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Dazn plant Angriff auf die Bundesligarechte ab 2021/2022 - Mögliche weitere Kooperation zwischen Sky und Dazn, die den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher fördert oder beschränkt?

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Dazn plant Angriff auf die Bundesligarechte ab 2021/2022 - Mögliche weitere Kooperation zwischen Sky und Dazn, die den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher fördert oder beschränkt?

Hallo liebe Foristen/-innen,

Dazn greift nach den Bundesligarechte ab 2021/2022. Nachdem Dazn Rechte für die UEFA Champions League und UEFA Euro League erworben hat, sollen nun die Liverechte der Fußball Bundesliga folgen.Thomas de Buhr, DAZN-Chef für Deutschland sagt: "Natürlich interessieren wir uns auch für Liverrechte der Fußball-Bundesliga." (zit nach: sportbild.bild.de/bundesliga/2019/1-bundesliga/dazn-tv-rechte-bundesliga-eurosport-59421250.sport.html - 09.01.2019 - 08:04 Uhr


Fragen:

1. Chance oder Sargnagel für Sky Deutschland seine Fußballsparte?

2. Mögliche weitere Kooperation, die den Wettbewerb im Interesse der Verbraucher beschränkt oder fördert? Kurzum: Der Fan soll weiter gemolken werden?

In diesem Zusammenhang, sei an das Verwaltungsverfahren vom Bundeskartellamt erinnert. Das Bundeskartellamt untersucht, ob die Kooperationen der Unternehmen Sky Deutschland und Perform (mit dem Streamingdienst DAZN) zur Ausstrahlung der Champions League in Deutschland kartellrechtskonform ist.


Hintergrund: Sky hat bei der von der UEFA im Jahr 2017 durchgeführten Ausschreibung der Ausstrahlungsrechte für den Zeitraum 2018-2021 die Rechte zur Ausstrahlung sämtlicher Spiele erworben. Im Anschluss haben Sky und DAZN die Ausstrahlungsrechte unter sich aufgeteilt. Seit der laufenden Saison 2018/2019 wird die Champions League daher nur noch bei Sky und DAZN ausgestrahlt.

Anreas Mundt, der Präsident Bundeskartellamt sagt: „Mit der laufenden Saison der Champions League hat sich für die Fernsehzuschauer in Deutschland einiges geändert. Sky und DAZN sind zwei der wichtigsten Anbieter von Premiumsport im Pay-TV. Wir untersuchen, wann und in welcher Form die Kooperation der beiden Unternehmen beschlossen wurde und ob die Zusammenarbeit der Wettbewerb im Interesse den Verbraucher gefördert oder beschränkt hat."(zit. nach: bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2018/16_10_2018_Sky_Dazn.html)


Herzliche Grüße