17.01.2020 10:08
17.01.2020 10:17
@budenzauber schrieb:
..... Ist das alles rechtens?.....
Kommt drauf an wen man fragt.
Fragst Du Sky -- natürlich ja
Das Schreiben von Vorgestern könnte je nach Formulierung als Widerspruch der heutigen Forderung taugen.
Wenn es ein Q Receiver war könnte man Sky auch fragen warum nicht wie gewünscht die Mietgebühr angebucht wurde und anstatt dessen jetzt Mahnungen eintrudeln.
17.01.2020 10:21
Also Inkasso ist mit Sicherheit nicht rechtens. Zuerst wäre wohl eine Mahnung angebracht, die Sky allerdings oft "vergisst". Ich glaube nicht, dass es zulässig ist, das Sky schon 6 Wochen nach Vertragsende ein Inkasso einschalten darf, zeigt aber ziemlich eindeutig, das das Unternehmen sehr schnell Geld generieren muss und hat die Forderung einfach ans Inkasso verkauft. Zudem ist es merkwürdig, dass dir erst das Schreiben von Sky mit der 14 Tagesfrist geschickt wird und einen Tag später das Inkasso anklopft, da weiß die eine Seite wieder nicht, was die andere macht. Warte hier auf einen Mod, der kann da vielleicht noch etwas machen. Brauchst aber etwas Glück, da sie normalerweise nichts mehr tun können, wenn das Inkasso schon läuft, aber in deinem Fall ist das wohl was besonderes. Der Mod meldet sich aber wahrscheinlich erst in 4 bis 5 Tagen.
17.01.2020 10:25
hast du denn wenigstens deine Sachen gleich zurückgeschickt....nicht das alles noch bei dir zu Hause steht....
17.01.2020 11:35
Das wollte ich gleich morgen machen, während der Woche bin ich immer lange am arbeiten.
17.01.2020 11:42
dann mache es auch.....das ist ja die erste Voraussetzung, damit alles im guten geregelt wird...
17.01.2020 12:45
Eine Mahnung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich! Der Schuldner weiß ja, dass er im Verzug ist. Also wurde insoweit alles richtig gemacht.
Aus Kulanzgründen wird aber regelmäßig eine Mahnung und dann noch ein Mahnbescheid verschickt.
Gleich mit dem Inkasso zu kommen, ist wohl weger schlechter Erfahrungen zu sehen. Und noch weitere Tage zu warten ist aber sehr leichtsinnig, denn mit den Jungs ist nicht zu spaßen!
Gruß
Dieter
17.01.2020 12:51 - Zuletzt bearbeitet: 17.01.2020 12:53
Ob mit den Jungs zu spassen ist oder nicht ist egal, du hast einen Brief von Sky in dem steht dass du innerhalb 14 Tage zurückschicken sollt, machst du das ist alles in Butter und wie von Sky gewünscht, da kann kein Inkasso was wollen.
Schick einen Scan des Briefes an das Inkasso und schreib dazu dass die Ware wie von Sky gewünscht auf dem Weg ist, alles Andere kann dir egal sein.
Ach ja, heb den Brief und den Postbeleg gut auf falls noch was kommt so wie Ware sei nicht angekommen oder so.
Und ich meine wirklich gut aufheben, die können auch noch in 6 Monaten auf so dumme Ideen kommen.
17.01.2020 12:55
Nee, so ist es ganz und gar nicht!
Das Inkosso bezieht sich auf die versäumte Rücksendung! Nicht auf das letzte Schreiben. Das ging sicher gleichzeitig mit der Beauftragung des Inkassounternehmens an den Schuldner.
Gruß
17.01.2020 12:57
Vom Inkassobüro kam nur eine Email, bis jetzt noch kein Brief.
17.01.2020 13:00
Wenn vertraglich nicht anders festgelegt, ist eine Mail mit einem Scheiben gleichzusetzen.
Gruß
17.01.2020 13:01
Okay, dann schicke ich alles zurück und bezahle am besten oder?
17.01.2020 13:05
Ich würde erstens gleich alles zurück schicken und zweitens versuchen mit dem Inkassounternehmen zu reden. Da lässt sich manchmal was machen, wenn man sich einsichtig usw. zeigt. Wenn nicht, dann sofort zahlen!
Schulden gleich begleichen ist immer am billigsten. 😊
Gruß
17.01.2020 13:08
Die wollen ihr Kohle, reden ist bestimmt nicht mit denen.
17.01.2020 13:19
@tessos. ...die sind sogar schon mal nach 7 Jahren auf dumme Ideen gekommen. 🤣. Am besten sollte man den Sendebeleg seinem Testament hinzufügen. Ich habe meine Rücksendung letztes Jahr sogar auf Video inklusive verpacken und versenden aufgenommen. 😁
17.01.2020 13:32
Ich würde mich erstmal bei der VZ oder bei einem Anwalt erkundigen. Sauber scheint mir das Alles nicht zu sein.
Der Regelfall: Kein Inkasso ohne Mahnung
Normalerweise werden Inkassounternehmen erst dann beauftragt, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist. Dann hat der Schuldner meistens bereits eine oder mehrere Gläubiger-Mahnungen bekommen. Die erste Mahnung kann dabei auch als Zahlungserinnerung bezeichnet werden. Wichtig ist nur, dass es sich um eine eindeutige Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner handelt, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Ansonsten liegt eine Zahlungserinnerung ohne Rechtsfolge vor: ein höfliches Erinnerungsschreiben. In den meisten Unternehmen sind bis zu drei Gläubiger-Mahnungen üblich, bevor das Forderungsmanagement aus der Hand gegeben wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zu diesem Vorgehen gibt es jedoch nicht.
Gewöhnlich kommt es erst dann zu einem Inkassoauftrag, wenn ein Schuldner einer offenen Forderung trotz mindestens einer Mahnung nicht nachkommen ist und auf die Anschreiben seines Gläubigers nicht reagiert hat. Spätestens mit der ersten Mahnung befindet sich der Schuldner im Verzug. Das hat verschiedene Konsequenzen, besonders in Bezug auf den Verzugsschaden.
Zahlungsverzug und Inkasso ohne Mahnung
In Zahlungsverzug kann der Schuldner auch ohne Gläubiger-Mahnung geraten. Auf der Rechnung oder der vertraglichen Vereinbarung kann bereits eine feste Zahlungsfrist oder ein fixer Zahlungstermin vereinbart sein. Wenn der Schuldner bis zu diesem Termin bzw. vor Ablauf dieser Frist nicht bezahlt hat, befindet er sich in Verzug; dazu bedarf es keiner gesonderten Zahlungserinnerung durch seinen Geschäftspartner. Die Folge kann Inkasso ohne Mahnung sein.
Des Weiteren gerät der Schuldner spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, greift diese gesetzliche Regelung. Auch in dieser Situation kann es mit Beginn des Verzuges zum Inkasso ohne Gläubiger-Mahnung kommen. Verbraucher müssen auf diesen Umstand in der Rechnung allerdings explizit hingewiesen werden.
17.01.2020 13:37 - Zuletzt bearbeitet: 17.01.2020 13:38
@budenzauber schrieb:Okay, dann schicke ich alles zurück und bezahle am besten oder?
zahlen würde ich noch nichts.....schicke die Sachen zurück, und teile es Sky auch mit, das du die Sachen wie gefordert am XXXXXX zu deiner Entlastung zurückgeschickt hast....mache eine Kopie, und hefte diese als Anhang mit ran.....dann warte ab....service@sky.de
17.01.2020 13:38
@budenzauber schrieb:Okay, dann schicke ich alles zurück und bezahle am besten oder?
Wenn du die Kohle übrig hast wäre die Geschichte damit in 1-3 Tagen erledigt.
Ob Sky/ Inkasso ein Anrecht auf dieses Geld hat wage ich zu bezweifeln.
17.01.2020 13:39 - Zuletzt bearbeitet: 17.01.2020 13:40
Kannst Du das 14 Tage schreiben mal (anonymisiert) hochladen?
Und um was für ein Gerät geht es überhaupt?
17.01.2020 13:42
Aber Sky räumt mir doch mit dem Schreiben von vorgeszern 14 Tage ein, um das Ganze in Ordnung zu bringen...irgendwie verstehe ich das nicht.
Marcel-Mo | 01.04.2025 21:43 | ||
Coldren | 16.03.2025 07:53 | ||
uwe96 | 12.03.2025 09:53 | ||
friidl1980 | 15.02.2025 13:38 | ||
nilslucas | 27.01.2025 09:32 |