13.07.2018 17:16
Seit 1,5 Wochen ist die Festplatte meinen Receiver kaputt. Receiver nach Anleitung der Hotline zurückgesetzt, nun geht gar nichts mehr. Kundenservice wollte neue Platte versenden, haben sie aber nicht getan. Heite erneutes Telefonat, Festplatte wird nun (hoffentlich) versendet.
Allerdings habe ich um Rechnungsgutschrift gebeten. Ist aber laut Hotline nichts zu machen, da die Sky Dienste auch online abrufbar sind.
Soll das ein Witz sein?
Ich schaue kein Sky auf dem Laptop, wenn ich hier ein TV Gerät stehen habe. Also: Dienst nicht nutzbar.
Da ist Sky ja sehr Kundenfreundlich.
13.07.2018 18:06
Mich würde wirklich mal interessieren, wie Sky einen solchen Fall zum Beispiel in Verbindung mit der Fußball-WM argumentieren will. Ich kenne mehrere Personen, die nur wegen der WM in UHD ein Sky-Abo abgeschlossen haben, und noch viel mehr (mich selbst eingeschlossen), die sich ziemlich verschaukelt fühlen würden, wenn die WM aufgrund eines defekten Receivers und des Tiefschlafs des Sky-Service nicht in UHD zu sehen wäre.
Ohne Receiver geht da allerdings leider rein gar nichts.
13.07.2018 18:18
Mich würde wirklich mal interessieren, wie Sky einen solchen Fall zum Beispiel in Verbindung mit der Fußball-WM argumentieren will.
Wie würden Receiver Hersteller, TV Hersteller reagieren, wenn ein Gerät während der WM kaputt geht
und man sich nur wegen der WM einen UHD TV gekauft hat?
Wie würde ein Handyhersteller reagieren, wenn ich mir nur wegen dem Urlaub ein Smartphone mit Kamera gekauft habe
um Bilder zu machen und das Handy geht am ersten Tag im Urlaub kaputt?
Usw, usw.
13.07.2018 18:46
Wenn an der defekten Hardware zwangsweise noch eine kontinuierliche Dienstleistung dranhängt,
könnte der Kunde schlicht hinterfragen, warum die nicht erbrachte Dienstleistung bezahlt werden soll.
13.07.2018 19:00
Das wird doch schon seit Jahren hinterfragt, Ergebnis??
Wenn Sky Lust hat, gibt es ein Freifilmchen oder ein paar Cent um das Gemüt zu bruhigen,
aber Anspruch hat man keinen, zumindest habe ich noch nichts davon gehört.
Was ist denn eine Zwangsware???
Das ist doch ein erfundenes Wort aus Foren oder sonst woher.
Habe noch nie davon gehört das defekte bei Sky Receivern anders zu beurteilen sind,
als Defekte bei anderen Herstellern von Receivern, TVs usw.
Was passiert denn, wenn in einem eigenen Receiver mit CI+ Modul der Receiver kaputt geht
und ich dadurch kein Sky sehen kann?
Was passiert, wenn der Vodafone Receiver kaputt geht und ich kein Sky sehen kann?
Wo sollte da die unterschiedliche Rechtsprechung über Schadensersatz sein,
als wenn ein Sky Receiver kaputt geht??
13.07.2018 19:04
herbi100 schrieb:
Was ist denn eine Zwangsware???
Das ist doch ein erfundenes Wort aus Foren oder sonst woher.
Da nur du dieses Wort in diesem Thread geschrieben hast, frag mal den im Spiegel!
13.07.2018 19:09
herbi100 schrieb:
Wie würden Receiver Hersteller, TV Hersteller reagieren, wenn ein Gerät während der WM kaputt geht
und man sich nur wegen der WM einen UHD TV gekauft hat?
Wie würde ein Handyhersteller reagieren, wenn ich mir nur wegen dem Urlaub ein Smartphone mit Kamera gekauft habe
um Bilder zu machen und das Handy geht am ersten Tag im Urlaub kaputt?
Usw, usw.
Hast du für dein gekauftes Gerät auch eine Servicepauschale bezahlt und musst es nach Vertragsende wieder zurückschicken?
Ach nee, da hängt ja gar kein Vertrag dran....
Und für was ist diese Servicepauschale denn, wenn nicht für den Austausch im Servicefall?
13.07.2018 19:14
Es geht hier doch nicht um den Austausch eines defekten Receivers, sondern der TE möchte eine Rechnungsgutschrift
und daraus hat sich die Antwort von Herbi100 an abacus doch gerichtet. Das der Austausch natürlich von Sky kostenlos erfolgt, ist doch allen hier im Thread klar, es geht um Schadensersatz. Und das gekaufte Gerät muss man nirgends wo hin schicken,
wenn es kaputt ist, dass muss man wegwerfen oder kostenpflichtig reparieren lassen
13.07.2018 19:16
13.07.2018 19:21
Wenn Du nicht verstehst das die Dienstleistung
- Sky Inhalte, Echtzeitsender, on Demand etc. gegen Geld zu liefern -
nur mit der mitgelieferten Hardware (Modul oder Receiver) möglich ist,
erübrigt sich jede weitere Diskussion.
13.07.2018 19:28
Da die Skyhardware ja kostenlos ist,
kann mit „Rechnungsgutschrift“ nur die Abokosten gemeint sein.
13.07.2018 19:28
Das verstehe ich, habe ich auch nicht bestritten,
nur wo siehst Du deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz?
Ich lese zwar seit Jahren von dieser reinen Theorie, habe aber noch nichts belastbares,
welches diese These untermauert/bestätigt gesehen.
13.07.2018 19:37
Gutschrift für die nicht gelieferte Dienstleistung.
X Tage bis der Tauschreceiver da ist = X Tage Gutschrift der Abokosten.
13.07.2018 19:50
Schön geschrieben, Danke dafür,
aber Ich sehe da nichts belastbares,
Mir als Kunde ist es egal, wenn ich Sky 10 Tage nicht empfangen kann,
ob es am defekten TV liegt, an meinem eigenen Receiver mit Modul, oder sonst woran.
Liegt es an Sky muss ich mich an Sky wenden,
liegt es am TV Hersteller muss ich mich dorthin wenden
usw.
Und da hätte ich einfach gerne einen Beweis für die Theorie,
liegt der Fehler bei Sky durch defekten Receiver steht mir Schadensersatz zu
liegt der Fehler am TV Hersteller usw. steht mir kein Schadensersatz zu
Und so gerne ich Deine persönliche Meinung schätze, in diesem speziellen Fall
würden mir unumstößliche Fakten mehr helfen, als persönliche Ansichten.
13.07.2018 19:54
4711 schrieb:
Es geht hier doch nicht um den Austausch eines defekten Receivers, sondern der TE möchte eine Rechnungsgutschrift
"Seit 1,5 Wochen ist die Festplatte meinen Receiver kaputt. Receiver nach Anleitung der Hotline zurückgesetzt, nun geht gar nichts mehr."
Das ist nicht defekt?
4711 schrieb:
Das der Austausch natürlich von Sky kostenlos erfolgt, ist doch allen hier im Thread klar, es geht um Schadensersatz.
"Kundenservice wollte neue Platte versenden, haben sie aber nicht getan. Heite erneutes Telefonat, Festplatte wird nun (hoffentlich) versendet."
Es ist also kein Austausch erfolg, und für den Kunden ist
"Dienst nicht nutzbar."
Deshalb möchte er sein bezahltes Geld für michr erbrachte Leistung ersetzt haben.
Ist doch allen hier im Thread klar!
Ach nee, doch nicht.........
4711 schrieb:
Und das gekaufte Gerät muss man nirgends wo hin schicken,wenn es kaputt ist, dass muss man wegwerfen oder kostenpflichtig reparieren lassen
Ach was
13.07.2018 20:02
Du und onzlaught habt es schon schwer,
erst müst Ihr im "SkyQ verbraucht zuviel Strom Thread" den andern Usern alles erklären und keiner versteht es richtig
und jetzt müsst Ihr hier schon wieder Anderen den wahren Sachverhalt erklären, Entschuldigung ich bin kein Dipl. Ing. wie der User im anderen Thread und der hat es schon nicht verstanden, trotzdem natürlich vielen lieben Dank für die Mühe. Und schön, dass Du dem TE Schadensersatz zusichern/versprechen kannst, dass nenne ich Hilfe
13.07.2018 20:02
Ich könnte dir einen umumstößlichen herbi-Fakt nennen!
13.07.2018 20:03
Na, da hat unser Skyflüsterer ja nette Gesellschaft bekommen......
Schon mal an einen Wechsel der Zahlen im Nickname gedacht?
13.07.2018 20:05
Wenn MEIN Fernseher kaputtgeht, hat Sky damit natürlich garnichts zu tun.
Damals,
als die Skykarte noch in diversen zertifizierten Receivern in Privatbesitz lief,
war Sky/ Premiere auch aussen vor.
ABER
wenn das Skymodul verreckt, bleibt mir der Zugang zur bezahlten Leistung so lange verwehrt,
bis Sky Ersatz liefert, diese „dunklen“ Tage würde ich nur ungern bezahlen bzw.
erwarte ich selbstverständlich eine Gutschrift.
Darüberhinaus nehme ich natürlich gerne Gutschriften für meinen Ärger und die Arbeitszeit,
die ich da reinstecken muß, bis Sky wieder hell ist, wenn mein Mädel deshalb Rasenaktivitäten
des BVB verpasst, steht da auch Schmerzensgeld im Raum,
aber diese Forderung würde ich eher nur gedanklich vorbringen.
13.07.2018 20:05
Ja, kein Anliegenneuzugang....