Antworten

Nutzung eines zweiten Gerätes unterwegs

Coloniasky
Special Effects
Posts: 4
Post 1 von 6
2.455 Ansichten

Nutzung eines zweiten Gerätes unterwegs

ich bin öfters unterwegs und auch im Urlaub fast vier Wochen in Deutschland,

deshalb würde ich auch gerne ein Gerät am Fernseher unterwegs benutzen.

Wegen der nicht erlaubten Nutzung außerhalb der Wohnung, bin ich immer ohne den Receiver in den Urlaub gefahren.

Dies bedeutete ich habe immer einen Monat bezahlt, umsonst.

Ich habe zwar ein Tablett, aber im Alter ist der kleine Schirm nicht das geeignete Mittel zum Sehen.

Nun habe ich auf Ihrer Hilfeseite folgenden  Text gelesen.

 

Mit Sky Q genießt du maximale Freiheit. Deine Lieblingsinhalte jederzeit -  ganz egal wo.

 

https://www.sky.de/hilfe/s/article/einfach-ueberall-zu-hause-und-unterwegs

…………………………..

Und wenn du keines der angeführten Geräte besitzt? Dafür haben wir die Sky Q Mini entwickelt,

die dir dein volles Sky Programm zeigt, ganz einfach über deinen Internetanschluss.

 

Auf einer weiteren Hilfeseite steht:

 

Oder:

Mit der Sky Zweitkarte konntest du bislang zwei unterschiedliche Programme zeitgleich in zwei verschiedenen Räumen genießen.

Mit Sky Q hast du jetzt die Möglichkeit, Sky zu nutzen, egal wo du bist. Einfach überall - zu Hause und unterwegs.

Schaue Sky auf deinem Apple TV ab Generation 4 oder einem Samsung Smart TV ab Baujahr 2015 mit Tizen Betriebssystem über die Sky Q App,

ohne einen weiteren Receiver zu benötigen. ………..

hast du natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, einen zweiten Receiver zu nutzen, um Sky auf einem weiteren TV Gerät zu empfangen.

 

 

Deshalb habe ich im Callcenter angerufen und mir wurde bestätigt, dass ich ein weiteres Gerät besitzen

dürfte und dieses auch unterwegs nutzen könne und es könnte auch ein Sky Q Receiver sein.

 

Deshalb habe ich einen  Sky Q Receiver bestellt und ein paar Tage später ein Schreiben erhalten,

das dem Text dieser Aussage auf die maximale Freiheit total widerspricht und für mich ein weiteres Gerät auch sinnlos macht.

 

Bitte beachte, dass die Zweitkarte dich nur zum Empfang an der von dir bei Vertragsschluss angegebenen Adresse und in dem Haushalt,

auf den das Abo angemeldet ist, berechtigt. Solltest du die Smartcard…..

 

Welche Aussage stimmt jetzt? Freiheit egal wo, oder Freiheit in der Wohnung, die keine Freiheit ist?

Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. 😀

Coloniasky