Ich betreibe den Sky Q an einem EXD2532 Multischalter von Kathrein, der vor einem Kathrein EXR 1512 hängt. Die beiden Userbänder-Frequenzen habe ich ihm manuell zugewiesen (Userband 1 und 2). Fest steht, dass der Sky Q (zumindest fimrwaretechnisch) nur den EInkabelstandard nach der Norm EN50494 unterstützt und eben nicht oder nur eingeschränkt JESS-tauglich ist. Soll heißen: Er funktioniert an jess-fähigen Einkabelmultischaltern, aber eben nur in den Userbändern 1 - 8. Ab Userband 9 greift der neue Einkabelstandarf nach der Norm EN50607. Nach altem Standard konnten so max. 8 Empfangsteile oder Receiver an einem Kabelstrang betrieben werden, ab EN50607 können bis zu 32 Receiver oder Tuner an einem Strang gespeist werden. Bei Kathrein nennen sie das SCD2, meint aber dasselbe.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Sky-Receiver können an solchen Unicable 2-Anlagen betrieben werden, aber nur SEEEHR eingeschränkt. Wenn ich da nach England schaue, scheint er das dort zu können, wie sonst sollte man denn die Splitscreen-Option, die WIR HIER IN DEUTSCHLAND GAR NICHT BEI SKY HABEN, nutzen können.
Ich wäre dafür, dass sich Deutschland, was Pay TV betrifft, wieder auf eigene Beine stellt. Von mir aus gerne Personal von Sky übernehmen und auch den Kundenstamm, wie es damals bei Premiere der Fall war und dann neu aufbauen. Ich weine tatsächlich der D-Box nach. Von NOKIA. Der Name ist Musik in meinen Ohren. NIcht dass ich HUMAX schlecht reden mööchte, im Gegenteil, aber ein Gerät softwareseitig so zu beschneiden, ist einfach nur traurig. 🙄
Größter Mist: ja, ich wiederhole mich. Der Content-Schutz...welchen Content denn? Sky hat ja kaum noch irgendwelche Rechte und die Filme? Naja, geht so. Und ich bin nun mal jemand, der gerne viel aufnimmt, um es später anzusehen und sich auch eine Sammlung gerne aufbaut. Dafür ist der Q zwar nicht geeignet, könnte man aber möglich machen seitens Sky.
Ich bin abgeschweift, aber sorry, sowas frustriert mich ehrlich gesagt. Wir zahlen alle dafür und sind ehrliche Kunden. Dann sollte man diesen auch ermöglichen, ihre Aufnahmen für private Zwecke zu sichern, ganz zu schweigen die Sendungen der öffentlich rechtlichen Sender!