10.01.2019 11:42
Hallo,
ich habe mit dem Kundenservice telefoniert, um eine deutliche Preiserhöhung meines Abos zu umgehen. Der Herr vom Kundenservice bot mir dann an, den Vertrag um ein weiteres Jahr bis 31.12.2020 zu verlängern. Dann könne er mir ganz andere Konditionen anbieten. Bei meinem Abo incl. HD+ würde der Endpreis 29,74€/Monat betragen. Er bestätigte das auf mein Nachfragen mehrfach und ich habe auch Zeugen dafür. Nun kommt die Auftragsbestätigung mit 35,74€ / Monat ! Ebenso wird eine Aktivierungsgebühr von 29,99€ erhoben. Davon war auch keine Rede. Sowas ist in meiner ganzen Zeit als langjähriger Kunde noch nie vorgekommen. Ich bin sehr enttäuscht. Ich habe diese Auftragsbestätigung widerrufen und werde Sky dauerhaft verlassen, wenn keine Lösung gefunden wird. Kommt so etwas öfters vor?
Danke.
Viele Grüße
Bernd
10.01.2019 11:44
bernd60 schrieb:
Hallo,
.......... Kommt so etwas öfters vor?
Diese Frage ist leider mit "ja" zu beantworten ....
10.01.2019 11:48
Du hast widerrufen?
Dann hast Du ja schon eine Lösung gefunden
Wenn dir jemand von Sky hier im Forum hätte helfen sollen, dann hättest Du VOR dem Widerruf fragen sollen. Jetzt gibt es ja den vertrag nimmer. Du hast ihn ja abgelehnt/widerrufen
10.01.2019 11:48
In bedauerlichen Einzelfällen kommt es vor das die schriftliche Vertragsbestätigung vom mündlichen Vertrag abweicht.
In der Praxis bleibt dem Kunden nur entweder zu widerrufen oder sich mit dem "Fehler" abzufinden und diesen als Vertragsbestandteil zu akzeptieren.
10.01.2019 11:53
Hallo bern60,
"Kommt so etwas öfters vor?"
Mache dir selbst ein Bild, sofern du es möchtest.
Herzliche Grüße
10.01.2019 12:00
Hallo onzlaught,
richtig! Laut seiner Aussage gibt es Zeugen. Demzufolge kann er auf die Erfüllung eines Kaufvertrages pochen. Eine Anfechtung wegen Irrtum ist hier auszuschließen, da er mehrfach nachfragte und sich rückversicherte. Eine Anzeige wegen des Verdachts eines vollendeten Betruges gegen den betreffenden Mitarbeiter ist sicher auch ein probates Mittel.
Herzliche Grüße
10.01.2019 12:06
Wenn es Zeugen gibt gehe ich da mit.
Ist aber mit dem Widerruf alles hinfällig.
10.01.2019 12:24
Hi,
offensichtlich kommt sowas öfters vor. Ich habe per Chat am 03.01. ein Angebot bekommen, das aufgrund von technischen Problemen nicht gebucht werden konnte. Ich sollte es noch mal ein oder zwei Tage später versuchen. Das Angebot wäre für mich hinterlegt. Am 04.01. war ich dann wieder im Chat. Habe auf das für mich hinterlegte Angebot hingewiesen. Dieses Mal wurde es gebucht. Eintragung könnte bis zu 5 Tage dauern. Am 08.01. war es dann soweit. Ich erhielt meine Auftragsbestätigung und diese entsprach leider nicht dem Angebot im Chat. Ein Paket fehlte.
Nach einem Telefonat mit der Hotline konnte man sogar den Chat und das Angebot nachvollziehen, jedoch bot man mir nur an, dass ich das fehlende Paket zu einem Mehrpreis dazubuchen könnte. Fachabteilung war überlastet und nicht erreichbar. Eventuell erhalte ich einen Rückruf. Am Telefon wollte man mir weiß machen, dass die Variante gar nicht so gehen würde. Ich sehe das nicht als mein Problem, da mir Sky per Chat an zwei unterschiedlichen Tagen dieses Angebot gemacht habe. Ich hatte sogar selber mehrmals das Angebot in meinen Worten zusammengefasst und jedes Mal wurde es mir bestätigt. Ich habe auch jeweils Screenshots von den Chats. Außerdem weiß man dank Internet, dass mein Angebot durchaus nichts exklusives ist.
Nun habe ich hier einen Mod kontaktiert und hoffe auf Hilfe. Im schlimmsten Fall muss ich leider widerrufen, aber dann war es das auch für mich mit Sky. Als Kunde fühle ich mich momentan übers Ohr gehauen. Ehrlich gesagt, fühle ich mich gerade nicht mal als Kunde. Ich möchte nur das Angebot, das mir Sky unterbreitet hat. Nicht mehr und nicht weniger.
10.01.2019 12:27
Nur wenn er den Sky MA vor dem Gespräch darauf aufmerksam gemacht hat, das jemand mithört. Ansonsten ist das nämlich genauso verboten wie ein stillschweigender Gesprächsmitschnitt.
Und selbst wenn das Gespräch belegt ist, wird Sky nicht einlenken sondern auf einen Irrtum verweisen. Im besten Fall und vermutlich nur mit juristischer Hilfe erreicht man eine Vertragsauflösung. (in diesem Fall irrelevant, da ja Widerruf schon erfolgt)
Auch eine Betrugsanzeige würde nicht dazu führen, das er den Preis von 29,74 bekommt.
10.01.2019 12:30
Entweder oder. Mit dem Widerruf erklärt er vom Kaufvertrag zurückzutreten. Das ist selbstverständlich richtig!
10.01.2019 12:50
johnnycash,
es stimmt. Nehmen wir doch mal wie folgt an: Der Mitarbeiter erteilte sein Einverständnis. Gibt aber später zu Protokoll, dass es nicht so gewesen wäre. Auf Druck seiner Vorgesetzten etc. Wie will der Sky Mitarbeiter beweisen, dass er es nicht erlaubt hat? Im Gegenzug aber Zeugen behaupten, dass er es es behauptet hat. An dieser Stelle hat dann der Mitarbeiter, Dreck und keine Schippe. Wem glaubt ein Vorsitzender mehr? 3-4 unbefangenen Zeugen oder einem abhängig beschäftigten Mitarbeiter eines Callcenters? Die aufgrund diverser Vertriebsmethoden stadtbekannt sind.
Gesetz dem Fall die Zeugen behaupten, er hatte es erlaubt. Hingegen der Mitarbeiter es verneint. Was will der Mitarbeiter dagegen tun? *lacht Warum soll sich ein Kunde nicht dem Instrument der List und Lüge bedienen dürfen? Auch weil er selbst betrogen wird. Quasi eine Art von Notwehr der Gerechtigkeit und dem eigenen Interesse wegen. Sicherlich ist das nicht zu empfehlen und moralisch nicht zu vertreten. Aber "in der Not greift der Affe auch zu trocken Brot." Ich könnte es keinen Kunden verdenken, der so agiert wie die Callcenter. Genauso zu lügen wie die, die sie belügen. Ist für mich Notwehr.
In diesem Sinne: "Sowie du mir so ich dir", sagte meine Oma immer.
Der Verweis auf Irrtum wäre möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Kunde erklärte, er hab sich mehrfach rückversichert, ob das Angebot richtig sei. So einfach kommt Sky aus der Nummer nicht heraus. Gleichwohl die Anfechtung wegen Irrtums im Gesetz festgeschrieben ist. Zudem hat es sich mit dem Widerruf erlegt. Der Hinweis erfolgte richtigerweise durch onzlaught.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil aus Bonn, welches eine Orientierung sein kann.
"Telekom darf Kunden keine Vertragsänderungen unterschieben"
(Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11) Hinweis: Zum damaligen Zeitpunkt war das Urteil nicht rechtskräftig.
10.01.2019 12:57
Das ist ja mal geil! Weil jemand mir gegenüber eine Straftat begeht, darf ich ihm das auch antuen? ECHT! Junge, Junge! Das ist keine Gerechtigkeit, das ist eine Straftat und Selbstjustiz!
Warum soll sich ein Kunde nicht dem Instrument der List und Lüge bedienen dürfen? Auch weil er selbst betrogen wird. Quasi eine Art von Notwehr der Gerechtigkeit
10.01.2019 13:25
Reiße die Zitate nicht aus dem Zusammenhang. Das wirkt manipulativ. Richtig wäre es so gewesen:
Gesetz dem Fall die Zeugen behaupten, er hatte es erlaubt. Hingegen der Mitarbeiter es verneint. Was will der Mitarbeiter dagegen tun? *lacht Warum soll sich ein Kunde nicht dem Instrument der List und Lüge bedienen dürfen? Auch weil er selbst betrogen wird. Quasi eine Art von Notwehr der Gerechtigkeit und dem eigenen Interesse wegen. Sicherlich ist das nicht zu empfehlen und moralisch nicht zu vertreten. Aber "in der Not greift der Affe auch zu trocken Brot." Ich könnte es keinen Kunden verdenken, der so agiert wie die Callcenter. Genauso zu lügen wie die, die sie belügen. Ist für mich Notwehr.
Danke!
10.01.2019 13:33
Man hat eine Klage auf Vertragserfüllung, weil Sky nicht liefern möchte was telefonisch vereinbart wurde.
Dann hat man einen Kunden und 1-x Zeugen die die Inhalte des Telefonvertrages und die Mithörgenehmigung
bestätigen und einen CCA der das verneint.
Dem Richter könnte in den Sinn kommen das der CCA aus Angst um seinen Arbeitsplatz die Unwahrheit sagt.
10.01.2019 13:43
vertreterschreck schrieb:
Genauso zu lügen wie die, die sie belügen. Ist für mich Notwehr.
Alter. .......Oh Gott oh Gott oh Gott
Das Du Dir deine Realitäten und moralischen Maßstäbe selber bastelst und mit kruden Zitaten untermalst, wusste ich ja. Aber so langsam solltest Du über therapeutische Hilfe nachdenken.
10.01.2019 13:44
*schmunzelt. in diesem Zusammenhang ist das Urteil gegen die Telekom aus Bonn sehr hilfreich. Dort glaubte der Vorsitzende den Mitarbeiter nicht, trotzdem er ein Eid ablegte.
10.01.2019 13:59
Auch du reißt die Zitate aus dem Zusammenhang. Das wirkt manipulativ. Richtig wäre es so gewesen:
Gesetz dem Fall die Zeugen behaupten, er hatte es erlaubt. Hingegen der Mitarbeiter es verneint. Was will der Mitarbeiter dagegen tun? *lacht Warum soll sich ein Kunde nicht dem Instrument der List und Lüge bedienen dürfen? Auch weil er selbst betrogen wird. Quasi eine Art von Notwehr der Gerechtigkeit und dem eigenen Interesse wegen. Sicherlich ist das nicht zu empfehlen und moralisch nicht zu vertreten. Aber "in der Not greift der Affe auch zu trocken Brot." Ich könnte es keinen Kunden verdenken, der so agiert wie die Callcenter. Genauso zu lügen wie die, die sie belügen. Ist für mich Notwehr.
10.01.2019 14:17
Auch wenn Du noch so viele Floskeln um die Kernaussage anordnest:
K*cke kann man vergolden, aber es bleibt was es ist..........K*cke
10.01.2019 14:28
Thema verfehlt! Du sollst den Kunden helfen. Nicht andere Foristen/-innen ihre Beiträge kommentieren.
10.01.2019 14:32
Du willst MIR sagen, was ich soll oder nicht soll ? Na, da fehlen aber noch ein paar Schinkenbutterbrote um das durchzusetzen.
Dann war Dein von mir zitierter Kommentar:
("Ich könnte es keinen Kunden verdenken, der so agiert wie die Callcenter. Genauso zu lügen wie die, die sie belügen")
also doch als Hilfe oder Handlungshinweis für den Fragesteller gedacht ?
Gut zu wissen.