10.08.2018 09:07
berlin69er schrieb:
Was verbirgt sich denn hinter den Sternchen im Kleingedruckten? Steht dort was von 24 Monaten und Vollpreis?
** Das obige Angebot gilt im 12-Monats-Vertrag (Monat der Freischaltung (anteilig) zzgl. 12 Monate) und verlängert sich danach automatisch um weitere 12 Monate zum Standardpreis. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Bis Ende März 2018 fallen keinerlei Kosten für die gebuchten Pakete an. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 30.09.2017. Stand: September 2017. Änderungen vorbehalten.
Zzgl. einmaliger Logistikpauschale i. H. v. € 12,90. Der Sky+ Pro bleibt im Eigentum von Sky und wird für die Dauer des Abonnements leihweise zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Nutzung von UHD ist die Buchung Sky Starter oder Entertainment und mindestens ein Premiumpaket (Fußball-Bundesliga, Sport und/oder Cinema) sowie Premium-HD. In den ersten 12 Monaten werden die passenden und aktuell empfangbaren Sky UHD-Kanäle kostenlos freigeschalten. Die Freischaltung endet automatisch. Für den Empfang der UHD-Kanäle ist ein Sky+ Pro Receiver sowie ein UHD-fähiges Endgerät (z.B. Fernseher) erforderlich. Welche HD/UHD-Sender in Premium-HD enthalten sind, richtet sich nach den gewählten Premiumpaketen und der Verfügbarkeit beim jeweiligen Netzbetreiber. Die zum Sport und Fußball-Bundesliga Paket gehörenden UHD-Kanäle sind derzeit nur über Satellit empfangbar. Mehr Informationen unter: sky.de/senderempfang.
10.08.2018 09:09
Merke: Gehe nie einen Vertrag, ohne SCHRIFTLICHER VERTRAGS BESTÄTIGUNG ein, die du nicht PERSÖNLICH Unterschrieben hast!
10.08.2018 09:13
Ich habe noch nie einen Sky-Vertrag persönlich unterschrieben, geschweige denn, die Möglichkeit dazu gehabt........und nu ?
10.08.2018 09:22
PP!
10.08.2018 09:25
Sollte dir mal zu denken geben! Das jeder der an deine Daten kommt, auf deinen Namen einen Vertrag abschließen kann! Aber ihr seid ja alle immer so Schlau...
10.08.2018 09:30
Du bist echt ein helles Köpfchen. Es ist gar nicht möglich eine VVL mit persönlicher Unterschrift abzuschliessen.
Und Alu-Hüte gibt es ein Regal weiter.
10.08.2018 09:52
Schlimm ist nicht deine Unwissenheit, sondern das du diese auch noch Öffentlich machst!
10.08.2018 09:59
Jetzt hör mal auf so einen Quark zu schreiben, sondern lege bitte klar dar, wie man ein Rückholangebot mit eigener Unterschrift (und Sky Original Unterschrift) annimmt ?
(Selbst Neuabos kann man so nur äusserst schwierig -über lokale Promoter, Fachhandel- abschliessen.)
Ich vermute, du hast entweder gar kein Skyabo oder Du lügst uns an. Du kannst aber gerne deinen Originalvertrag mit deiner und Skys Unterschrift hier mal reinstellen.
Ansonsten wärest Du nur ein "Schnacker".
10.08.2018 11:00
Danke herbst, dass du das Sternchen noch einmal auflöst, das hatte er auf dem Screenshot nicht mit abgebildet.
@manfreda und berlin69er: Ich habe fristgerecht gekündigt, so dass sich der Vertrag eigentlich nicht verlängern sollte. Dabei fiel mir jetzt ja die verlängerte Laufzeit auf.
10.08.2018 11:09
Also hast du die Kdg. Bestätigung zu 2019 bekommen? Wann hast du den Vertrag abgeschlossen? Wann hast gekündigt, per Email, telefonisch, per Post?
10.08.2018 11:15
niklasla schrieb:
@manfreda und berlin69er: Ich habe fristgerecht gekündigt,
Das müsste dann ja schon einige Monate her sein. Und erst jetzt meldest Du dich ?
10.08.2018 12:16
jonnycash schrieb:
berlin69er schrieb:
Mithören (lassen) ist genauso strafbar und nicht verwertbar,
Wie zitiert, gibt es da unerschiedliche Auffassungen.....
Na ja, zitiert hast du ein anderes Forum...
Wenn man man sich an den Paragraphen 201 hält, gehts hier aber ganz klar um das Persönlichkeitsrecht. Und da denke ich mal, dass das überwiegt, gegen über dem Nachweis eines Vertrages.
Ob es strafbar ist, hängt letztlich davon ab, ob es überhaupt raus kommt. Die Chance steigt dann aber natürlich, wenn man versucht, das gerichtsverwertbar zu machen.
Ich würe mich darauf nicht verlassen bzw. ein solches Risiko eingehen.
10.08.2018 12:18
berlin69er schrieb:
Na ja, zitiert hast du ein anderes Forum...
Wenn man man sich an den Paragraphen 201 hält, gehts hier aber ganz klar um das Persönlichkeitsrecht. Und da denke ich mal, dass das überwiegt, gegen über dem Nachweis eines Vertrages.
Darfst Du. Und andere dürfen anders denken.
10.08.2018 12:22
Ich sag mal so, hier gibts wnigstens mal ein Urteil:
https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/mithoeren-von-telefonaten-nur-ausnahmsweise-erlaubt/
10.08.2018 12:29
OK. Seltsam nur, das dann spätere Einschätzungen auch anders lauten. Aber ok, der Fall ist vermutlich ohnehin eher theoretisch.
10.08.2018 12:29
cambadacorja schrieb:
Merke: Gehe nie einen Vertrag, ohne SCHRIFTLICHER VERTRAGS BESTÄTIGUNG ein, die du nicht PERSÖNLICH Unterschrieben hast!
täglich werden Millionen von gültigen Verträgen im Internet geschlossen, ganz ohne Unterschrift. Ob Handy, Sky oder nur lumpige Kaufverträge in onlineshops Das ziehst Du alles in Zweifel?! Ja das Internet ist schon gefährlich, wird sich nie für den Privatmann durchsetzen
10.08.2018 14:36
Eine gewagte Prognose jimgordon
Ja das Internet ist schon gefährlich, wird sich nie für den Privatmann durchsetzen
Mal sehen, was die Zukunft bringt...
10.08.2018 15:35
War der Satz nicht mega-sarkastisch gemeint? dachte ich erkenne sowas
10.08.2018 22:32
Schon Kaiser Wilhelm II hatte Recht, als er sagte, dass sich dieses Automobil nie gegen das altbewerte Pferd durchsetzen kann
10.08.2018 22:40
Na, ob das wirklich so von ihm gesagt wurde?