24.01.2019 13:00
Mir wurde am Telefon und per Post ein 6 Monate DAZN Gutschein als "Highlight" angeboten, im Rahmen eines Rückholangebots. Im Kleingedruckten findet man dann den Hinweis, dass dieses Angebot nur gilt, wenn man in den letzen 12 Monaten kein DAZN Kunde war. Fast wäre ich darauf hereingefallen.
Danke dafür. Somit löst sich das "Highlight" in Luft auf, da ich schon DAZN Kunde bin.
Wer noch was anderes außer Bundesliga sehen will, kommt schon lange nicht mehr ohne DAZN aus.
Wenn man schon einen Rabatt anbietet, dann bitte für alle. Auch für DAZN Bestandskunden.
Oder eine brauchbare Alternative.
Ganz schwacher Auftritt.
Hat mich in meiner Entscheidung bestätigt endgültig zu kündigen.
24.01.2019 13:11
Ja, da hast du 100% Recht: Im Kleingedruckten steht „für NEUkunden“.....
Am Telefon wird darauf leider NICHT hingewiesen
.... sei mal etwas kreativ: (Von deiner Oma) neues Konto anlegen
24.01.2019 13:15
Wenn man schon einen Rabatt anbietet, dann bitte für alle
Warum?
Es hat ja einen Sinn, oder die Unternehmen überlegen sich, warum sie
so eine Aktion machen.
Doch nicht damit Kunden die bereits ein Abo haben nichts bezahlen müssen.
Sondern solche Aktionen haben ja den Anspruch neue Kunden zu bekommen.
Fast wäre ich darauf hereingefallen.
Warum hereingefallen, es steht doch wie Du schreibst mit dabei
und ja, auch/oder gerade das Kleingedruckte sollte man lesen.
Hat mich in meiner Entscheidung bestätigt endgültig zu kündigen.
Finde ich gut, dass Du Dich extra dafür hier angemeldet hast.
24.01.2019 13:20
Du hast wieder mal 100% NICHTS verstanden
PS: Gleich vorweg: Diskussion abgelehnt!
24.01.2019 13:21
Das werben um treue Kunden sieht für mich halt anders aus.
Mir gehts nur um Wertschätzung, bzw.faule Angebote.
Ist wie im Outlet: "Alles ab 5 Euro". Für 5 Euro gibts dann aber nur Ramsch oder in Größe XXXXL.
Da fühlt man sich einfach nur abgezockt.
Vor allem hat am Telefon keiner was über die NEUkunden Bedingung gesagt.
Zum Glück hab ich ne neue Brille
24.01.2019 13:26
Jupp, war bei mir auch so: Kein Hinweis am Telefon dazu!
Ich brauch zwar (noch) keine Brille, dafür geh ich jetzt immer zu meiner Oma DAZN gucken
"Das Glas ist halb voll!“
24.01.2019 13:26
Du hast wieder mal 100% NICHTS verstanden
Solange das User wie Du behaupten ist das eher ein Ritterschlag für mich
Und was soll ich nicht verstanden haben,
hier jammert jemand, weil es ein Angebot für eine bestimmte Zielgruppe gibt
und er halt nicht dazu gehört.
Selbst oft den Finger des Moralapostel heben
aber dann solche Ratschläge geben,
sehr glaubwürdig.
.... sei mal etwas kreativ: (Von deiner Oma) neues Konto anlegen
Gleich vorweg: Diskussion abgelehnt!
Dann lass einfach Deine Kommentare auf die Beiträge anderer User.
24.01.2019 13:34
herbi100 schrieb:
Du hast wieder mal 100% NICHTS verstanden
Solange das User wie Du behaupten ist das eher ein Ritterschlag für mich
Gleich vorweg: Diskussion abgelehnt!
Dann lass einfach Deine Kommentare auf die Beiträge anderer User
Da kennt man hunderte Fetische und immer wieder interessant...
Fass mich an, aber mach mich nicht nass.
24.01.2019 13:38
Es geht um ein Rückholangebot von Sky an Leute die gekündigt haben.
Da bin ich schon die Zielgruppe.
Leider ist das große Highlight eine Mogelpackung, weil ich es gar nicht annehmen kann.
Nur darum geht es.
Stell Dir vor Du reklamierst im Urlaub ein mieses Hotel. Als Entschädigung bekommst du einen Verzehrgutschein für ein 5 Sterne Restaurant. Leider ist der Zeitraum auf die nächsten 14 Tage befristet und das Restaurant am anderen Ende der Welt. Hmmm lecker.
24.01.2019 13:40
24.01.2019 13:47
Wenn das Hotel mies war brauchst doch garnicht erst zu überlegen ob du´s nochmal buchst... Selbst wenn das 5Sterne Lokal direkt um die Ecke liegt... Wenns dir nur ums 5Sterne Lokal geht, bezahl doch lieber das 1ne Essen und verzichte aufs Hotel
24.01.2019 13:48
Jetzt muss ich aber wieder mal herbi100 recht geben.
Es gibt so viele Angebote die nur für einen gewissen Kundenkreis sind.
Und wenn man dann nicht dazu gehört dann hat mal Pech gehabt.
Und Sky hat dies doch in ihrem "Kleingesdruckten" stehen.
Und das die Mitarbeiter an der Hotline nicht auf alles acht geben ist ja wohl in jedem Unternehmen so.
Haltet mal den Ball etwas flacher.
24.01.2019 13:59
Ibe Moserer schrieb:
Und Sky hat dies doch in ihrem "Kleingesdruckten" stehen.
Das finde ich auch immer wieder sehr spannend. Letztens das Angebot "willst du alles von Sky" dann *Topangebot* und im Kleingedruckten fehlt HD. Kann man natürlich ganz leicht nachbuchen.
Sky spielt mit hohen Bällen hat einen (versteckten) Trigger für jenes Kundenprofil.
Hundert finden das gut - alles richtig gemacht.
24.01.2019 13:59
Schon klar die Oma oder hatte die auch gekündigt hi
24.01.2019 14:03
Da klappt es doch schon nicht dem Kopfball hi
24.01.2019 14:09
Es geht in diesem Falle doch um was anderes.
24.01.2019 14:20
Ja, es geht ihm immer um das andere....
24.01.2019 14:39
Hallo euleuhu,
vielleicht liegt auch Befangenheit vor? Demzufolge kann man nicht immer frei diskutieren oder unbequeme Fragen und Einwände nach bestem Wissen und Gewissem beantworten.
Herzliche Grüße
24.01.2019 14:45
Hallo Iberer Moserer,
du nennst es "Pech gehabt". Veräppeln und unfaire Wettbewerbsmethoden trifft eher des Pudels Kern. Gleichwohl diese Methoden sich an der Grenze der Legalität des Erlaubten befinden dürften.
PS: Verheimlicht ein Mitarbeiter an der Hotline wissentlich das Kleingedruckte eines Angebots, so verhält er sich grob fahrlässig Demnach ist § 263 StGB anzuwenden. Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“
Darüber hinaus wäre zu prüfen, oder der Mitabeiter wegen Beihilfe belangbar wäre? § 27 StGB: "Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."
Fazit: Jeder Mitarbeiter der Servicehotline sollte sich dreimal überlegen, ober er rechts- und gesetzeswidrig handelt. Gleiches gilt für die Betreiber von Callcenterbuden.
Herzliche Grüße
24.01.2019 15:25
vertreterschreck schrieb:
Fazit: Jeder Mitarbeiter der Servicehotline sollte sich dreimal überlegen, ober er rechts- und gesetzeswidrig handelt.
Wo kein Kläger da kein Richter.
Der Mitarbeiter der Service Hotline kann doch tun was er will.
Was will ihm denn passieren?