07.01.2019 07:43
Hallo ihr da draußen, das neue Jahr bei Sky und mir fängt da an wo es aufgehört hat.
Ich hab im Oktober (leider) verlängert (bleib da Angebot) für 24.99 € , Soweit so Gut. Im November wurden mir daraufhin aber trotz Bestätigung des Abo-Preises sowohl für Oktober und November der voll Abo-Preis abgezogen, also 79,99 + Anteilig für Oktober (ohne Sky Q etc) !
Nach zahlreichen Mails, Schriftlichen Briefen wurde im Dezember dann der normale Abo-Preis abgebucht 24,99 € die Gutschrift für die Zahlung im November soll laut Telefonat mit Sky dann kommen.
UND WAS KOMMT DANN JETZT.
Keine Gutschrift !
Sondern wieder Abbuchung 79,99€
WAS SOLL DASS.
Nun werde ich eine Rücklastschrift aktivieren. Gibt es ein Kündigungsrecht? Immerhin halten Die sich nicht an den Vertrag?
danke für Hilfe
07.01.2019 07:51
Zu einem Vertrag gehört auch eine allgemeine Fürsorgepflicht sich zu kümmern wenn Problem gemeldet werden.
Einer vorzeitigen Kündigung wird Sky aber wohl nicht ohne Gegenwehr zustimmen.
Rücklastschrift und händisch den korrekten Betrag überweisen (Verwendungszweck ist wichtigt),
Mahnungen mit dem bisherigen Schriftverkehr und Deiner Vertragsbestätigung beantworten
und mit dem Thread hier kommt ja bald ein Moderator vorbei der das dann bereinigen kann.
07.01.2019 08:03
Danke für die erste Antwort.
HALLO MODERATOREN
Bitte melden vor Rücklastschrift !!??
Obwohl ich die Hoffnung bald aufgebe......
07.01.2019 08:06
Wenn Mahnungen kommen, so widersprechen das es beweisen kann.
Die Moderatoren stellen das Konto, wenn gewünscht, auch auf Selbstüberweiser um.
07.01.2019 08:17
iich warte bis Donnerstag,wenn bis dahin von seitens Sky nichts passiert ab zum Anwalt und wegen Vertragsbruch den Vertrag stornieren lasse.
07.01.2019 08:21
Da wirst Du den Anwalt wohl auch brauchen, denn Sky wird sich wehren.
07.01.2019 09:44
Sky bucht die falschen Beträge vom Konto des Kunden und in der Folge braucht der Kunde einen Anwalt? Ich glaube nicht.
Schon die Abbuchung des korrekten Betragen im Dezember ist wohl ein starkes Indiz dafür, dass hier ein Irrtum des Anbieters vorliegt.
Im Zweifel Rückbuchen und die korrekten Beträge unter der Angabe der Kundennummer überweisen.
mfG
Jochen
07.01.2019 09:50
TE möchte aber sein/ ihr Geld zurück UND sonderkündigen.
07.01.2019 09:55
Hier liegt aber aktuell kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht vor. Sorry!
mfG
Jochen
07.01.2019 10:04
Warum Nicht? Der Vertrag wurde einseitig nicht eingehalten! Zuerst wurde nach Verlängerung zuviel abgebucht, dann 1x Richtig ohne aber die zuviel abgebuchten Beträge zurück zu erstatten, dann wieder, entgegen Vertrag, zuviel abzubuchen.
Wenn ich jetzt den Vertrag nicht einhalten würde, indem ich einfach nix mehr Zahle, dann wird mir gekündigt und die bisherigen Beiträge gerichtlich erhoben zzg. Vertragsstrafe etc.
Klar Sky rechnet damit, dass man den Gang zum Anwalt scheut aufgrund der Kosten und in der Regel wollen die Kunden ja auch Sky nutzten! Da haben die die besseren Karten. Leider.
Ich bin selber Schuld, WIESO habe ich den Dreck auch verlängert!?!?
07.01.2019 10:08
pinky999 schrieb:
Hier liegt aber aktuell kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht vor. Sorry!
mfG
Jochen
und genau deshalb, weil es wohl für Sky keinen Grund für eine Sonderkündigung gibt, aber der TE das anders sieht, genau deshalb braucht dann der TE einen Anwalt
07.01.2019 10:09
Und genau um diesen Punkt zu klären empfiehlt sich ein Anwalt.
Es sei denn Du bist Richter, hast schon geurteilt und schickst dem TE das Aktenzeichen zum Urteil.
07.01.2019 10:22
Hat Sky die vertraglich zugesicherte Leistung geliefert? Falls ja, warum sollte sich hier irgendein Recht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung ergeben?
Wenn du nicht mehr zahlst, wird Sky seine offenen Forderungen an einen Inkasso Dienstleister abtreten. Bis die Leistungen seitens Sky eingestellt werden, wird wohl noch einige Zeit vergehen.
Ob du "bessere" oder "schlechtere" Karten hast, lässt sich pauschal nicht sagen. Wäre ich Richter und müsste diesen Fall beurteilen, würde ich wohl nicht in deinem Sinne urteilen. Das ist aber nur meine laienhafte Meinung und mein persönliches Rechtsempfinden. Rechtsberatung ist ausschließlich bestimmten Personenkreisen vorbehalten.
Ich würde versuchen diesen Fall auf alternativem Wege zu klären.
mfG
Jochen
07.01.2019 10:25
uund die da wären?
07.01.2019 10:31
Die zu Unrecht eingezogenen Beträge zurückbuchen und fristgerecht die Unstrittigen Beträge überweisen. Parallel den Sachstand nochmals an Sky kommunizieren (wenn es durch diesen Beitrag nicht schon erledigt ist). Bin mir da nicht ganz sicher, da Sky in den AGB ausschließlich von E-Mail als Kommunikationsmittel spricht.
mfG
Jochen
07.01.2019 10:34
Sky hat vertraglich sich dazu Verpflichtet die Leistung X für den Betrag Y zu Liefern. In meinem Fall ist Sie dem nicht nachgekommen, denn Sie haben zwar den vertragsbestandteil X erbracht, aber nicht zum Vertrag dazugehörenden Betrag Y, Sondern nutzen die erteilte Abbuchungserlaubnis aus um einen anderen Betrag Z zu erheben, dabei handelt es sich um einen deutlich höheren Beitrag es ergibt sich nun ein höheres Entgelt ohne das die Leistung angepasst wird. Das könnte man sogar betrug nennen, da § 263 StGB Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt........
Rechtswidrig weil nicht Vertrag. Vermögensvorteil weil bisher anstatt 25=80 abgebucht.
Wie gut das du nicht der Richter bist.
07.01.2019 10:37
Ich habe insgesamt nachweislich 4 Mails geschrieben. Zusätzlich 2x Schriftlich nach Hamburg.
Ich glaub die haben entweder massive Probleme mit IT und Abrechnung
ODER
Es wird absichtlich gemacht, damit die Bilanzen stimmen, es ist sehr auffällig, dass, auch hier sehr viele ähnliche Fälle vorhanden sind. Sehr komisch.
07.01.2019 10:38
Weder noch. Das sind die ganz normalen Fehlbuchungen, die wie immer wieder korrigiert werden. Und wie immer dauert das seine Zeit.
07.01.2019 10:43
wenn ich eine Rechnung über 20€ ausstelle, aber 40 € kassiere, dann stimmt meine Bilanz nicht. Denn dann habe ich da eine Ungereimtheit, eine Differenz in meinen Buchungen
07.01.2019 10:45
Wer vom StGB spricht, weiß dann aber auch, dass Straftaten angezeigt werden müssen, um die Strafverfolgungsbehörden in Gang zu setzten. Dieser Weg steht dir ohne Frage jederzeit zur Verfügung. In vielen Bundesländern kann dies sogar Online erfolgen.
Über die Erfolgsaussichten, die ich diesem Vorgehen persönlich einräume, habe ich mich bereits geäußert.
mfG
Jochen