11.12.2019 14:47 - Zuletzt bearbeitet: 11.12.2019 14:49
Die günstigste Version einer "Zweitkarte" wäre wohl der zweite Q Receiver inkl. Q-Service.
Q-Service gab es schon für 5€/mtl.
Wenn man jetzt nur 1-3 Pakete hat bewegen sich die 25€/mtl. mMn mitten in der "Norm" bzw. am deren unteren Rand. Und da Sky die Rückholangebote individuell auf Kunden zuschneidet wird dieser Fakt noch interessanter.
Wer sich rechtlich beraten lässt bitten auch das Thema "Rückabwicklung" besprechen.
Wenn man alles zurückbucht was Sky abbucht und nur den "korrekten" Betrag überweist muß Sky klagen.
Oder man beendet den Vertrag vorzeitig weil Sky die Karte abschaltet. Auch dann muß Sky klagen um Geld zu kriegen.
11.12.2019 18:17
Wie kann ich als Kunde feststellen dass ein Fehler vorlag?
Bei den angebotenen 24,99€ liegt das Preis/Leistungsverhältnis vollkommen im Rahmen . Günstig ja, offensichtlich falsch: nein
Wenn jede Firma mit der angegebene Masche drei Jahre lang nachfordern darf dürfte bald eine riesige Welle der Privatinsolvenzen auf Deutschland zukommen...
Fehler hin oder her, für mich hat ein gültiger Vertrag nach Ablauf einer Widerrufspflicht (in dem Fall 2 Wochen) nunmal Bestand, da gibt es auch keine Diskussion.
11.12.2019 18:44
@atomic2k schrieb:Wie kann ich als Kunde feststellen dass ein Fehler vorlag?
Und wenn Du es selbst nicht feststellen kannst, dass ein Fehler vorliegt,
wie in diesem Fall, meldet sich das Unternehmen, wenn es bei einer Systemprüfung
oder Inventur auf den Fehler stößt.
@atomic2k schrieb:Bei den angebotenen 24,99€ liegt das Preis/Leistungsverhältnis vollkommen im Rahmen . Günstig ja, offensichtlich falsch: nein
Ja, das passiert oft, dass Kunden und Unternehmen unterschiedlicher Meinung sind,
dann entscheidet das ein Richter, bei Abo ganz einfach,
ist Dein Preis mit Zweitkarte gang und gebe, hat Sky schlechte Karten,
bist Du einer von 5 oder gar allein und der Unterschied zu normalen Abos
mit Deinen Paketen ist für den Richter offensichtlich, dann hast Du schlechte Karten.
@atomic2k schrieb:Wenn jede Firma mit der angegebene Masche drei Jahre lang nachfordern darf dürfte bald eine riesige Welle der Privatinsolvenzen auf Deutschland zukommen...
Das darf jede Firma bei offensichtlichen Fehlern.
Das ist keine Masche, sondern vom Gesetzgeber so vorgesehen,
weil es soll ja nicht ein Vertragspartner von einem offensichtlichen Fehler
des anderen Vertragspartners profitieren.
@atomic2k schrieb:Fehler hin oder her, für mich hat ein gültiger Vertrag nach Ablauf einer Widerrufspflicht (in dem Fall 2 Wochen) nun mal Bestand, da gibt es auch keine Diskussion.
Ja, wie Du richtig schreibst, "für Dich", Sky sieht das wahrscheinlich komplett anders.
Wie es dann ausgeht (Vertragsauflösung, Einigung, Gericht usw.) ist ja immer verschieden.
nur hat ein Vertrag mit einem offensichtlichen Fehler keinen Bestand.
Und wenn die eine Partei es so sieht und die andere Partei es anders, entscheidet
ein Richter ob es offensichtlich ist oder nicht.
In Deinen Fall ist es doch ganz einfach es muss geklärt werden ob der Fehler offensichtlich ist,
sprich Dein Vertrag außer der Norm, oder ist er es nicht.
Klären musst Du das mit Sky. Meine Info war nur, auch das schriftliche hat nicht immer
Bestand, wenn es Fehler beinhaltet.
11.12.2019 19:13
Bei der Preis und Angebotspolitik von Sky ist es sowieso recht schwierig zu erkennen, ob der Abopreis im Rahmen ist oder eben nicht, jeden Monat wird doch von Sky eine andere "(Preis)Sau" durch das Dorf getrieben und die Angebote an die Kunden sind doch sowas von unterschiedlich, das man fast nicht mehr vergleichen kann.
12.12.2019 12:49
Die kleine aber entscheidende Feinheit im Vertragsrecht ist doch:
Es liegt ein aktuell gültiger Abo-Vertrag vor (24,99€ / Monat).
Sollte dieser Preis aus welchem Grund auch immer falsch sein (und der mögliche Fehler zeitnah nach Abschluss erkannt und gemeldet werden) kann der Verkäufer (Sky) den Preis natürlich nicht einfach eigenmächtig anpassen.
Dies entspricht einem neuen Vertrag, dem ich als Kunde zu keinem Zeitpunkt zugestimmt habe. Es ist also faktisch ein neues Vertragsangebot, welches ich jedoch ablehne.
Eine einseitige Vertragsänderung nach Lust und Laune der Anbieter ist Gott sei Dank nicht erlaubt.
Somit hat Sky faktisch keine Grundlage ohne Zustimmung des Kunden einen höheren Preis zu berechnen - sich nur dahinzustellen und zu sagen "Sorry - Fehler, bitte 10€ mehr pro Monat bezahlen" ist absolut unverschämt, dreist, unlaut und nicht mit deutschem Recht vereinbar.
12.12.2019 20:50
Tja aber hier gibt es scheinbar Leute die pro Sky reden vlt um Leute zu verunsichern. Wenn Sky irgendwann die Rechte an der Bundesliga verliert wird es eh Kündigungen hageln bei denen!
18.12.2019 15:04
17.01.2020 19:37
Abschließende Info in die Runde an alle Mitlesenden:
Nach diversen E-Mails hin und her wurde mir heute schriftlich per E-Mail mitgeteilt, dass Sky auf die zuviel abgerechneten Euros verzichtet, die Bank-Rückbuchungsgebühren und Mahngebühren gutschreibt und den Vertrag nun auch wieder "offiziell"auf 24,99€ / Monat umschreibt. Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten inklusive.
Thema ist damit für mich durch, es bleibt aber ein fast VIER monatiges Gezeter über eine eindeutige Angelegenheit. Zeigt auch leider immer mehr, dass Unternehmen, die mit Call-Centern ohne direkte Ansprechpartner arbeiten ihre Mitarbeiter auf "NEIN" abrichten können, ohne dass der Kunde eine Chance hat an eine Stelle in der Hierarchie zu gelangen, die solche Angelegenheiten schneller lösen könnte.
Die Mods hier aus dem Forum konnten leider nach Prüfung nicht weiterhelfen, ich wurde auf die Fachabteilung verwiesen... Trotzdem danke fürs Bemühen!
17.01.2020 23:16
Liebe Community, bei mir zum Glück das selbe Ergebnis, einfach hartnäckig bleiben und jeder email widersprechen! Rechtlich kommen Sie dann scheinbar doch nicht damit durch 🙂 viel Glück allen anderen
17.01.2020 23:50
Hallo,
das freut mich für euch. Aber ist das ein Umgang mit dem Kunden? Und vor allem ein Umgang bzw. Verhältnis, dass man als Kunde verlängern möchte?
ich frage euch einfach mal direkt, werdet oder wollt ihr euren Vertrag verlängern?
Gruß