29.03.2022 09:46
@uwe96 : Vielleicht um ihn zu verkaufen, wie @onzlaught bereits erwähnte. Ein Geschenk ist ein Geschenk, auch wenn Sky das Wort neu definieren will. Ebenso wie eine Preisgarantie eine Preisgarantie ist, nur nicht bei Sky.
Gruß Micha
29.03.2022 10:57
Hallo @Tobagomann, vorab sorry, dass du seitens uns Moderatoren auf eine Antwort warten musstest.
Wie du schon informiert wurdest, gibt es schon eine lange Zeit keine "Kaufreceiver" mehr. Der Sky Q Receiver war an sich auch noch nie käuflich zu erwerben. Bei der einmaligen Pauschale handelt es sich immer um eine Geräte- und Servicepauschale für das Mietgerät. Auch in der Vertragsdatenbestätigung damals selbst wird sicherlich erwähnt worden sein, dass es sich um ein Leihgerät handelt.
Bitte schaue auch mal hier: https://www.sky.de/hilfecenter/versand-und-retoure/sky-receiver-nach-kuendigung-behalten-1001547 -> Wenn du also keine Mietgebühr zahlen möchtest, sende das Gerät bitte zurück und das Mietverhältnis wird aufgelöst.
VG, Sanny
An alle hier: Bitte mischt nicht immer Themen. Es sollte schon dabei bleiben, was durch den Threadersteller angesprochen wurde.
29.03.2022 12:05
@onzlaught Wie gesagt, hier im Forum hat jemand geschrieben das ein Richter da gegen Sky entschieden hat.
Wenn's denn stimmt. Im Netz finde ich keinerlei Informationen diesbezüglich.