09.12.2018 19:25
Ich hatte mein Abo zum 30.11.2018 gekündigt (Kündigungsbestätigung bereits in 2017 erhalten) aber am 06.12.2018 dann ein Rückholangebot genutzt. Receiver war bereits retour. Der SkyQ Receiver aus dem Rückholangebot ist auch am 08.12.2018 angekommen. Am 09.12.2018 erhielt ich eine Email mit dem Anhang "Widerruf Ihrer Vertragsumstellung" und dem Inhalt:
"...Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie die Umstellung Ihres Vertrages widerrufen möchten. Da Ihre
Widerrufsfrist bereits verstrichen ist, können wir Ihrem Wunsch leider nicht nachkommen. Wir
bitten Sie hierfür um Verständnis.
Haben Sie uns Ihren Receiver und Ihre Smartcard im Rahmen des Widerrufs zurückgeschickt? Bitte
Sie erreichen melden Sie sich bei uns, damit Sie auch weiterhin Ihr Abonnement nutzen können.
. 0180 6 11 00 00* unsere Kundenberater täglich unter
Aktuelle Informationen rund um Ihren Vertrag und wertvolle Tipps zum Anschluss und zur
Bedienung Ihres Receivers finden Sie stets in unserem Online-Kundencenter unter
sky.de/kundencenter
Klicken Sie doch gleich mal rein.
Lassen Sie sich von der Programmvielfalt von Sky überzeugen.
Mit freundlichen Grüßen..:"
SmartCard war noch nicht im Kasten. LogIn im Kundenportal mit meinen Zugangsdaten geht nicht mehr:
"
Zugang derzeit nicht möglich
Hinweis für Neukunden: Solltest Du Deinen Sky Vertrag in den letzten sieben Tagen abgeschlossen haben, bitten wir Dich noch um etwas Geduld. Dein persönliches Online-Hilfecenter wird vorbereitet. Schaue in ein bis drei Tagen erneut vorbei, dann kannst Du Dich einloggen und Dein Abonnement einfach online verwalten.
Dein Zugang zu Sky Go mit Kundennummer oder E-Mail und Sky PIN ist bereits freigeschaltet.
Solltest Du schon länger Kunde bei uns sein, liegt leider ein Problem mit Deinem Vertrag vor. Bitte wende Dich an unseren Kundenservice:
Telefonisch erreichst Du unsere Kundenberater persönlich zwischen 8:00 und 22:00 Uhr unter der Telefonnummer 0180 611 00 00*...."
Kann mir dazu jemand ggf. Infos geben bevor ich mich in die Hotlinewarteschleife hänge?
Vielen Dank!
Beantwortet Zur Antwort.
16.12.2018 11:43
Smartcard ist angekommen.
Zugang zum OnlinePortal geht wieder.
Daten korrekt hinterlegt.
Läuft.
/closed
11.12.2018 19:57
Niemand Infos dazu?
11.12.2018 20:08
Das nuss sich eine Mod anschauen oder hast du eine speziele frage
11.12.2018 20:19
Soll ich einen bestimmten Mod ansprechen oder werde ich angesprochen wenn jmd zu meinem Post vorgedrungen ist?
11.12.2018 20:21
du werst angesprochen das mit den selber anschreiben mögen die nicht
11.12.2018 20:24
Na das sind ja Aussichten. Hing schon ein paar mal in der Hotline für 20 und 30min ohne Erfolg. 😞
11.12.2018 20:27
Hallo derchristian,
sofern du am 6.12. ein Rückholangebot angenommen hast, hast du ein 14 tägiges Widerrufsrecht (Bitte beachte den Hinweis im späteren Teil meiner Antwort). Innerhalb dieser Frist kann der Vertrag schriftlich widderrufen werden. Diese Frist hat nur dann Gültigkeit, sofern der Verkäufer im Vertrag über das Widerrufsrecht und die damit verbundene First den Kunden belehrt hat. Nachzulesen in § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Allgemein wird die Belehrung auch als Widerrufsbelehrung bezeichnet.
Frage an dich? Wurde das Angebot online oder per Hotline/Anruf verlängert?
PS: Ich habe von einem User gelesen, dass bei sog.Online-Verträgen - neuerdings ein Kästchen angezeigt wird, durch das Klicken der Kunde sich damit einverstanden erklärt, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. Auch bekannt aus dem Sky Store. War das vielleicht bei dir so? Auf Basis dieser Frage stützt sich die weitere Handlungsempfehlung. Welche zusätzlichen Informationen zu welchem Thema benötigst du?
Wahrscheinlich ist deine E-Mail eine Standardmail aus dem Baukasten vom Kundenservice.
Ansonsten kann nur ein Moderator auf dein Anliegen eingehen. Konkret meint das, den Zugriff auf dein Kundenkonto etc.
Herzliche Grüße
11.12.2018 20:40
Und tatsächlich just während ich hier schrieb, kam ich bei der Hotline durch. Smartcardversand wird ausgelöst und AB soll auch nochmal gesendet werden...es gab einen Fehler (???)
Dann bin ich mal gespannt was kommt und wann. Werde auf jeden Fall hier ein Update geben.
11.12.2018 20:42
laicht am ende des Tunnels
11.12.2018 20:52
Hallo derchristian,
ich empfehle dir aufgrund schlechter Erfahrungen, dein Anliegen nochmals schriftlich (auch via E-Mail z.B. service@sky.de) vorzutragen. Sollte keine Eingangsbestätigung erfolgen, bleibt nur die Zustellung per nachweisbar zugestellten Brief. Im Versprechen ist die Hotline groß. Letztlich interessiert nur, was schwarz-auf weiß steht.
Hierzu schrieb ich im anderen Thread bereits wie folgt:
(...) "Bei der fehlerhaften und zu hohen Rechnung/Mahnung solltest du beachten, dass du unbedingt schriftlich reagieren solltest. Der telefonische Widerspruch reicht nicht aus, da du es nicht beweisen kannst. Kommt es später zu einem Rechtsstreit, wird der abhängige Call-Center-Agent zugunsten seines Arbeitgebers aussagen, nicht aber zugunsten deiner Person." (...)
Quelle: kanzlei-hollweck.de in: Infoscore Inkasso - Trotz zurückgesendeter Geräte
Herzliche Grüße
11.12.2018 20:57
das war sehr lustig
11.12.2018 20:59
Ist hier eine Email an service@sky.de ausreichend oder besser per Fax oder gar Einschreiben?
11.12.2018 21:34
Hallo derchristian,
via Fax wird nicht mehr kommuniziert. Sofern du eine Eingangsbestätigung zu deiner verschickten E-Mail bekommst, sollte es als Nachweis für die Zustellung reichen. Vor einem Monat war es noch üblich, dass auf eine E-Mail eine automatische Eingangsbestätigung folgte. Mittlerweile ist das nicht immer so. Zuletzt bekam ich keine Eingangsbestätigung für mein Anliegen. Gleichwohl nicht nachweisbar ist, ob die E-Mail durch den Kunden erfolgreich an Sky zugestellt wurde. Sofern du am 6.12 ein Angebot angenommen hast, bleiben dir noch 14 Tage für deinen fristgerechten Widerruf. Das wäre der 20.12. Ich empfehle dir einige Tage abzuwarten. (Beachte bitte den Punkt Anmerkung zum Widerruf/ Widerrufsfrist.) Sollte die AB (Auftragsbestätigung) in dein E-Mail Fach eingehen oder du die Smardcard nicht per Post erhalten, so kannst du nochmals an der Hotline nachfragen. Ansonst bleibt nur der Widerruf deines Vertrages. (Wichtig: Den Punkt Anmerkung im nachfolgenden Teil unbedingt beachten) mit eigenhändiger Unterschrift via Post. Es geht auch per E-Mail, jedoch ist es deutlich unsicherer, sofern keine Eingangsbestätgung der E-Mail erfolgen sollte.
Postweg: Per Einschreiben Eigenhändig. Einschreiben Eigenhändig Rückschein geht auch, kostet aber deutlich mehr. Nehme dir dazu noch einen unabhängigen Zeugen mit auf die Post, solltest du es so machen wollen. Der kann im Streitfall den Inhalt der Sendung bezeugen.
Anmerkung zum Widerruf/ Widerrufsfrist..
Demnach beginnt streng genommen die Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem du deine Hardware erhalten hast. Beachte bitte auch, dass du bei einem Widerruf die Hardware ordnungsgemäß an Sky zurücksenden musst. Das Thema findest du hier: Widerrufsbelehrung - Sky
Daher meine Fragen an dich:
1. Hast du online oder per Hotline verlängert? 2. Hast du währen deiner Bestellung auf dein Widerrufsrecht verzichtet, zum Beispiel durch das Anklicken eines Kästchens während der Bestellung? Das Klicken des Kästchen, gilt nur für online abgeschlossene Verträge. 3. Lag dem Paket deiner Hardware/Receiver eine Widerrufsbelehrung dabei?
Herzliche Grüße
Hinweis. Es handelt sich hier um Informationen, die nach bestem Gewissen verfasst wurde. Es erstetzt keine Rechtsberatung und stellt auch keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr.
11.12.2018 22:42
Anbot wurde per Chat angenommen. Frage nach Annahme der AGB kam ohne selbige zu providen. Daher Heranziehen der ABG auf sky.de auf dem ich keinen Passus zum Widerrufsverzicht finde, mithin habe ich darauf auch nicht verzichtet (gab auch kein Kästchen etc., da via Chat).
AB kam bislang noch nicht per Email, sollte aber nach 48h keine eingehen werde ich die Hotline wieder kontaktieren und zum/vor dem Stichtag den fristgerechten Widerruf einreichen müssen,.
Vielleicht nimmt sich dem Ganzen zwischenzeitlich ja doch nochmal ein Mod an...
12.12.2018 00:27
Hallo derchristian,
es ist eben alles etwas tricky. Sowie du es beschreibst, ist es. Die Widerrufsbelehrung muss dir selbstverständlich - wirksam im Sinne von § 356 Abs. 2 BGB zugegangen sein bzw. zugehen. Erst danach kann die Frist seine Wirksamkeit entfalten. Zudem du auch den Ausschluss eines Verzichts deines gesetzlich festgeschriebenen Widerrufsrechts, z.B. durch Klicken eines Kästchen verneint hast.
Ich hoffe mit meinen Informationen eine gewisse Orientierung gegeben zu haben. Gleichwohl ich keine Rechtsberatung geben und ersetzen kann. Ein Moderator schaut sich dein Anliegen an. Allerdings sind hohe Wartezeiten zu erwarten, da vielfach ähnliche Probleme an der Tagesordnung sind. Ich beziehe mich hier auf den Post einer Moderatorin, welchen ich heute gelesen habe. Leider ist das so, sorry.
Herzliche Grüße
12.12.2018 09:35
Die AB kam heute per Email (falsche weil alte und retournierte Hardware aber richtiges Abo)...klingt komisch, ist aber so. 😉
Jetzt bin ich gespannt ob die SmartCard auch noch kommt.
16.12.2018 11:43
Smartcard ist angekommen.
Zugang zum OnlinePortal geht wieder.
Daten korrekt hinterlegt.
Läuft.
/closed