on 18.10.2023 15:06 - Zuletzt bearbeitet: 02.11.2024 10:02 by Sanny_G
hey liebe Sky Moderator/in kann ich beide Receiver nach Abo Mieten??? Beide mit HD+ das ich Multiscreen brauche weiß ich bitte nur antworten von Sky Moderator/in danke ich wünsche euch einen schönen Tag
MOD-EDIT: Betreff angepasst.
Beantwortet Zur Antwort.
18.10.2023 15:27 - Zuletzt bearbeitet: 02.11.2024 10:02
Hallo @thorsten_herz,
ja, siehe: https://www.sky.de/hilfe/s/article/sky-receiver-nach-kuendigung-behalten
Bezüglich HD+: Dies wird bei der Umstellung beendet, kann dann aber nachträglich wieder gebucht werden.
Wegen Multiscreen: Die monatliche Pauschale in Höhe von 10 Euro sowie die Vorzüge (Nutzung von Sky Go und der Sky Q App) entfallen.
Zu beachten ist außerdem:
- Vorhandene Leih-Hardware ist ein Sky+ Receiver (mit oder ohne Festplatte) oder Sky Q Receiver. Bei der Nutzung von einem CI Plus-Modul oder der Sky Q IPTV Box ist eine Miete nicht möglich.
- Es darf kein offener Betrag zum/nach dem Vertragsende vorhanden sein.
- Ein Mietverhältnis ist nur bei Verträgen mit deutschen Wohnsitz möglich.
- Wird nur ein Gerät retourniert, erlischt der gesamte Mietvertrag automatisch.
- Es muss zwingend ein SEPA-Lastschriftverfahren (IBAN, PayPal oder Kreditkarte) für den Einzug der 4,99 Euro mtl. im Abonnement hinterlegt sein. Selbstüberweiser/in geht also nicht.
- Der Vertrag muss ordentlich ausgelaufen sein. Erfolgte die Beendigung wegen einer außerordentlichen Kündigung, einer Mahnung oder einem Widerruf einer Vertragsverlängerung bzw. Neukundenwiderruf ist kein Mietvertrag möglich.
- Es darf keine komplette Kontaktsperre vorhanden sein.
- Die Zahlungsweise und/oder Adresse ist bei interner Risikoprüfung unauffällig.
VG, Sanny
Nachträge:
1. Die 4,99 Euro fallen nur 1x pro Monat an, selbst wenn man beide Geräte (sofern vorhanden) mietet.
2. siehe unbedingt auch: https://community.sky.de/t5/Receiver/Receiver-nach-Abo-Mieten/m-p/743995#M370745
3. Ist Sky Entertainment Plus inkl. Netflix gebucht, wird Netflix mit der Umstellung auf den Mietvertrag beendet. Hatte man jedoch einen bestehenden Netflix-Account und diesen dann über Sky verknüpft, übernimmt Netflix wieder automatisch die weitere Abbuchung.
4. DAZN: Wenn bei Umstellung auf den Mietvertrag DAZN über Sky noch vorhanden ist, bleibt es aktiv und die linearen DAZN HD-Sender bleiben ebenfalls freigeschaltet.
5. Sofern das trendSports Paket gebucht ist, wird dies automatisch mit dem Auslaufen der Sky-Pakete beendet und kann beim Mietvertrag nicht neu gebucht werden.
Weiterer Nachtrag: siehe auch: https://community.sky.de/t5/Abrechnung/Abbuchung-Receiver-Miete-trotz-Ruecksendung/m-p/747558#M21647
18.10.2023 15:12
Diese Frage könnten viele Kunden beantworten, ich auch, dann warte ebend auf ein Mod. 😉
18.10.2023 15:27 - Zuletzt bearbeitet: 02.11.2024 10:02
Hallo @thorsten_herz,
ja, siehe: https://www.sky.de/hilfe/s/article/sky-receiver-nach-kuendigung-behalten
Bezüglich HD+: Dies wird bei der Umstellung beendet, kann dann aber nachträglich wieder gebucht werden.
Wegen Multiscreen: Die monatliche Pauschale in Höhe von 10 Euro sowie die Vorzüge (Nutzung von Sky Go und der Sky Q App) entfallen.
Zu beachten ist außerdem:
- Vorhandene Leih-Hardware ist ein Sky+ Receiver (mit oder ohne Festplatte) oder Sky Q Receiver. Bei der Nutzung von einem CI Plus-Modul oder der Sky Q IPTV Box ist eine Miete nicht möglich.
- Es darf kein offener Betrag zum/nach dem Vertragsende vorhanden sein.
- Ein Mietverhältnis ist nur bei Verträgen mit deutschen Wohnsitz möglich.
- Wird nur ein Gerät retourniert, erlischt der gesamte Mietvertrag automatisch.
- Es muss zwingend ein SEPA-Lastschriftverfahren (IBAN, PayPal oder Kreditkarte) für den Einzug der 4,99 Euro mtl. im Abonnement hinterlegt sein. Selbstüberweiser/in geht also nicht.
- Der Vertrag muss ordentlich ausgelaufen sein. Erfolgte die Beendigung wegen einer außerordentlichen Kündigung, einer Mahnung oder einem Widerruf einer Vertragsverlängerung bzw. Neukundenwiderruf ist kein Mietvertrag möglich.
- Es darf keine komplette Kontaktsperre vorhanden sein.
- Die Zahlungsweise und/oder Adresse ist bei interner Risikoprüfung unauffällig.
VG, Sanny
Nachträge:
1. Die 4,99 Euro fallen nur 1x pro Monat an, selbst wenn man beide Geräte (sofern vorhanden) mietet.
2. siehe unbedingt auch: https://community.sky.de/t5/Receiver/Receiver-nach-Abo-Mieten/m-p/743995#M370745
3. Ist Sky Entertainment Plus inkl. Netflix gebucht, wird Netflix mit der Umstellung auf den Mietvertrag beendet. Hatte man jedoch einen bestehenden Netflix-Account und diesen dann über Sky verknüpft, übernimmt Netflix wieder automatisch die weitere Abbuchung.
4. DAZN: Wenn bei Umstellung auf den Mietvertrag DAZN über Sky noch vorhanden ist, bleibt es aktiv und die linearen DAZN HD-Sender bleiben ebenfalls freigeschaltet.
5. Sofern das trendSports Paket gebucht ist, wird dies automatisch mit dem Auslaufen der Sky-Pakete beendet und kann beim Mietvertrag nicht neu gebucht werden.
Weiterer Nachtrag: siehe auch: https://community.sky.de/t5/Abrechnung/Abbuchung-Receiver-Miete-trotz-Ruecksendung/m-p/747558#M21647
18.10.2023 15:35 - Zuletzt bearbeitet: 18.10.2023 15:49
@kleines23 schrieb:Diese Frage könnten viele Kunden beantworten, ich auch, dann warte ebend auf ein Mod. 😉
Ohne Punkt und Komma, ich ehrlich nicht!
Der User weiß (so?) er braucht Multiscreen und die HD + Regelung kannte ich auch nicht?
Dazu die Informationen zum festgelegten Vertragsende.
Ich verstehe den User, will er es doch dann gleich so abschließen.
Ein wenig unglücklich geschrieben, ja!
Und die Hilfe kam nach wenigen Minuten.
Deshalb frage ich, bei diesen Themen, nur noch bei (meinen) Unklarheiten nach.
Alles verstanden!
18.10.2023 15:48
Du kannst ja trotzdem mal antworten....
Wechen Nutzen/Vorteile versprichst du dir bei der Miete zu 10€ im Monat.?
18.10.2023 16:05
Hi @puhbert, man zahlt für beide Geräte nicht 2x 4,99 Euro pro Monat, sondern für beide nur 1x diesen Betrag. 😉
18.10.2023 16:12
18.10.2023 16:20
Das verstehe ich!
Und welche Aufnahmen planst du dann noch, also bei dem verbliebenen Rest?
Ich mache mir auch meine Gedanken für die Zukunft.
Aber viel aufzunehmen ist dann ja nicht mehr?
18.10.2023 16:26
@digo ich nehme nur die privaten und öffentlich-rechtlichen Sender auf!!!und wieso verbliebdenen Rest kann ich danach nichts mehr aufnehmen ???
18.10.2023 16:29 - Zuletzt bearbeitet: 18.10.2023 16:55
Also bei den privaten Sendern bekommst/ hast du eh Schwierigkeiten.
Welche hast du da bisher aufgenommen?
Die SKY Sender sind dann nicht mehr da und dir bleiben dann die öffentlichen Sender und wenige andere Sender.
Aus meiner Sicht!
Das wäre MIR zu wenig!
Ergänzung:
Die Erklärungen sind schneller als meine Fragen!
Aufnahmen im öffentlichen Bereich führe ich gar nicht durch.
Dafür habe ich ja die Mediatheken, auf allen (? Ausnahmen) Geräten! Da finde ich eigentlich ALLES.
Genau so für die RTL Gruppe.
Mein Nutzungsverhalten!
SD, ehrlich? Hm...
Sonst nehme ich Livesendungen von SKY auf, z.B..
Aber die kann ich mir später, gemietet, nicht ansehen.
18.10.2023 16:31
Hi zusammen, wegen der Ansprache von den Aufnahmen, hier noch ein paar technische Infos:
- Alle Funktionen, wie Aufnehmen, das Wiedergeben und Pausieren von Inhalten der freien Sender oder anderer Anbieter* bleiben erhalten.
- Alte Aufnahmen von Sky Sendern können nicht wiedergegeben werden.**
- Kunden können Sky Select für Wrestling, Sky Store oder 18+ Inhalte weiterhin bestellen.
- Drittanbieter-Apps können über den Sky Q Receiver weiterhin genutzt werden.
- Weiterhin technischer Support für die Sky-Hardware.
*Nur bei den HD-Sendern der ProSiebenSat1-Gruppe sind Aufnahmen und auch die Timeshift-Funktion möglich. Wurden beim Kabelnetzbetreiber Programme gebucht und auf der aktuellen Smartcard freigeschaltet, können diese weiterhin auf dieser genutzt werden.
**Sobald der Kunde wieder Sky-Sender abonniert, ist dieses jedoch wieder möglich.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Kunden jederzeit ein neues Angebot von Sky annehmen können.
18.10.2023 16:34
@digo erstmal danke für deine Erklärung ich nehme Sat.1 Gruppe auf in HD+ auf und wen ich was bei der RTL gruppe was aufnehme dann eben in SD😉
on 23.12.2023 10:50 - Zuletzt bearbeitet: 23.12.2023 11:24 by Sanny_G
Moin ,
gibt es Erfahrung mit der Miete des Recivers nach Aboende? Funst das problemlos? Erscheint mir irgendwie zu einfach . Kommt man wirklich noch in " mein Sky" um optional wieder mal "aufzusatteln " 🤔
Allen ins Rund , dann eine geruhsame Jahresendzeit gewünscht 💆
MOD-EDIT: Thread verschoben.
on 23.12.2023 10:57 - Zuletzt bearbeitet: 23.12.2023 11:24 by Sanny_G
@Feeling1 Gute Frage, da da auch schon viel unterschiedliche Aussagen getätigt wurden, nur als Beispiel man kann dann wohl seine Geräte weiter verwenden , bei neuem Abo ? 😉
on 23.12.2023 11:09 - Zuletzt bearbeitet: 23.12.2023 11:24 by Sanny_G
Es gibt keine unterschiedlichen Antworten der Moderatoren?
https://www.sky.de/hilfe/abonnement/vertrag/sky-receiver-nach-kuendigung-behalten
" (Zu beachten ist jedoch, dass dies aber nicht immer möglich ist, beispielsweise nach einem Widerruf oder einer außerordentlichen Kündigung.)"
@kleines23 schrieb:@Feeling1 Gute Frage, da da auch schon viel unterschiedliche Aussagen getätigt wurden, nur als Beispiel man kann dann wohl seine Geräte weiter verwenden , bei neuem Abo ? 😉
Darüber hinaus kenne ich keine negativen Erfahrungen hier im Thread.
Es wurde aber angeraten, den Mietbeginn auch nochmals deutlich anzuzeigen, also nicht nur die Technik behalten.
Eigene Erfahrungen, die Frage, leider nicht!
on 23.12.2023 11:12 - Zuletzt bearbeitet: 23.12.2023 11:24 by Sanny_G
...ich werde dann eben einfach mal , selber berichten 🙂
23.12.2023 12:02
Hi zusammen, da hier Informationen zu dem Thema zu finden sind, habe ich den Thread verschoben.
Bezüglich dem Wortlaut „neues Abonnement“, gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Der Vertrag ist beendet und die Sky Hardware wird mit einem Mietvertrag weiterhin genutzt.
2. Der Vertrag ist beendet, die Sky Hardware wird nicht zurückgesendet, weil man auf ein Angebot wartet, aber kein passendes dabei ist. Man möchte also nun die Bestellung eines Neukundenangebotes über unsere Hotline, der Homepage oder einen teilnehmenden Fachhändler vornehmen.
VG, Sanny
on 23.12.2023 16:23 - Zuletzt bearbeitet: 23.12.2023 16:27 by Sanny_G
@Moderator*in:
Ich habe zwei Sky Q Receiver.
Einer davon ist ein Leihgerät, den anderen habe ich vor Jahren von Sky gekauft, als das noch möglich war.
Den gekauften betreibe ich mit einer Zweitkarte.
Meine Geräteübersicht listet folgende Leihgeräte:
einen Sky Q Receiver, eine Festplatte und zwei Smnartcards.
Ich möchte nun nach Vertragsende den eh schon gekauften Receiver mit der Zweitkarte behalten.
Nun meine Frage:
Kann ich nach Vertragsende noch mit der behaltenen Kombination auf die (umfangreichen) Aufnahmen auf der Festplatte zugreifen?
MOD-EDIT: Beitrag verschoben.
23.12.2023 16:35 - Zuletzt bearbeitet: 23.12.2023 16:41
Du kannst nur mit dem gekoppelten receiver auf die Aufnahmen zugreifen!
Bei Receivertausch wird die Festplatte auf den neuen receiver umgeschrieben.
Du hast aber keinen neuen receiver, nur den alten Q schon mit Festplatte.
Oder sind die Aufnahmen auf der Festplatte des "gekauften" Q?
Wann und wie hast du den gekauft?
Zwei receiver siehe eh @Sanny_G !
Überschnitten!
23.12.2023 16:36 - Zuletzt bearbeitet: 23.12.2023 16:39
Hi @subway47,
Sky bietet schon viele viele Jahre keine Kaufgeräte mehr an. 2018 fragtest du, wie es ist, wenn man ein Gerät bei z. B. ebay kauft. Du hast dir also entweder dann anderweitig einen besorgt oder eine einmalige Geräte- und Servicepauschale für das Leihgerät von Sky bezahlt. Bei Letzerem handelt es sich also nicht um einen Kaufbetrag.
Bitte schaue dir entsprechend die Infos über https://community.sky.de/t5/Receiver/Receiver-nach-Abo-Mieten/m-p/743980#M370735 an. Dort ist steht: "- Wird nur ein Gerät retourniert, erlischt der gesamte Mietvertrag automatisch."
Es ist also nicht möglich, nur ein Gerät zu mieten.
VG, Sanny
Sanny_G | 01.11.2024 08:26 | ||
kleines23 | 17.09.2024 13:10 | ||
miika | 19.05.2024 18:45 | ||
Cornelia_N | 19.05.2024 16:26 |