12.11.2018 11:56
Hallo,
Ich habe mein Abo in ein SkyQ Abo umgewandelt und natürlich einen passenden Receiver bekommen, da man mir sagte, das ich mit meinem CI+ Modul SkyQ nicht nutzen könnte. Kurz nachdem ich alles bekommen hatte bekam ich einen Brief von xxxxxxxx vom Forderungsmanagement, das ich doch bitte meinen alten Receiver innerhalb von 14 Tagen zurücksenden soll. Ok, ich dachte da erst an einen fehler und habe eine mail geschrieben indem ich erklärte, das ich garkeinen Receiver habe, da ich vorher ein CI+ Modul benutzt habe. Daraufhin erhielt ich die Antwort, das es sich um einen Receiver aus 2010 handelt, der im System als nicht eingegangen drin steht. Dieser Receiver ist aber jener der im Jahre 2011 von mir zurückgeschickt wurde als ich auf CI+ Modul umgestiegen bin. Jetzt habe ich mittlerweile schon die 2.te Mahnung bekommen, entweder den Receiver zurückzusenden oder Schadensersatz in höhe von 63,07€ zu zahlen. Auf meine letzten zwei mails wurde schon garnicht mehr reagiert, so das ich mir jetzt hier hilfe verspreche, weil es kann nicht angehen, das nach 7 Jahren erst auffällt das ein Receiver nicht angekommen ist. Leider existiert nach so langer zeit auch der Rücksendebeleg nicht mehr. Allerdings sehe ich auch nicht ein, das ich Schadensersatz zahlen soll für ein Gerät was vor 7 Jahren zurückgeschickt wurde. Ich hoffe hier kann man mir weiterhelfen, da ich sonst gezwungen bin einen Anwalt einzuschalten.
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MOD: Name entfernt
12.11.2018 12:33
Eventuell schaust Du nochmal in dein Postfach, ob damals eine E-Mail kam, die den Eingang des Receivers bestätigte.
Ansonsten:
Ja, das kann ich gut verstehen!
Das ist z.Z. technisch sehr kompliziert!
Ein MODERATOR (zu erkennen am blauen Hintergrund) wird Dir hier bestimmt gern schnellstmöglich helfen können!
Aktuell kann es hier aber länger dauern (bis zu 10 Tagen!)
12.11.2018 12:37
ich würde erst mal auf einen Moderator warten und mit dem das besprechen
13.11.2018 09:42
Das ist aber eine lange wartezeit...der stichtag für die rücksendung bzw. der schadensersatzzahlung ist morgen der 14.11.2018
13.11.2018 09:54
Hier auf keinen Fall nachgeben! Sky hätte, beim damaligen Umstieg auf´s CI-Modul ein Faß aufmachen müssen, wenn eine Rücksendung fehlte...
Ein Moderator sollte das bereinigen können...
(Hoffentlich bereuhst du die Aufgabe des CI-Modul nicht noch)
13.11.2018 10:15
der meinung bin ich ja auch, das man einen fehlenden receiver schon viel früher hätte bemerken müssen und nicht erst nach so langer zeit.
ich habe das ci+ modul ja noch, da es kabel deutschland gehört und daher brauch ich es ja nicht zurücksenden...erst wenn ich kabelfernsehen kündigen würde.
13.11.2018 10:18
Immer noch:
Eventuell schaust Du nochmal in dein Postfach, ob damals eine E-Mail kam, die den Eingang des Receivers bestätigte!?
13.11.2018 10:21
babylon50 schrieb:
der meinung bin ich ja auch, das man einen fehlenden receiver schon viel früher hätte bemerken müssen und nicht erst nach so langer zeit.
Der Receiver zum Vertrag muss auch erst bei Gerätetausch bzw. nach Vertragsende zurück gesendet werden. Ob du ihn nutzt oder in's Regal stellst du Geräte von KDG benutzt ist unerheblich.
13.11.2018 10:22
leider keine mails mehr vorhanden, da alles von 2010 bis 2015 gelöscht wurde.
13.11.2018 10:25
Ich würde:
Mitteilen das Gerät damals mit Sky Retourenschein zurückgeschickt wurde
und Du gerne bereit bist dies auch vor einem Richter auszusagen.
Von dieser Formulierung zu keiner Gelegenheit abweichen.
Parallel engmaschig das eigene Konto beobachten und sofort allem widersprechen
und zurückbuchen was mit dieser Forderung zu tun hat.
13.11.2018 10:33
ich hab schon soviel geschrieben, auf die letzten zwei mails wurde schon garnicht mehr geantwortet.
Aber die zweite Mahnung konnten die schicken.
Das würde ich eh vor Gericht beschwören, da es der Wahrheit entspricht. Das können die auch gerne an meinem Kundenkonto einsehen, das ich immer alles ordnungsgemäß zurückgesand habe was ich zurücksenden mußte. Hoffe zumindest, das die das einsehen können...aber denke schon, wenn die sogar noch nach 7 Jahren einen Receiver drin stehen haben der nicht angekommen ist.
13.11.2018 10:38
onzlaught schrieb:
Ich würde:
Mitteilen das Gerät damals mit Sky Retourenschein zurückgeschickt wurde
und Du gerne bereit bist dies auch vor einem Richter auszusagen.
Das ist also dein Fachwissen
Damit geht er ja baden
Babylon wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast rufe da an
Entweder man kann dir sofort eine Antwort geben oder du wirst kostenfrei an einen entsprechenden Fachanwalt weitergeleitet.
13.11.2018 10:41
hansk. schrieb:
...Babylon wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast ..
und wenn nicht?
13.11.2018 10:50
Du solltest schriftlich der Mahnung widersprechen, mit dem Hinweis, dass der geforderte Receiver bereits 2011 von dir zurückgesandt worden ist und du damals eine entsprechende Bestätigung erhalten hattest. Auf keinen Fall einknicken und jede weitere Mahnung ebenfalls schriftlich beantworten und entsprechend widersprechen.
Sollte ein Inkasso kommen, so ebenfalls widersprechen.
Du kannst nichts für die Schlamperei von Sky und solltest auch dein Konto im Auge behalten, falls einfach abgebucht werden sollte, was Sky natürlich nicht machen dürfte, aber trotzdem manchmal tut.
Parallel dazu solltest du auf einen Moderator warten, der sich die Sache nochmals ansehen kann.
Ich denke, dann wird sich eine Lösung ergeben, bevor die Sache weiter eskaliert.
13.11.2018 11:02
normalerweise zählen auch mails als schriftlich und die habe ich ja geschrieben und kann diese auch belegen...aber wenn keiner antwortet nützt mir das auch nicht.
13.11.2018 11:28
Ein Widerspruch, den du hinterher belegen kannst, ist immer nützlich und im Bedarfsfall auch hilfreich, denn du kannst damit beweisen, dass du den Anspruch von Sky nicht anerkannt hast. Antwortzeiten von Sky sind momentan sehr lang. Da wird wahrscheinlich erst die nächste Mahnung kommen, bis du Antwort bezgl. der früheren Mahnung erhalten wirst. Sämtlichen Mahnungen dann widersprechen und gleichzeitig hier auf einen Moderator warten.
13.11.2018 11:29
Hätte ja mit Umstellung auf CI-Modul des Kabelanbieters schon auffallen können (müssen)?
Vielleicht gibt es hier einen Fachkundigen der das aus Sicht der Verjährungsfrist
beurteilen kann, für mich dummes Tier ist das zu hoch.
13.11.2018 11:29
Ist eigentlich egal, da die Forderung nach 3 Jahren verjährt ist. Sky versucht es aber trotzdem und hofft, dass du zahlst. Du bist außerdem nicht verpflichtet, den Sendebeleg 7 Jahre aufzubewahren.
13.11.2018 11:31
onzlaught schrieb:
Hätte ja mit Umstellung auf CI-Modul des Kabelanbieters schon auffallen können (müssen)?
Nein, da wird ja nichts umgestellt. Ob die Karte im Sky-Receiver steckt oder der im Keller steht und die Karte in einem Modul oder KDG-Receiver steckt, weiß keiner bei Sky.
13.11.2018 11:36
muhusch schrieb:
Ist eigentlich egal, da die Forderung nach 3 Jahren verjährt ist. Sky versucht es aber trotzdem und hofft, dass du zahlst. Du bist außerdem nicht verpflichtet, den Sendebeleg 7 Jahre aufzubewahren.
Das Zauberwort heißt Verjährung!
Gemäß § 199 Abs. 1 BGB beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Wenn bspw. eine Forderung aus einem Kaufvertrag am 16.05.2007 entstanden ist, beginnt die Verjährung am 31.12.2007. Bis zum 31.12.2010 ist die Forderung nicht verjährt.
Also Receiver-Rücksendung 2011, seit 1.1.15 längst hinfällig!