03.09.2020 09:59
Hallo
wir ziehen demnächst in ein neues Haus.
Ich bin selber Eigentümer und wir haben in Zukunft
- Keine Sat-Anlage
- Kein Kabelfernsehen
- Kein Internet von der Telekom oder Vodafone
Dies habe ich als Hauseigentümer in meiner schriftlichen Kündigung mitgeteilt. Als Antwort kam
"benötigst du einen Nachweis für die vorzeitige Beendigung deines Abonnements"
Unter der Telefonischen Hotline konnte man mir auch nicht sagen was das für ein Nachweis sein sollte da ich ja selbst Eigentümer bin und die Umstände bestätigt habe.
Ein Angekündigter Rückruf der vertragsabteilung hat seit Tagen auch noch nicht stattgefunden.
Ich fühle mich echt v....scht!
Jetzt kann ich ken SKY mehr empfangen muss aber noch ein Jahr den Vetrag bezahlen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann weiterhelfen?
Bzw. SKY kümmert Euch bitte um Eure Kunden!!
03.09.2020 10:37
Dann empfehle ich mal diesen Artikel zu lesen.
03.09.2020 10:57
was da im Link von dir steht, das macht Sky doch schon nicht mehr, wegen DSGVO......was ist denn nun richtig????
Sie möchten Ihren Sky Vertrag an eine andere Person übergeben? Das ist in der Regel problemlos möglich, sofern der Vertrags-Empfänger zustimmt. Sie können sich mit Ihrem Anliegen direkt an Sky wenden und die Übertragung in Auftrag geben.
03.09.2020 11:05 - Zuletzt bearbeitet: 03.09.2020 11:16
Wenn man das so genau wüsste bei Sky. Was Sky selbst zur Sonderkündigung sagt kann man hier lesen. Noch zur Ergänzung: Immerhin gilt die DSGVO schon verbindlich seit 25. Mai 2018.
03.09.2020 11:19 - Zuletzt bearbeitet: 03.09.2020 11:19
sky-angebote.de
ist keine Präsenz der Fa. Sky.
Was Sky allgemein zum Thema Sonderkündigungsrecht aussagt muß ja nicht zwangsläufig Deckungsgleich mit dem Gesetzesrahmen sein.
Die Frage ist ob es dem Kunden zumutbar ist nur zur Vertragserfüllung bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit eine Sat-/ Kabelanlage zu errichten. Im schlimmsten Fall muß ein Richter dem TE glauben das es weder Kabel- noch Satanlage gibt/ geben wird.
03.09.2020 11:39
Es ist wie mit der Pflichtabgabe für die öffentlichen TV-Anstalten. Zahlen müssen alle, völlig unabhängig ob man TV - oder Radio- Geräte hat oder nicht. Wer sich nicht befreien lassen kann muss zahlen.
Wenn die Angelegenheit ein Richter entscheiden müsste, dürft das sehr langwierig werden, denn in der heutigen Zeit ohne Internet oder TV zu sein, wäre für mich nur schwer vorstellbar.
03.09.2020 11:41
@satansbrut schrieb:Es ist wie mit der Pflichtabgabe für die öffentlichen TV-Anstalten. Zahlen müssen alle, völlig unabhängig ob man TV - oder Radio- Geräte hat oder nicht. Wer sich nicht befreien lassen kann muss zahlen.
Mir wäre neu das Sky gleichen Status wie die GEZ hat.
@satansbrut schrieb:....
Wenn die Angelegenheit ein Richter entscheiden müsste, dürft das sehr langwierig werden, denn in der heutigen Zeit ohne Internet oder TV zu sein, wäre für mich nur schwer vorstellbar.
Ohne Sat- oder Kabelanlage reicht völlig für Q Kunden.
03.09.2020 11:51
@onzlaught schrieb:
Ohne Sat- oder Kabelanlage reicht völlig für Q Kunden.
Na, da müsste er beweisen, dass keine Sat-Anlage möglich wäre. Nur gute Worte zählen nicht vor Gericht. Wenn ich weiß, dass ich umziehe und mir ist bekannt, dass ich dann keinen TV Empfang oder Internet mehr habe, dann schließe ich nicht noch langjährige Verträge mit Sky ab. Wenn jemand selbst Eigentümer ist, dann weiß man das nicht erst von heute auf morgen.
03.09.2020 12:15
@satansbrut schrieb:
@onzlaught schrieb:
Ohne Sat- oder Kabelanlage reicht völlig für Q Kunden.Na, da müsste er beweisen, dass keine Sat-Anlage möglich wäre....
möglich = geplant
Das theoretisch eine möglich ist ist unerheblich. Die Frage ist ob eine geplant ist.
Wenn der TE das ganze Haus nur mit Internet plant und baut ist der finanzielle Aufwand der betrieben werden muß nur um den Skyvertrag zu erfüllen ganz schnell als unzumutbar einzustufen.
Auch ist die Entscheidung ein Haus zu bauen bzw. kaufen, der Umzug usw. meistens um einiges "wichtiger" einzustufen als irgendein Jahresvertrag bei dem es um bsplw. 500€ geht.
Aufdachsatanlage mit allem zip und zap liegt ganz schnell bei 2000€ für ein Einfamilienhaus, die muß niemand ausgeben nur um einen 500€ Vertrag zu erfüllen.
Wäre alles garkein Thema wenn der TE Mieter einer entsprechenden Wohnung wäre, Bestätigung vom Vermieter erledigt das Ganze sofort. Die Planungsunterlagen oder eine Bestätigung des ausführenden Elektrikers das keine Empfangsanlage geplant und/ oder errichtet wird fänd ich unter diesen Umständen recht schick.
03.09.2020 12:42 - Zuletzt bearbeitet: 03.09.2020 12:48
@onzlaught schrieb:
Wenn der TE das ganze Haus nur mit Internet plant und baut ist der finanzielle Aufwand der betrieben werden muß nur um den Skyvertrag zu erfüllen ganz schnell als unzumutbar einzustufen.
Auch ist die Entscheidung ein Haus zu bauen bzw. kaufen, der Umzug usw. meistens um einiges "wichtiger" einzustufen als irgendein Jahresvertrag bei dem es um bsplw. 500€ geht.
Sorry, für mich wird es jetzt langsam lächerlich. Ich würde mich jedenfalls nicht anmaßen zu behaupten, was unter Umständen zumutbar bzw. unzumutbar ist. Was Richter A an Gericht B urteilen könnte, kann unter Umständen Richter C an Gericht D schon wieder ganz anders sehen. Schon so mancher dachte, ihm steht ein Sonderkündigungsrecht zu und musste vor Gericht eines besseren belehrt werden.
Damit beende ich das Thema für mich, denn ich bin hier ja nicht in einem Rechtsforum.
03.09.2020 12:54
@satansbrut schrieb:
....Sorry, für mich wird es jetzt langsam lächerlich. Ich würde mich jedenfalls nicht anmaßen zu behaupten, was unter Umständen zumutbar bzw. unzumutbar ist...
Irgendwer hat das oben Pflichtabgabe genannt, da muß man auch mal andere Sichtweise darbringen.
07.09.2020 15:45
08.09.2020 07:26
Guten Morgen @Nadine.
Vielen Dank für Deine Antwort. Die ich so aber nicht stehen lassen und akzeptieren kann.
Es handelt sich bei dem gekauften Haus um ein Denkmalgeschütztes Fachwerkhaus von 1822. Da wird es sicher schwer eine Genehmigung zu bekommen eine SAT Anlage zu installieren. Davon abgesehen kommt es für mich gar nicht in Frage eine Infrastrutkur aufzubauen damit SKY an der neuen Adresse den Vertrag erfülen kann.
Wenn SKY eine Mobile SAT-Anlage zur Verfügung und damit den Empfang vertragsgemäß sicherstellt, bin ich gerne bereit bis zum regulären Kündigungstermin mit dieser unkomfortablen Lösung zu Leben.
Der Standpunkt ich könnte ja als Hausbesitzer eine SAT Anlage installieren, ist selbst bei einem Neubau weit hergeholt. Dann könnte SKY ja auch den Internetanbeiter vorschreiben damit IPTV möglich ist.
Ihr habt mich nicht nur als Kunden sondern mittlerweile auch als Promoter verloren.
Grüße
Stefan_V
08.09.2020 10:54
@Stefan_V schrieb:Wenn SKY eine Mobile SAT-Anlage zur Verfügung und damit den Empfang vertragsgemäß sicherstellt, bin ich gerne bereit bis zum regulären Kündigungstermin mit dieser unkomfortablen Lösung zu Leben.
Ist ja eher Deine Sache sich ein mobile Sat Anlage anzuschaffen, ist ja Dein Abo
und Sky ist nicht für Deine Empfangsanlage zuständig und entlässt nur Dich aus dem Vertrag,
wenn kein Empfangsweg "möglich" ist und Du hast ja jetzt selbst einen Weg aufgezeigt der es Dir ermöglichen
würde Sky zu empfangen, nur bist Du natürlich dafür zuständig diesen Weg zu bezahlen..😁
@Stefan_V schrieb:Der Standpunkt ich könnte ja als Hausbesitzer eine SAT Anlage installieren, ist selbst bei einem Neubau weit hergeholt.
Musst Du ja nicht, aber bezahlen musst Du 😘
die Meinung, Sky müsste Dir eine mobile Sat Anlage bzahlen ist schon weit hergeholt.😋
@Stefan_V schrieb:Dann könnte SKY ja auch den Internetanbeiter vorschreiben damit IPTV möglich ist.
Nein Sky schreibt Dir nichts vor, es ist doch Deine Entscheidung ob Du eine Satanlage, eine mobile Satanlage
Internet usw. benutzt oder eben nichts,
Empfang "wäre aber möglich" nur willst Du nicht und darum musst Du bezahlen.
Wenn Du ein Jahresabo DAZN buchst und ziehst um und willst kein Internet in Deiner Wohnung,
schön, super Deine Entscheidung aber da wird Dir DAZN auch nichts rückerstatten.
Oder wenn Du ein Auto least und Dich jetzt entscheidest wegen der Umwelt kein Auto mehr zu fahren
oder wanderst für ein Jahr aus weil Du die Wüste Gobi durchqueren willst wird der Leasingpartner
sagen viel Spaß, aber vergiss bitte nicht die Leasingrate zu bezahlen.😎
Ich kenne ähnliches aus meinen Geschäften
"Nach Ansicht der Richter ist jeder Kunde eines Fitnessstudios aber zunächst selbst dafür verantwortlich, wenn er das Angebot aufgrund einer Veränderung der eigenen Verhältnisse nicht mehr nutzen kann. Entsprechend ordnet der BGH einen Wohnsitzwechsel – sei er auch berufs- oder familiär bedingt – dem Risikobereich des Kunden zu. Denn ein Umzug sei stets vom Kunden selbst beeinflussbar, heißt es."
Und bei Dir sehe ich viel Dinge die Du selbst beeinflussen kannst, hättest können.
Angefangen damit, dass man kein Abo abschließt/verlängert , wenn man auch nur im Entferndesten und der spekulativsten Lebensplanung eine Möglichkeit sieht sich ein neues Zuhause zu schaffen wo man keine Empfangsmöglichkeiten für das Abo mehr installieren will,
bis zu der Möglichkeit sich eine mobile Satanlage anschaffen zu können.
08.09.2020 11:18
ob es rechtlich i.O. ist oder nicht will ich hier gar nicht diskutieren.
Das sich die Lebensumstände, neuer Job, neuer Wohnort kurz nach verstreichen der Kündigungsfrist ändern können, kommt einem nicht in den Sinn?
Was sollen diese wiederholten Kommentare das man ja den Vertrag nicht abschließen, verlängern braucht wenn man daran denkt umzuziehen!
Und warum soll ich eine SAT Anlage kaufen nur um ein totes Produkt am Leben zu halten ?
Auf jeden Fall ist das Verhalten von SKY in diesem Fall alles andere als eines modernen Unternehmens würdig. Wir befinden uns offenbar 40 Jahre zurück und haben es mit einem Staatsunternehmen zu tun welches auf seinen Statuten herumreitet anstatt sich um seine kunden zu kümmern um somit auch in Zukunft vielleicht noch mal eine Chance zu haben weitere Geschäfte zu machen.
Aber die Kuh zu melken solange sie noch Milch gibt bevor man auch nur einen Tropfen verschenkt ist wohl das Image welches SKY hier nach außen vermitteln will.
08.09.2020 11:31
@Stefan_V schrieb:ob es rechtlich i.O. ist oder nicht will ich hier gar nicht diskutieren.
Das sich die Lebensumstände, neuer Job, neuer Wohnort kurz nach verstreichen der Kündigungsfrist ändern können, kommt einem nicht in den Sinn?....
Bei Mietern wird einer SoKü sofort stattgegeben. Und das obwohl kaum ein Vermieter die fachgerechte Montage einer Satanlage rechtsgültig verbieten kann. Kein Miteigentümer der Dir das Montageverbot bescheinigen kann? Ehepartner; ideelle Hälfte usw. Da gilt Einstimmigkeit, genau wie bei Eigentümergemeinschaften.
Hättest Du jetzt eine richtig moderne Satanlage nach DIN EN 50607 bliebe das Bild auch dunkel.
08.09.2020 11:58
@Stefan_V schrieb:ob es rechtlich i.O. ist oder nicht will ich hier gar nicht diskutieren.
Ok.
Aber wie will man das dann besprechen?
Moralisch?
Und die moralischen Vargaben bestimmt wer?
Im Idealfall Du😍
Sky soll machen (ist ja für Dich das einfachste)
Du willst nicht machen
@Stefan_V schrieb:Und warum soll ich eine SAT Anlage kaufen nur um ein totes Produkt am Leben zu halten ?