat gegen das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts Wien das Rechtsmittel der Berufung erhoben. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig, und es bleibt die Entscheidung der zweiten Instanz abzuwarten.
Sky orientiert sich generell bei seinen Handlungen seit jeher an den Erwartungen und Wünschen seiner Kunden. Sowohl bei der Programmgestaltung als auch bei der Entwicklung neuer Produkte wie Sky Q ist das beste Fernseherlebnis für unsere Abonnenten unser erstes Ziel.
Beste Grüße, Oliver
Zu Absatz 1: steh ja oben im Beitrag von Sur auch so, gehst du nicht davon aus das wir lesen können.
Zu Absatz 2 : kein Kommentar