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Ausserordentliche Kündigung
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27.02.2019 19:58
Hallo,
ich möchte mich bei SKY für die gegebene Möglichkeit der außerordentliche Kündigung bedanken.
Mein Abo wurde wegen einer Rücklastschrift gesperrt.
Daraufhin habe ich den obigen Betrag beglichen und habe auf die Freischaltung gewartet.
Seit mittlerweile 14 Tagen steht in den Abrechnungen das mein Skykonto ausgeglichen ist. Eine Freischaltung ist nicht erfolgt.
Eine Freischaltung über die APP oder über die Internetseite ist nicht möglich.
Auf Emails wird nicht geantwortet.
Mit diesem Tag ist der Absatz 8.6 der SKY AGB erfüllt. Ich habe länger als 12 Tage trotz ausgeglichenem Konto keinerlei
Zugriff auf das Programm aus meinem ABO.
Die Ausserordentliche Kündigung per Einschreiben geht morgen raus.
Ich habe schon gedacht ich müsse den Vertrag bei so einem Saftladen voll erfüllen.
Da geh ich lieber ins Kino oder ins Fussballstadion.
Vielen Dank liebe Sky Mitarbeiter.
Beantwortet Zur Antwort.
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27.02.2019 21:09
Hallo Paulpanzer,
ein sehr komisches Vorgehen seitens Sky.
Frage:
Hast du die vertraglich geschuldeten Gebühren selbst überwiesen? Oder nur den falschen Betrag zurückgebucht?
Achtung!
Nachfolgende Ausführungen treffen nur dann zu, sofern du deine vertraglich geschuldeten Beträge selbst überwiesen hast. Ein Guthaben auf dem Kundenkonto angehäuft wurde. Ferner dein Kundenkonto im Plus ist. Jedoch nicht zu spät gezahlte Beiträge.
Liegen die o.g. Voraussetzungen vor, würde ich zuvor schriftlich abmahnen. Sky die Möglichkeit einäumen, derartiges vertragswidriges Verhalten abzustellen. Du hast einen gütligen Vertrag, sofern du deiner Verpflichtung nachgekommen bist, würde ich auf Erfüllung bestehen.
Auf die vagen und unverbindlichen Aussagen, es werde verrechnet muss man sich nicht einlassen. Es ist ein vertragswidriges Verhalten, welche unakazeptabel ist. Zudem ist zu befürchten, dass bei einer eventuellen Insolvenz deine Gelder weg sind.
Herzliche Grüße
Redaktionelle Änderung erfolge am 28.2.2019, um 14:55 Uhr.
Hinweis: Meine Ausführungen ersetzen keine Rechtsberatung und haben auch nicht den Anspruch einer Rechtsberatung. Alle Informationen wurden nach bestem Gewissen verfasst. Die Angabe sind ohne Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten.