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Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

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surferer
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

muhusch schrieb:

... Das klingt eher nach einem Versuch, dich unter Druck setzen zu wollen, damit du zahlst.

.. nach einem ganz billigen ! - zumal diese "masche" ja auch nicht neu ist -

surferer
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

tom75 schrieb:

Entschuldigung, aber da liegst du völlig daneben. Der Sendungsbeleg hilft dir gar nichts (ähnlich wie beim Einschreiben). Der Sendungsbeleg zeigt nur an, das du irgendetwas an einen Empfänger gesendet hast. Wenn beim Empfänger im Posteingang festgehalten wird "nicht vollzählig" (evtl. nach dem Mehraugenprinzip) hilft dir der Sendungsbeleg reichlich wenig ....

das sind die vorgaben von sky - sonst müssten sie ihre retouren-abwicklung selbst regeln - sprich von vertrauenswürdigen sky-kurieren abholen lassen -

herbi100
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Aber irgendwie kann es doch nicht sein, dass den letzten ( in diesem Falle den ersten, den Kunden ) die Hunde beißen

Vor Gericht reicht der Sendebeleg immer,

es sei denn, der Kunde ist schon mehrmals "aufgefallen", dass er leere Pakete verschickt.

Selbst wenn das Paket leer wäre,

müsste sich der Empfänger mit der Post auseinander setzen,

was kann der Versender dafür, wenn unterwegs was abhanden kommt.

Ist wie beim Einschreiben,

kein Richter geht davon aus, dass man einen leeren Umschlag verschickt.

Diese konstruierten Fälle, mag es in 0,00irgendwas Prozent von Fällen geben.

Darum telefoniert man auch nicht mit solchen Unternehmen,

sondern reicht schriftlich Widerspruch ein, mit Hinweis auf den Sendebeleg und einer Kopie.

Dann geben diese Inkasso meist auf.

Warum?

Weil der Sendebeleg zu 99,9 Prozent der Joker ist,

wäre es nicht so,

bräuchte man keine Einschreiben und keine Sendebelege.

Dann würde gelten, der Versender ist immer Schuld.

platinkundeama_
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hallo

Über die Hälfte aller Fälle stellen sich als illegal heraus, die Inkasso Unternehmen verlieren also!!!

Man muss dir nachweisen das die Festplatte nicht gesendet wurde..., und das ist kaum möglich.

Wie lange etwa Hermes oder DHL Daten speichert kann ich nicht sagen aber du solltest auf keinen Fall nachgeben!!!

Nicht zahlen und keinen Anwalt einschalten..., kommuniziere selbstbewusst zurück und du wirst sehen, es kommt zu keinem Prozess!!!

Einfach mal googlen: Seriosität von Inkasso Unternehmen oder ähnliches.

didi
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Lies dir mal den verlinkten Artikel von Focus Online durch!

Wenn das Inkassobüro schreibt.....

muhusch
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Der Artikel von Didi ist das beste, was du machen kannst, sehr gute Tipps und rechtlich absolut haltbar. Ich denke, dass schon nach dem ersten Schritt das Inkassobüro aufgeben wird, weil sich der Aufwand nicht mehr lohnt.

didi
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Inkassobüros bauen auf die Scheu des normalen Kunden vor solchen Unternehmen., Man darf daher keine Angst aufkommen lassen und sich alles gefallen lassen. Die kochen auch nur mit Wasser! 

vertreterschrec
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hallo tom75,

da hast du nicht Unrecht. Ich schrieb dir bereits im Thread: Falsche Abbuchung trotz Rücksendung des Receiver


Zunächst müssen wir zwischen Widerruf bzw. Rückgaberecht sowie  Rückgabe der Leihgeräte nach Kündigung unterscheiden. Eine Rücksendung die aufgrund der Ausübung eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts erfolgte, ist Risiko des Unternehmens. Konkret ergeben sich gemäß § 357 BGB während des Transports eine Untergangs- und Verlustgefähr. Sollte die Sendung auf dem Transport verloren gehen oder beschädigt werden, hat der Unternehmer dafür zu haften.

Man muss lediglich beweisen, dass man die Waren ordnungsgemäß übergeben hat.

Selbiges steht in den AGB der Sky Deutschland Fernsehen GmbH Co. KG

  1. 1.2 Empfangsgeräte

  1. 1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (...)


Quelle: AGB Sky Deutschaldn Fernsehen GmbH


Nebst dem Einlieferungsbeleg sind unabhängige Zeugen ein Nachweis. Zudem sind Fotos und Videos ein Nachweis, welche ja zweifelsfrei bestätigen, dass das Paket den Receiver und kein Klumpen Knete enthalten hat. Zudem ist ein Lieferschein mit der genauen Anzahl und Menge sowie der Receivernummer sehr nützlich. Die Zeugen können den Inhalt des Lieferscheins schriftlich bestätigen. Vom Einpacken bis hin zur Sendungsaufgabe sind Zeugen ein Nachweis. Zusätzlich könnte man mit dem Einlieferungsgewicht des Pakets (kann man bei Logistikunternehmen anfragen) argumentieren.



Anmerkung: Es handelt sich um Informationen, die nach bestem Wissen verfasst wurden. Es ersetzt keine Rechtsberatung und stellt auch keine dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hallo Did Duster,

dein Zeitungsartikel vom Focus ist sehr Informativ. Merci. Bevor das Inkassobüro überhaupt auf einen Kunden zukommen kann, sollte man unberechtigte Forderungen unverzüglich widersprechen. Die Kanzlei  Thomas Hollweck für Verbraucherrechte fasste es wie folgt zusammen:

Wie reagiert man als Kunde auf falsche Rechnungen und Mahnungen?

"Bei der  fehlerhaften und zu hohen Rechnung/Mahnung solltest du beachten, dass du unbedingt schriftlich reagieren solltest. Der telefonische Widerspruch reicht nicht aus, da du es nicht beweisen kannst. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird der abhängige Call-Center-Agent zugunsten seines Arbeitgebers aussagen, nicht aber zugunsten deiner Person."

"Verfasse deinen Widerspruch schriftlich, und  lasse Sky den Widerspruch nachweisbar zukommen. Das kann ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Kurier sein, der dein Schreiben nachweisbar zustellt."

"Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird der Call-Center-Mitarbeiter eher zugunsten seines Auftraggebers aussagen, nicht aber zugunsten des Kunden. Das bedeutet, dass im Zweifel der Hotline-Mitarbeiter sagen wird, dass kein Widerspruch gegen die Rechnung oder Mahnung eingegangen sei."

Form des Widerspruchs:

"Enthalten sein muss,  das Datum der Rechnung, der Rechnungsbetrag und die Rechnungsnummer. Ebenso der Name und  die Anschrift, als auch Ihre Kundennummer. Die Abfassung kann formlos sein. Es muss erkennbar sein, dass du deinen Rechnungswiderspruch ausführlich begründest. Der Vertragspartner muss erkennnen können, warum du die Rechnung nicht akzeptierst. Wichtig: Fertige unbedingt eine Kopie deines Schreibens an, bevor du dieses versendest. Und gebe alles nach Möglichkeit mit einem unabhängigen Zeugen in der Post auf."

Weitere Informationen könnt Ihr der Website: kanzlei-hollweck.de entnehmen.

Quelle: Kanzlei:Thomas Hollweck - Berlin

vertreterschrec
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hallo platinkundeama....,

wenn du möchtest schaue in meine Antwort an tom75 - in diesem Thread.

Herzliche Grüße

platinkundeama_
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hey, warum sollte ich das tun?

Habe ich falsch informiert?

Gruß

vertreterschrec
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hallo surferer,

leider bist du wieder als Kunde in der Beweispflicht. Ferner liegst du ganz richtig.

Du musst der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG den (vollendeten) Betrug gemäß § 263 StGB (Strafgesetzbuch) nachweisen. Das wissen die Komsomolksen der o.g. Firma natürlich. K*ckdreist versteckt man sich hinter Schutzbehauptungen, die da lauten: "Versehen, Irrtum, technischer oder menschlicher Fehler." Es gibt genug Kunden, die spätestens beim Inkassobüro "Infoscore" einknicken. Das ist das Kalkül. Auch weil es schon ein bekanntes Inkassobüro ist, mit dem viele Onlineshops und Telekommunikationsanbieter zusammenarbeiten. Gleichwohl diese Auskünfte über deine Bonität liefern, sofern du dein Einverständnis hierzu gibst, um z.B. per Rechnung bestellen zu können. Ebenso hat man sich schnell einen Schufaeintrag eingefangen. Den man dann wiederum austragen lassen muss. Das wiederum viel Zeit und Aufwand bedeutet.


Hier ist  ernsthaft zu hinterfragen, ob es sich dabei nicht um eine Symbiose mit krimineller Energie handelt, die sich gemäß § 263 StGB (Strafgsetzbuch) einen Vermögensvorteil erschleichen möchte???

Herzliche Grüße

vertreterschrec
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hallo herbi100,

du magst mit deiner Argumentation moralisch im Recht sein. Ebenso klingt deine Argumentation schlüssig. Nur Recht im juristischen Sinne ist nicht gleich moralisches Recht. Es ist dir vielleicht die Aussage: "Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen" bekannt?

Tom75, hat hier schon den richtigen Gedankengang. Ich habe dir nochmals eine Antwort für einen anderen Kunden kopiert.

Zunächst müssen wir zwischen Widerruf bzw. Rückgaberecht sowie  Rückgabe der Leihgeräte nach Kündigung unterscheiden. Eine Rücksendung die aufgrund der Ausübung eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts erfolgte, ist Risiko des Unternehmens. Konkret ergeben sich gemäß § 357 BGB während des Transports eine Untergangs- und Verlustgefähr. Sollte die Sendung auf dem Transport verloren gehen oder beschädigt werden, hat der Unternehmer dafür zu haften.

Man muss lediglich beweisen, dass man die Waren ordnungsgemäß übergeben hat.

Selbiges steht in den AGB der Sky Deutschland Fernsehen GmbH Co. KG

  1. 1.2 Empfangsgeräte

  1. 1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist (...)


Quelle: AGB Sky Deutschaldn Fernsehen GmbH


Nebst dem Einlieferungsbeleg sind unabhängige Zeugen ein Nachweis. Zudem sind Fotos und Videos ein Nachweis, welche ja zweifelsfrei bestätigen, dass das Paket den Receiver und keinen Klumpen Knete enthalten hat. Zudem ist ein Lieferschein mit der genauen Anzahl und Menge sowie der Receivernummer sehr nützlich. Die Zeugen können den Inhalt des Lieferscheins schriftlich bestätigen. Vom Einpacken bis hin zur Sendungsaufgabe sind Zeugen ein Nachweis. Zusätzlich könnte man mit dem Einlieferungsgewicht des Pakets (kann man bei Logistikunternehmen anfragen) argumentieren.



Anmerkung: Es handelt sich um Informationen, die nach bestem Wissen verfasst wurden. Es ersetzt keine Rechtsberatung und stellt auch keine dar. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Herzliche Grüße

herbi100
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Ich antworte Dir nur um für die neutralen User klar zu stellen,

Verbraucher muss Nachweis über Rücksendung erbringen

der Verbraucher muss jedoch im Zweifelsfall nachweisen, dass er die Ware tatsächlich bei der Post aufgegeben hat. Der Nachweis der Rücksendung gelingt dem Kunden

am elegantesten durch einen entsprechenden Einlieferungsbeleg.

Fertig, alles andere sind konstruierte, Ausnahme Fälle,

die irgendwelche Leute anführen, die Kunden für Anwälte suchen.

Denn dieses Vorgehensweise mit dem Sendebeleg, funktioniert in vielen Millionen Fällen,

Tag für Tag, Woche für Woche usw.

Ich bin hier raus, Danke

vertreterschrec
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hallo herbi100,

ich  bin kein Rechtsanwalt und betreibe auch keine Werbung für diese.

Deine Argumentation ist völlig richtig. Leider konstruiert im Streitfall die Gegenseite solche Konstrukte. Nur darum gehts. Nicht darum, ob ich oder du Recht haben. Mit mir kann man lebhaft und leidenschaftlich diskutieren. Ich kann andere Meinungen akzeptieren. Zudem bin ich neutral. Ich betrachte mich als mündigen und aufgeklärten Kunden.

Also lasse dich nicht verschrecken, sofern andere es ein wenig anders sehen.

Herzliche Grüße

herbi100
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Mit mir kann man lebhaft und leidenschaftlich diskutieren. Ich kann anderen Meinungen akzeptieren. Zudem bin ich neutral. Ich betrachte mich als mündigen und aufgeklärten Kunden.

So sehe ich mich auch,

aber genau wie bei Dir habe ich Zweifel, ob das alle hier im Forum so sehen

Evtl. werden wir falsch verstanden

burkhard
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Wie schon von Herbie 100 geschrieben, reicht der Einlieferungsbeleg völlig aus, ausser der Absender ist schon mal auffällig geworden.

Alles andere ist Angstmacherei und hat mit der Wirklichkeit wenig zu tun.

vertreterschrec
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Hallo burkhard,

weshalb berichten dann vielfach Kunden, dass der Sendungsnachweis nicht ausreichend war?


Herzliche Grüße

sfp9
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Nicht ausreichend für Sky oder das Gericht bzw. den Richter/in?

muhusch
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Re: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte

Wahrscheinlich haben diese Kunden sich von Sky bzw. Inkassobüro einschüchtern lassen und nachgegeben. Mit Sendebeleg kommst du vor Gericht auf jeden Fall durch gegen diese unseriöse Masche, es sei denn du bist schon mal unangenehm aufgefallen mit so einer Tour. Der Link von Didi weiter oben erklärt alles sehr gut.

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