07.01.2019 10:03
nach dem Tod meines Vaters soll das Abonnement zu gleichen Konditionen an meine Mutter ubergehen. Leider ist Sky nich bereit Abo zu gleichen Konditionen auf meine Mutter zu übertragen sondern verlangt Kündigung des bestehenden Abos und Neuabschluss zu schlechteren Konditionen. Hier wünsche ich mir doch pietatvolles Entgegenkommen.@
07.01.2019 10:07
Herzliches Beileid, aber Vertragsübernahme gibt es seit der neuen DSGVO nicht mehr.
07.01.2019 10:52
Warum verlängerst du nicht ohne Übertragung?
07.01.2019 11:24
ich möchte nicjht, dass meine Mutter noch mit Sky-Daten die auf meinen Vater ausgestellt sind konfrontiert sind
07.01.2019 11:25
hat Sky auch geschrieben, aber dass sie mir den Vertrag jetzt nicht zu gleichen Konditionen für meine Mutter anbieten
07.01.2019 11:28
Das ist verständlich.
Für Neukunden gibt es dieses Serienspezial für dauerhaft 19,99€, ist das nicht geeignet?
07.01.2019 11:49
Mach doch einfach von Deinem Sonderkündigungsrecht,welches bei Tod besteht,Gebrauch.Danach kannst Du Dich zurücklehenen und warten was Sky anbietet.
07.01.2019 11:51
welches Sonderkündigungsrecht bei Todesfall? Das gibt es bei Sky nicht.
07.01.2019 12:22
Schwieriges Thema,
muß ich als Erbe formaljuristisch einen Vertrag erfüllen der auf einen Verstorbenen läuft
ohne ein Anrecht auf Korrektur der Personendaten auf meine Person zu haben?
Wie soll mich denn dann vertragsrelevantes Schriftwerk erreichen?
Was wenn meine Adresse eine andere ist? Die von Sky erbrachte Leistung darf ja nur an
der im Vertrag angebenen Adresse abgerufen werden.
mMn hat Sky mit der Weigerung die Kundendaten zu ändern auch das Recht auf Vertragsfortführung durch die Erben verloren.
07.01.2019 12:31
Da hast Du recht, alles schwierig und Sky macht es sich, wie immer, selbst schwierig. Aber ändert ja nix dran, dass Sky kein Sonderkündigungsrecht für den Todesfall vorgesehen hat.
07.01.2019 12:36
Im Falle des TE bestehen sie ja sogar auf die "vorzeitige" Kündigung.
Da würde mich ja doch interessieren wieviele andere Firmen gegen die DSGVO verstoßen
und die Fortsetzung der Verträge mit neuen Daten ermöglichen oder ob Erben die Verpflichtung haben
die Umleitung von Vertragspost eigenständig zu organisieren.
07.01.2019 13:01
Wurde das geändert? Das stand in den AGBs schon drin als Grund für eine Sonderkündigung.
07.01.2019 13:29
jimgordon Du kannst kündigen:
Gerne regel ich für Dich diese Angelegenheit. Es ist tatsächlich so, dass das Abonnement zum Tag des Ablebens des Vertragsinhabers außerordentlich gekündigt werden kann. Dazu ist als Nachweis die Sterbeurkunde nötig.
Quelle: Kündigung im Sterbefall
mfG
Jochen
07.01.2019 22:40
ich will aber gar nicht kündigen
08.01.2019 09:15
jimgordon schrieb:
ich will aber gar nicht kündigen
Das war mehr eine Antwort auf:
welches Sonderkündigungsrecht bei Todesfall? Das gibt es bei Sky nicht.
09.01.2019 09:16
das gibt es im Moment nicht
09.01.2019 10:29
17.01.2019 08:41
Hallo skl,
erstmal mein herzliches Beileid. Entschuldige bitte die späte Reaktion. Falls noch Klärungsbedarf besteht, dann schreibe mir eine privater Nachricht mit der Kundennummer.
So geht es: https://community.sky.de/docs/DOC-1005
Viele Grüße,
Axel
17.01.2019 09:18
Das hat mit Sky letzten Endes überhaupt nichts zu tun, sondern ist sogar gesetzlich geregelt und zwar durch §1922 BGB. Dieser regelt, das im Todesfall das Vermögen auf den Erben übergeht. Dazu gehören dann auch Verträge bzw. laufende Pflichten. Im Fall von Sky handelt es sich dann um einen Vertrag mit laufenden Pflichten. Juristen nennen sowas dann auch ein Dauerschuldverhältnis.
Im Todesfall gibt es auch bei keinem Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht, sondern nur ein ordentliches Kündigungsrecht. Auf gut Deutsch gesagt: Die Firmen handeln auf Kulanzbasis, wenn es um das vorzeitige Beenden eines Vertrages auf Grund eines Todesfalles geht.
17.01.2019 09:20
Nope. In den AGB stand noch nie ein Sonderkündigungsrecht auf Grund eines Todesfalls. Weil: Gesetzlich gibt es das auch nicht.