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Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

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tom75
Castingleiter
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Alles richtig, mit einer Einschränkung ..... niemand hindert Sky daran, eine Klausel in ihre AGB aufzunehmen in der es heißt:

"Der Vertrag endet automatisch mit dem Tod des Abonennten." ... gehandhabt wird es im Endeffekt ja eh so ....

So ein bisschen hat der "unglückliche" Ablauf also schon mit Sky selbst zu tun ...

onzlaught
Regie
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

manticore schrieb:

....

Im Todesfall gibt es auch bei keinem Unternehmen ein Sonderkündigungsrecht...

Sicher das Sky dieses Recht nicht mit der Weigerung die Kundendaten auf einen der Erben abzuändern nicht verwirkt?

Wenn die Adresse des Verstorbenen aufgegeben wird kommt es doch richtig lustig,

die Post kommt nicht bei den Erben an, die Vertragsleistung darf laut AGB nur an der Vertragsadresse abgerufen werden usw.

manticore
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Re: Tod des Vertragsinhabers Abo–Übernahme durch Ehefrau

Hast Du eigentlich meine Antwort gelesen oder willst du einfach nur Sky Bashing machen?


Wie ich schon schrieb es ist gesetzlich geregelt und das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Da hilft es auch nicht, wenn du Deinen Aluhut aufsetzt und Vermutung raushaust. Fakt ist: Laufende Verpflichtungen gehen auf die Erben über. Das sich Sky auf den Datenschutz beruft hat damit zu tun, das sich das Unternehmen nur sehr genau an die DSGVO hält. Ein ganz einfaches Alltagsbeispiel: Ein Arzt, der sich an die DSGVO hält dürfte noch nicht einmal deinen Namen notieren ohne dir vorher eine Datenschutzerklärung zukommen zu lassen. Wenn wir das dann auf Sky ummünzen würde das bedeuten, dass immer dann, wenn aus Gründen, ein Vertrag von einem Dritten übernommen werden soll (oder auf einen Erben überschrieben werden soll) erst einmal von dieser Person die Datenschutzerklärung unterzeichnet werden muss und DANN erst der Übernahmecoupon versendet werden darf.

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