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Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

dantheman
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Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Hallo zusammen,

ich hatte seinerzeit einen möglichen Defekt (siehe: Festplatte oder Y-Kabel defekt? (Sky+ Receiver) ) und habe mich dann letztlich doch für einen Wechsel der Hardware entschieden. Habe nun den Sky Q Receiver.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Heute kam Post, ich habe die Festplatte noch nicht zurück geschickt. (Schreiben "Erinnerung Rücksendung")

Ich habe aber den alten Receiver und die alte Festplatte am 07.01. per HERMES zurück geschickt, als 1 Paket mit dem Retourenschein von Sky. Quittung von HERMES liegt vor. Laut Sendungsverfolgung ist das Paket am 10.01. auch beim Empfänger (in Hamburg) eingegangen.

Ich habe aber keine Bestätigung über den Eingang meines Receivers oder der Festplatte per Email bekommen.

Ich habe nun - wie im Kundencenter unter Hilfe angeraten - die kostenpflichtige(!) Hotline angerufen. 7 Minuten Wartezeit waren mir dann aber zuviel des Guten. Das sehe ich nicht ein.

Frage: Was sollte ich tun? Gibt es eine E-Mailadresse, an die ich schreiben kann? Muss ich überhaupt reagieren? Kann / Sollte ein Mod nachsehen, oder regelt sich das Ganze gar von alleine?

Danke im Voraus.

EDIT: Sorry für den langen Text, bei einem recht einfachen Anliegen...

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herbi100
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Gibt es eine E-Mailadresse, an die ich schreiben kann?

Quittung von HERMES an service.sky.de senden.

Muss ich überhaupt reagieren?

Natürlich, Dir wird doch etwas vorgeworfen, irgendwann musst Du ja helfen, den Irrtum aufzuklären.


oder regelt sich das Ganze gar von alleine?

Wie von allein, solange Du Dich nichts zur Aufklärung beiträgst, geht Sky davon aus,

das sie im Recht sind, dann kommen irgendwann Mahnungen und Inkasso.

bei einem recht einfachen Anliegen...

Ist ja recht einfach zu klären, Du musst nur die Belege Sky zukommen lassen.

7 Minuten Wartezeit waren mir dann aber zuviel des Guten. Das sehe ich nicht ein.

Denke hier zu schreiben, E Mail zu schreiben usw. wird wesentlich länger dauern, als die 7 Minuten,

aber gut, natürlich musst Du nicht telefonieren.

miregal
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Je nachdem wie hoch dein Stresslevel steigen soll

Die oben genannrten Möglichkeiten sind anfangs diejenigen mit dem wenigsten Aufwand.

Wenn du einen Einlieferungsbeleg hast und einen Zeugen benennen kannst, dass du auch wirklich die Leihgeräte in den Retourenkarton gesteckt hast, kannst dich auch erst mal zurücklehnen.

Mahnungen widersprechen und Abbuchungen zurückholen. Falls dein Abo gesperrt wird zum Anwalt und einstweilige Verfügung holen zur Vertragserfüllung seitens Sky. Das wäre die harte Methode ...

dantheman
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Danke, ich werde das mit der Quittung an die Emailadresse versuchen.

Es ist halt schlicht und einfach müssig. Jedes Mal, denn es ist nicht das erste Mal, dass Sky Fehler macht und ich (der Kunde) dadurch einen Nachteil hat. Sei es finanziell, als damals zuviel abgebucht wurde und erst nach Monaten durch einen Mod hier geholfen wurde das gerade zu biegen. Oder sei es wie jetzt, wo die Retourenabteilung vermutlich nicht sauber arbeitet und ich tätig werden muss, der keinen Fehler begangen hat. Nervt halt.

dantheman
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Ich bin tiefenentspannt bei sowas. 😉

Also bislang war es ja nur ein Erinnerungsschreiben. Aber danke trotzdem, denn letztlich hilft auch dein Tipp für einen Fall der Fälle. Wie oben geschrieben, schicke ich nun erstmal den Quittungsbeleg von HERMES per Email an Sky.

surferer
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Wenn du einen Einlieferungsbeleg hast und einen Zeugen benennen kannst, dass du auch wirklich die Leihgeräte in den Retourenkarton gesteckt hast, kannst dich auch erst mal zurücklehnen.

was soll das denn ?? er kann sich auch so zurücklehnen - (der beleg reicht) -  ist ja wohl nicht neu, dass "angeblich" festplatten nicht retourniert wurden - lächerlich !

miregal
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

du könntest aber auch einen leeren Karton retournieren, dann nützt der Einlieferungsbeleg gar nichts

herbi100
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

du könntest aber auch einen leeren Karton retournieren

dann nützt der Einlieferungsbeleg gar nichts

Nein, wenn das so wäre, bräuchte man ja keine Sendungsbelege

und es steht nirgends, dass die nur gültig sind, wenn man Zeugen hat.

Ebenso gäbe es dann keine Einschreiben,

der Umschlag könnte ja auch leer sein,

aber gerade Sendungsbelege, Einschreibebelege,

werden im Jahr weltweit milliardenfach verwendet,

ohne das man Zeugen braucht.

miregal
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

täusch dich da nicht! Im juristischen Verkehr ist Ablieferung per Zeuge der einzig sichere Weg.

puhbert
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Richtig .... Aber der muß    unbefangen... beim verpacken und bei der Abgabe ununterbrochen dabei sein.Ausserdem eine Eidesstattliche Erklärung abgeben.!

Jonnycash
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

miregal schrieb:

du könntest aber auch einen leeren Karton retournieren, dann nützt der Einlieferungsbeleg gar nichts

Kinder lässt doch den Quatsch.

Der Beleg ist als Anscheinsbeweis mehr als ausreichend. Sky hat tatsächlich mal versucht eine Einschreiben-Kündigung abzulehnen mit dem Argument der Umschlag sei leer gewessen und ist mit Pauken und Trompeten gescheitert.

Also bitte keine halbamateurhaften Schlaumeierereien.

Janocore
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Hallo dantheman,

entschuldige bitte die späte Reaktion auf Deinen Beitrag.

Schicke mir bitte eine private Nachricht mit Deiner Kundennummer, Deinem Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank.
So geht das: https://community.sky.de/docs/DOC-1005

Gruß,
Jano

dantheman
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Hallo und danke für deine Hilfe. Just vor zwei Tagen kam eine Antwort auf mein Schreiben, in dem ich mitsamt Beweisfoto des Einlieferungsbelegs darauf hinwies, dass ich die FP zurück geschickt habe. In der Antwort von Sky stand, dass aufgrund des Fotos der Falk damit erledigt ist.

Damit ist dieses Thema für mich abgeschlossen. Jeder ist gut beraten, sämtliche Belege immer aufzubewahren.

Danke an die Hilfe hier im Thread, und noch einmal auch an dich.

Am 06.02.2019 4:06 nachm. schrieb "Jano T." <sky-admin@community.sky.de>:

<https://community.sky.de/?et=watches.email.thread>

Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Antwort von Jano T.<https://community.sky.de/people/jano?et=watches.email.thread> in Technik - Komplette Diskussion anzeigen<https://community.sky.de/message/631867?et=watches.email.thread#631867>

vertreterschrec
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Hallo surferer,

zunächst muss man zwischen Beendigung des Abonnementvertrages und einem Widerruf unterscheiden: In den AGB steht unter dem Punkt 1.2.4 wie folgt:

"Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist"


Quelle: https://www.sky.de/static/img/agb/AGB_Deutschland.pdf


Demnach könnte Sky leider arugmentieren, dass der Kunde für den Warenuntergang verantwortlich ist.

Wer haftet bei einem Widerruf für den Untergang der Ware?

Bei der Versendung der Ware, trägt der gewerbliche Verkäufer das Risiko.

Ergänzend ein Urteil der als Leitfaden genutzt werden könnte. Gleichwohl jeder Fall individuell zu betrachten ist.

Das BGH Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 353/12 hat sich mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versandrisiko- und Gefahrübergangsklausel befasst.

Zitat aus dem o.g. Urteil:

"(...) § 307 BGB Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. (…)

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (…)."

Quelle: zit. nach: Pressemitteilung Nr. 184/13 vom 6.11.2013 , Vgl. https://blog-it-recht.de/2013/11/08/wer-traegt-das-transportrisiko-die-entscheidung-des-bgh-zu-versa...

Herzliche Grüße

Wie bei der Versendung der Ware an den Käufer, trägt die Versandgefahr auch bei der Rücksendung der gewerbliche Verkäufer. Geht die Ware auf dem Rücksendeweg verloren, geht dies nicht zu Lasten des gewerblichen Verkäufers.Wie bei der Versendung der Ware an den Käufer, trägt die Versandgefahr auch bei der Rücksendung der gewerbliche Verkäufer. Geht die Ware auf dem Rücksendeweg verloren, geht dies nicht zu Lasten des gewerblichen Verkäufers.

Wie bei der Versendung der Ware an den Käufer, trägt die Versandgefahr auch bei der Rücksendung der gewerbliche Verkäufer. Geht die Ware auf dem Rücksendeweg verloren, geht dies nicht zu Lasten des gewerblichen Verkäufers.

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vertreterschrec
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Hallo miregal,

schaue bitte mal ins das BGH Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 353/12.


Zitat aus dem o.g. Urteil:

"(...) § 307 BGB Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. (…)

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist (…)."


Quelle: Entnehme die bitte meiner Antwort an surferer in diesem Thread.

Herzlichen Grüße

vertreterschrec
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Hallo Hans-Jürgen Bonin,

schaue bitte mal ins das BGH Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 353/12.

Details findest du in meiner Antwort auf surferer in diesem Thread.

Herzlichen Grüße

surferer
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

@vertreterschreck: jetzt fahre mal etwas zurück ! - es interessiert mich nicht die bohne, wann und wo irgend etwas geurteilt wurde - sky hat eine retourenabwicklung - ich verfahre nach deren vorgaben, punkt ! einzig "mein" sendungsbeleg hat für mich relevanz - die rücklieferung ist angekommen und eingang quittiert (lt. sendungsverfolgung), ist für mich die sache erledigt - wer soll auf die wirre idee kommen, den sky-schrott zu unterschlagen ? ich würde das gelumpe nicht mal geschenkt behalten wollen .. zahle schon für versicherten versand und fröhne dann kriminellen machenschaften ? ich bitte dich - soll sky doch die pakete unter notarieller aufsicht öffnen lassen und auf vollständigkeit überprüfen, aber nicht ex-kunden mit dubiosen geschichten zu nerven - noch besser wäre es, sky schickt nach vertragsende einen rückholer-trupp auf die reise, die deren eigentum einsammelt -      

Jonnycash
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Einfach nicht füttern........jetzt bekommst du erstmal wieder massig geistiger Ergüsse seiner Eminenz zu hören. Selber Schuld.

vertreterschrec
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Halli surferer,

Recht haben und Recht zu bekommen, sind zwei verschiedene paar Schuhe. Moralisch bist du im Recht. Das ist unstrittig! Das zitierte BGH Urteil ist daher nützlich, da es für die gesamte Online-Branche anzuwenden ist. Es ist nicht nur auf eine spezielle Branche begrenzt. Zudem ist es eine Art von Leitfaden. Zugleich jeder Fall individuell zu betrachten ist. Gleichwohl scheinen solche Probleme nicht nur bei Sky aufzutreten. Googlet man bestimmte Schlagwörter wie z.B. "Ware fehlt im Paket", so findet man schnell Kundenbeschwerden zu allen Branchen. Insbesondere die Textilbranche.

Die nachfolgend genannten Artikel geben einen guten Überblick zum Thema, die Orientierung sein können.

1. "Verlust der Warensendung auf dem Transportweg"

https://www.it-recht-kanzlei.de/verlust-warensendung-transportweg.html

2. "Unvollständige Lieferung - unvollständiges Paket"

https://www.it-recht-kanzlei.de/unvollstaendige-lieferung-paket.html

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Retoure angeblich nicht angekommen - was tun?

Hallo jonnycash,

das nächste Mal liest du bitte nicht zwischen Tür und Angel. Ich gebe surferer sogar Recht. Dabei beziehe ich mich auf das o.g. BGH Urteil. Du musst dazu nur mal deine Nase in das rechtskräftige Urteil vom BGH stecken, statt unqualifizierte Wasserstandsmeldungen zum Thema abzugeben. Leider nein.

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