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App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

mohrsnh
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App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Was hat sich geändert? Ich nutze Sky ab und zu auf mehreren modernen LG Fernsehern  bei uns zu Hause. 
heute geht es nicht mehr, ich müsse erst multiscreen buchen. 
vor 3 Wochen gings noch. Was hat sich da geändert?

 

Gruß Karlheinz 

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kathi1991
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Bitte im Forum nachschauen 

Kostenlose Nutzung von Sky Multiscreen ist ab 04/2024 vorbei. 

Bezahlen oder Sky Go oder Sky Q Receiver nutzen. 

Steht genug im Forum 

miika
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

@mohrsnh  1 TV + Q und 1 x sky go - das umfasst das Grundabo.

 

Der Gebrauch der Sky Q App bedeutet Buchung von Multiscreen.

In der AGB seit Mitte 2020.

https://www.sky.de/produkte/sky-q-mehrere-geraete-158556

mohrsnh
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Wieso kann ich seit Jahren auf meinen LG Fernsehern Sky mit dem Abo sehen und auf einmal nicht mehr?

In meinem Abo steht 'Du kannst deine Sky Q Mini sowie die Apps Sky Go und Sky Q auf bis zu 5 Geräten registrieren.' 

Und bisher hatte ich dazu auch kein Multiscreen benötigt.

 

Wenn das schon seit 2020 notwendig war und 'nur geduldet' wurde bin ich beim Neuabschluss im Dezember falsch beraten worden und werde jetzt eine ausserordentliche Kündigung auf den Weg bringen müssen.

digo
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

@mohrsnh 

Du hast schon alle Erklärungen erhalten!
Dein Hinweis mit den Geräten hat damit auch keinen Zusammenhang.

Geräteregistrierung hat wenig mit zulässiger Nutzung darauf zu tun! Bei SKY!

Siehe die bestehenden Threads

(nicht erneut)

Es ist halt SKY Darstellung und oft nicht für Kunden so übersichtlich! Zugegeben!

Genug Hinweise findest du in den Nutzungsbedingungen für die SKY Q App!

Die hattest du schon immer!

Es ging halt nur auch so.

 

https://community.sky.de/t5/Abonnement/AGB-konforme-Nutzung/m-p/781862/highlight/true#M111850

 

Du kannst nur regulär kündigen! Hast du kein monatlich kündbares Abo?

Für andere Kündigungen fehlt dir eventuell die Grundlage?

Du kannst aber die Nutzung der SKY Q App einstellen. Nur noch auf dem Receiver SKY schauen.

1x SKY Go hast du auch frei! Mobile und PC

 

Ich verstehe dich aber gut!

Falsche Beratungen sind ärgerlich, oder du hast es nicht richtig aufgenommen?

Sicher doch,  passiert leider mehrfach.

Dann kündige einfach!

Viel Glück!


Anmerkung:

Die SKY Q App steht mit Multiscreen in den AGB?

Dachte ich nicht!? @miika 

Eventuell mit der allg. Nutzung im eigenem Haushalt verwechselt? 

digo
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Eventuell diesen Thread dem bestehenden zuführen? ( Macht ein Moderator.)

miika
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Der Grundirrtum ist, dass es am Telefon und Chat immer um die bestmögliche Beratung für die Kundschaft geht 🤔

 

Am besten informiert man sich über Foren, Sky-User und Tests, damit man einschätzen, kann, wie gut es der Sky-Ansprechpartner meint bzw. wie kompetent er oder sie ist.

miika
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

 1 smartcard + Q + 1 TV  und 1 x Sky Go = das Basisabo.

Sky könnte laut AGB verlangen, dass der Q nur mit einem bestimmten Empfangsgerät genutzt wird (s. 1.3.3)

 

Der Gebrauch der Sky Q App auf mehreren Geräten:

 

1.4.1 Berechtigte Nutzung

Der Kunde ist ausschließlich zur privaten Nutzung der vereinbarten Leistungsinhalte be-
rechtigt. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich gestattet, ist die Nutzung
auf den im Vertrag angegebenen Haushalt beschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass
dem Kunden die Nutzung des Programms mittels einer TV-App (z.B. Sky Q App) auf wei-
teren TV-Empfangsgeräten vertraglich gestattet ist.

digo
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen


@miika  schrieb:

 1 smartcard + Q + 1 TV  und 1 x Sky Go = das Basisabo.

Sky könnte laut AGB verlangen, dass der Q nur mit einem bestimmten Empfangsgerät genutzt wird (s. 1.3.3)

 

Der Gebrauch der Sky Q App auf mehreren Geräten:

 

1.4.1 Berechtigte Nutzung

Der Kunde ist ausschließlich zur privaten Nutzung der vereinbarten Leistungsinhalte be-
rechtigt. Soweit nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich gestattet, ist die Nutzung
auf den im Vertrag angegebenen Haushalt beschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass
dem Kunden die Nutzung des Programms mittels einer TV-App (z.B. Sky Q App) auf wei-
teren TV-Empfangsgeräten vertraglich gestattet ist.


Du schreibst es!

Bei dem AGB Vermerk geht es um den Haushalt, nicht um Multiscreen!

Multiscreen ist ja auch eine zweite Problematik.

 

"Dies gilt auch für den Fall, dass
dem Kunden die Nutzung des Programms mittels einer TV-App (z.B. Sky Q App) auf wei-
teren TV-Empfangsgeräten vertraglich gestattet ist."

Also die Nutzung im eigenem Haushalt, siehe dein Zitat!

 

"Anmerkung von mir:

Die SKY Q App steht mit Multiscreen in den AGB?

Dachte ich nicht!? @miika 

Eventuell mit der allg. Nutzung im eigenem Haushalt verwechselt? "

 

Multisceen, da habe ich keinen Eintrag in den AGB gefunden!

Darüber steht aber etwas in den Nutzungsbedingungen!

 

Zitat @miika :

"Der Gebrauch der Sky Q App bedeutet Buchung von Multiscreen.

In der AGB seit Mitte 2020."

 

Also nein, das Wort Multiscreen kommt da nicht vor! (nicht gefunden in den AGB, oder übersehen?)!

Und wieso seit 2020?

Auch hier steht dazu nichts in  den AGB.

Verträge vor Juli 2020 haben meist eine Version Multiscreen, in einem sogenannten SKY Q Service.

Das ist auch Multiscreen und beginnt doch schon eher.

Eine Änderung in den AGB, oder eine Änderung der Nutzungsbedingungen für die SKY Q App, hat zu diesem Thema dort zeitlich (2020) nicht gegeben

miika
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Um auf mehreren Geräten eine TV-App z.B. die Sky Q App zu nutzen - das muss Sky vertraglich gestatten.

Damit hat Sky ganz nebenbei die Sky Q App bzw Multiscreenproblematik geregelt.

digo
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Richtig!

Das zweite Thema!


@miika  schrieb:

Um auf mehreren Geräten eine TV-App z.B. die Sky Q App zu nutzen - das muss Sky vertraglich gestatten.

Damit hat Sky ganz nebenbei die Sky Q App bzw Multiscreenproblematik geregelt.


Es kann nicht alles in den AGB stehen.

 

"Damit hat Sky ganz nebenbei die Sky Q App bzw Multiscreenproblematik geregelt."

Ich bin mir sicher, diese Problematik war SKY zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht klar.

Wir hatten damals doch recht massiv auf die verwirrenden Formulierungen hingewiesen. 

 

Auch heute blieb meine Frage zum Gesamtthema noch unbeantwortet:

Die Nutzung von SKY Hardware ist ja, entgegen der AGB, nun im Zweithaushalt gestattet!

Natürlich mit einer Zusatzgebühr.

Das gilt für mich aber nur für die Hardware.

Eine Frage auch der Kontrolle und Rückverfolgung durch SKY.

Die SKY Q App ist, aus meiner SIcht (unabhängig vom notwendigen Multiscreen) , ist immer noch nur im eigenem Haushalt gestattet.

Mehrere Nachfragen dazu an die Moderatoren blieben bisher unbeantworetet!

Kann ich mit der Nutzung im zweiten Haushalt (Zusatzgebühr) auch die SKY Q App im zweiten Haushalt nutzen, oder nur die Hardware?

Es würden sich ja viele User freuen.

Liebe Moderatoren, könnt ihr mir bitte eine definitive Antwort geben.

 

Juliane
Moderator
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Re: Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

@digo Es tut mir leid, dass du bisher keine Antwort auf deine Frage erhalten hast.
 

Laut meinen Informationen kannst du mit der Zusatzgebühr (2. Haushalt -> 15 Euro) auch die Sky Q App in einem anderen Haushalt nutzen.

digo
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Re: Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Ich danke dir!

Schönen Sonntag!

sonic28
Regie
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen


@mohrsnh  schrieb:

Was hat sich geändert? Ich nutze Sky ab und zu auf mehreren modernen LG Fernsehern  bei uns zu Hause. 
heute geht es nicht mehr, ich müsse erst multiscreen buchen. 
vor 3 Wochen gings noch. Was hat sich da geändert?


Du brauchst, um die "Sky Q"-App nutzen zu können, entweder

 

  • bei einem Vertrag, der vor Juli 2020 abgeschlossen wurde, den Sky Q Service
  • bei einem Vertrag der ab Juli 2020 abgeschlossen wurde, den Multiscreen

Dabei ist es je nach Empfangsweg egal, ob du den Sky Q Sat-Receiver bzw. den Sky Q Kabel-Receiver bzw. die Sky Q IPTV Box gleichzeitig an hast oder nicht. Solltest du das bereits im Abo mit drin haben, dann steht das im persönlichen Kundencenter auf der Sky eigenen Homepage bei Deine Zubuchoptionen eingetragen.

 

Das man die "Sky Q"-App bis Anfang April 2024 nutzen konnte,  ohne den Sky Q Service bzw. den Multiscreen gebucht zu haben, ist garantiert ein technischer Fehler von Sky, denn Sky hat schon immer, seit es die "Sky Q"-App gibt, behauptet, das man dafür den Sky Q Service braucht, was sich bei Verträgen ab Juli 2020 der Multiscreen nennt.

 

Damit Sky nicht der Dumme ist und dann blöd dasteht, hat Sky Ende 2023 behauptet, das man deswegen die "Sky Q"-App benutzen konnte, ohne das man den Sky Q Service bzw. Multiscreen hat, weil es bis dahin angeblich eine Testphase war, die bis dahin komplett gratis (kostenlos ; umsonst) war.

 

Dabei gibt es auch Sky Kunden, die einen Vertrag haben, der vor Juli 2020 abgeschlossen wurde, wo der Sky Q Service bereits inklusive ist. Kostet dann keinen einzigen €-Cent extra.

 

Anfang April 2024 hat Sky diese technische Lücke geschlossen, sodass jeder, der den Sky Q Service bzw. den Multiscreen nicht hat, die "Sky Q"-App jetzt nicht mehr verwenden kann. Dann bleibt nur noch übrig, dieses kostenpflichtig zu buchen, was jeden Monat beim Sky Abo oben drauf kommt, um die "Sky Q"-App weiterhin nutzen zu können.

 

Wenn du die "Sky Q"-App nutzen willst, dann ist es egal, ob du je nach Empfangsweg den vorhandenen Sky Q Sat-Receiver oder den vorhandenen Sky Q Kabel-Receiver oder die vorhandene Sky Q IPTV Box verwendest oder nicht. Auch ist es egal, ob du je nach Empfangsweg den Sky Q Sat-Receiver bzw. den Sky Q Kabel-Receiver bzw. die Sky Q IPTV Box verwendest und gleichzeitig auf einem anderen Gerät die "Sky Q"-App verwendet wird, oder je nach Empfangsweg der Sky Q Sat-Receiver bzw. der Sky Q Kabel-Receiver bzw. die Sky Q IPTV Box nicht verwendet wird, während die "Sky Q"-App verwendet wird. Auch egal, ob du dabei die "Sky Q"-App nur auf einem einzigen Gerät verwendest und nicht gleichzeitig auf mehreren Geräten.

 

Egal, wie es bei dir ist, du brauchst auf jeden Fall, um die "Sky Q"-App überhaupt verwenden zu dürfen, entweder

 

  • bei einem Vertrag, der vor Juli 2020 abgeschlossen wurde, den Sky Q Service
  • bei einem Vertrag der ab Juli 2020 abgeschlossen wurde, den Multiscreen

So sieht das bei Sky aus.

 

 

Noch was: Auf dem Handy oder Tablet oder Desktop PC oder Laptop ist es die "Sky Go"-App. Beim Fernseher oder die Playstation 5 etc. ist es die "Sky Q"-App. Die Nutzung der "Sky Go"-App ist für ein Gerät immer im Sky Abo mit dabei. Nur wenn man die "Sky Go"-App auf mehreren Geräten gleichzeitig nutzen will, ohne die "Sky Q"-App zu verwenden, dann reicht es, das man bei einem

 

  • Vertrag, der vor Juli 2020 abgeschlossen wurde, das Sky Go Extra
  • Vertrag, der ab Juli 2020 abgeschlossen wurde, das Sky Go Plus

kostenpflichtig dazu gebucht hat. Will man aber die "Sky Q"-App auf einem oder mehreren Geräten nutzen und die "Sky Go"-App auf mehreren Geräten, dann braucht man halt den Sky Q Service (wo Sky Go Extra bereits inklusive ist) oder den Multiscreen (wo Sky Go Plus bereits inklusive ist).

 

 

Noch was nebenbei: Früher gab es die Zweitkarte. Damit konnte man auf einem weiteren Sky eigenen Sat-Receiver bzw. Sky eigenen Kabel-Receiver das Sky Abo sehen. Dabei kostete das ganze ohne die Fußball Bundesliga ganze 16,99 € im Monat. Dabei war es egal, ob man das Bundesliga Paket gebucht hatte. Wollte man auch die Fußball Bundesliga auf der Zweitkarte sehen, sofern man das Bundesliga Paket gebucht hatte, dann kostete es ganze 24,99 € im Monat.

 

Dabei gab es auch die IP basierte Zweitkarte. Mit dieser konnte man auch, sofern gebucht, die Fußball Bundesliga sehen. Da hatte das dann ganze 9,99 € pro Monat gekostet. Dabei wurde von Sky an Hand von der IP Adresse überprüft, ob das Hauptgerät und das Zweitgerät im selben Haushalt, d. h. im selben Netzwerk, zu finden sind. War alles laut Sky in Ordnung, konnte der Kunde die IP basierte Zweitkarte nutzen. Hatte Sky aber Unregelmäßigkeiten festgestellt, dann wurde der Sky Kunde gefragt, was los ist. Konnte der Sky Kunde glaubhaft erklären, warum das passiert ist, dann war alles gut und die IP basierte Zweitkarte konnte weiter genutzt werden. War Sky mit der Erklärung nicht einverstanden, dann wurde aus der IP basierten Zweitkarte die normale Zweitkarte für 16,99 € im Monat bzw. für 24,99 € im Monat. Gegen eine einmalige Gebühr von ca. 40,-- € konnte der Sky Kunde dann die zur normalen Zweitkarte gewordene IP basierte Zweitkarte wieder zu einer IP basierten Zweitkarte werden lassen.

 

Gruß, Sonic28

mohrsnh
Tiertrainer
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Betreff: App auf LG verlangt jetzt Multiscreen

Dankefür die gute ausführliche Erklärung. 
ich bin schon seit mehr als 10 Jahren bei Sky, da man sonst hier in Deutschland kein Golf schauen kann. Dank  Geofencing - Golfchannel, PGA Tv und NBC etc weigern sich hier. 
Allerdings habe ich immer nach Ablauf des Angebots gekündigt und auf neues Angebot gewartet Der aktuelle Vertrag ist von Dezember 2023. 

Mein Problem ist folgendes. Meine beste aller Ehefrauen hat mit 62 vor 4 Jahren die Diagnose Alzheimer erhalten. 
leider klappt es mit dem Lernen von Veränderungen nicht mehr. Die komplzierte Sky Fernbedienung hat sie nie verstanden. Ich habe dann vor 4 Jahren alle 4 Fernseher im Haus durch einen LG mit der gleichen Magicremote ersetzt, die meine Frau kennt. Lange die 2 Drücken hat Sky-App gestartet und das auf jedem Fernseher, mit der gleichen Fernbedienung, egal in welchem Raum meine Frau war. 
Unter diesem Status habe ich im Dezember wieder gebucht. Die IP Box war eigentlich nie im Einsatz.  Die Anwendungslage habe ich im Dezember auch mit den Betatern besprochen. Und jetzt geht es nicht mehr, bzw ist 15€ pro Monat teurer. 

Ich werde also schriftlich, oder auf dem Klageweg auf außerordentliche Kündigung bestehen. Gerne kann Sky im bestehenden Vertrag auch den Filmfirlefanz rausnehmen und dafür Multiscreen aktivieren. Aber ich werde keinen Euro mehr als im Dezember ausgemacht bezahlen. 

 

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