03.11.2021 20:19
Habe mir heute die AGB angesehen, aber nichts gefunden, gibt es noch die 100 Euro AG wenn man nach Kündigung einen neuen Vertrag macht oder wurde das abgeschafft???
Beantwortet Zur Antwort.
03.11.2021 20:23 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2021 20:24
Diese Gebühr wurde eingestellt.
03.11.2021 20:23 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2021 20:24
Diese Gebühr wurde eingestellt.
03.11.2021 20:26
@Anonym Danke, kann man das irgendwo nachlesen?
03.11.2021 20:33 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2021 20:36
@kleines23 schrieb:@Anonym Danke, kann man das irgendwo nachlesen?
Ja, aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr, wo es steht 🤔
Vlt. kann es @Sanny_G bestätigen 😉
03.11.2021 21:08
@kleines23Die Gebühr wird seit der neuen Preisstruktur 1 nicht mehr angewendet. Man verlängert entweder den alten Vertrag (bei vorheriger Kündigung mit 29 EUR) oder es wird ein Neuvertrag (der auch preiswerter ausfallen kann, wenn man nur wenig Skycontent braucht).
03.11.2021 21:16 - Zuletzt bearbeitet: 03.11.2021 21:46
Guten Abend zusammen,
die zusätzliche Aktivierungsgebühr in Höhe von 100 Euro für einen Neuabschluss oder wie einige diese "Strafgebühr" genannt hatten, gibt es schon eine Weile nicht mehr. Wie jedoch über https://www.sky.de/hilfecenter/vertrag/sky-abo-kuendigen-so-geht-es-1000118 nachvollziehbar, ist eine Kündigung nicht unbedingt nötig. Die monatlichen Preise für Bestandskunden, wo sich der Vertrag bereits auf der aktuellen Programm- und Preisliste befindet, sowie Neukundenkonditionen sind nämlich die gleichen.
VG, Sanny
03.11.2021 21:25
danke für Bestätigung 😉
04.11.2021 20:29
@Sanny_G @Bei mir sieht es ja so aus , läuft bis 31.05.2022 erhöht sich dann auf Vollpreis , da Monatliches Kündigungsrecht kann ich erst ab den 01.04.2022 Kündigen damit es zum 31.5.2022 beendet ist. Vertragsverlängerungsangebot werde ich nicht bekommen bevor die Kündigung Sky erreicht hat. Darum meine Frage kann ich im März schon Anrufen und über eine Verlängerung reden um eventuell die 29 AG zu sparen ?????
04.11.2021 20:34
Hi @kleines23, wie immer: Bitte keinen Themen mischen. 😉 Dennoch gebe ich dir eine Antwort.
Die Aktivierungsgebühr in Höhe von 29 Euro fällt aktuell immer an, wenn man a) die Kündigung nur zurück zieht, b) ein neues Angebot annimmt oder c) den Wechsel auf die aktuellste Programm- und Preisliste vornimmt.
LG, Sanny
04.11.2021 20:42
@Sanny_G Gut werde nicht mehr mischen , Danke für die schnelle Antwort.