22.08.2018 14:26
Hallo,
meinen sie meine lieferung trifft heute noch bei mir ein ? Ich habe per Express-Lieferung gestern gegen 10:45 bestellt und der heutige Tag wurde mit als Liefertermin bestätigt, bis 12:00 Uhr. Die sind nun schon seit 2 Stunden rum und ich habe mein Paket immer noch nicht. Wenn die Zustellung heute nicht mehr möglich ist bitte ich um Erstattung der Gebühr für die Expresslieferung. Die Sendungsverfolgung klappt ebenfalls nicht genauso wenig wie ich die Mail für die Vergabe der PIN noch nicht erhalten habe. Ich bitte um Klärung
22.08.2018 14:28
Einfach mal die Tracking Nr. prüfen.
Wenn die Sendung erstmal unterwegs ist, hat Sky keinen Einfluss mehr darauf, eingentlich klar, oder?
22.08.2018 14:29
Da wird nix passieren mit Erstattung. Wenn DHL das nicht hinbekommt, nimmt sich Sky da nix von an. Es gibt ja auch keinen garantierten Zustellungstermin.
22.08.2018 14:32
diese ist ja ebenfalls nicht aktiv. laut Sky ist die Sendung aber gestern Abend raus
22.08.2018 14:32
das Paket wird per GO! versendet. Nicht DHL
22.08.2018 14:33
Spielt doch keine Rolle mit wem. Auch dabei garantiert Sky nicht, das die Ware heute ankommt.
22.08.2018 14:49
Wenn ein Expresspaket verspätet geliefert wird, haftet der Paketdienst i.d.R. für die Verspätung. Ein Blick in die AGB ist erforderlich, um die Höhe der Haftung zu kennen. Für gewisse Liefergebiete bestehen eventuell Ausnahmen (z.B. keine Expresslieferungen auf Inseln).
22.08.2018 14:49
22.08.2018 14:53
hallo jonny,
das ist nicht ganz richtig.....denn:
Wird das Paket daher im vereinbarten Zeitraum nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeliefert, verletzt der Paketdienstleister seine vertraglichen Pflichten. Hierzu gehört auch, einen ernsthaften Zustellversuch zu unternehmen. Da der Paketdienstleister die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt hat, nämlich die Lieferung zu einem bestimmten Zeitpunkt (sogenanntes Fixgeschäft), hat er auch keinen Anspruch auf das entsprechende Entgelt. Die Versandkosten, jedenfalls in der Höhe, die die üblichen Versandkosten einer Standardsendung überschreiten, sind unserer Auffassung nach somit grundsätzlich zu erstatten.
also kann tlb2403 die differenz einfordern
22.08.2018 14:53
du warst schneller
22.08.2018 14:59
Ihr seid zwei Spezialisten...............wisst ihr, "was" Sky beim Dienstleister bestellt hat ? Und ich habe davon geschrieben, das SKY sich nix davon annimmt. Wetten ?
22.08.2018 15:01
jepp.....SKY wird sich davon nichts annehmen ,aber tlb2403 sollte SKY davon unterrichten
(ich meinte viel mehr den zustellungstermin)
22.08.2018 15:16
Dem Besteller kann ziemlich egal sein, wen Sky als Erfüllungsgehilfen dahernimmt.
Sky bietet gegen Geld die Lieferung am Folgetag an und nimmt genau zu diesem Zwecke eine bestimmte Summe.
Wenn die Leistung dann nicht wie vereinbart geliefert wird, muß mindestens über den Differenzbetrag
zur normalen Lieferung entschieden werden.
Ausnahme ist natürlich wenn man keine Ablagevreinbarung hat und nicht zu Hause ist. o.ä.
22.08.2018 15:23
onzlaught schrieb:
Dem Besteller kann ziemlich egal sein, wen Sky als Erfüllungsgehilfen dahernimmt.
Ja, wenn er eine schriftliche Zustelltermin-Zusage hat.
22.08.2018 15:28
Das hier könnte ja schon reichen.
Von der Sky Homepage bei den Lieferoptionen.
22.08.2018 16:12
Ja, das sieht natürlich gut aus für eine Kompensation.