Antworten

Sonderkündigung

Antworten
axhd51
Kamera
Posts: 2,450
Post 71 von 92
2.092 Ansichten

Re: Sonderkündigung

tom75 schrieb:

Das Programmangebot das der Kunde gebucht hat ist doch wohl SkyQ .... er ist dafür verantwortlich das er das Programmangebot auch empfangen kann SkyQ gibt es nur mit dem entsprechenden Receiver .... Sky stellt ihm das entsprechende Endgerät zur Verfügung ....

Warum bekommt der Kunde jetzt einen Sky+ Receiver?

tom75
Castingleiter
Posts: 2,420
Post 72 von 92
2.092 Ansichten

Re: Sonderkündigung

weiß ich nicht ... ich war an den "Verhandlungen" nicht beteiligt ....

Wieso zieht der Kunde denn nicht den "Sonderkündigungsrecht-Joker"?

Edit: Ja ich weiß, nur "80-Prozent-Wahrscheinlichkeits-BlaBla" .... aber ganz ehrlich, wenn mir mein Anwalt sagt wir gewinnen zu 80 und bei diesem wirklich überschaubaren finanziellen Risiko (im Zweifel muss ich die Gebühren für Sky eh bezahlen) würde ich das durchziehen ....

Jonnycash
Regie
Posts: 6,170
Post 73 von 92
2.092 Ansichten

Re: Sonderkündigung

Meine Meinung:

Wenn der Kunde belegen kann, dass diese Anlage für ihn der einzige Weg des Empfangs ist, MUSS ihn Sky eintweder aus dem Vertrag lassen oder ihm einen alten Sky+ oder ein Ci+ Modul zu Verfügung stellen. Da letzteres erfolgt ist, besteht auch kein Anspruch darauf aus dem vertrag gelassen zu werden.

axhd51
Kamera
Posts: 2,450
Post 74 von 92
2.092 Ansichten

Re: Sonderkündigung

tom75 schrieb:

Wenn mein Vermieter (ein Glück habe ich keinen) einfach mal so die Empfangsanlage umbaut und ich somit meine gebuchten Dienste nicht mehr nutzen könnte würde ich in erster Linie ein ernstes Wörtchen mit diesem sprechen. Aber Sky dafür verantwortlich zu machen das mein Vermieter etwas umgebaut hat, das würde mir vermutlich nicht einfallen ....

Der Vermieter meint es wahrscheinlich nur gut und lässt die Sat Anlage auf den neusten Stand der Technik umbauen, womit jedes Empfangsgerät in Deutschland logischerweise klar kommt außer eben der SkyQ, aber du würdest dem Vermieter die Ohren lang ziehen?!

axhd51
Kamera
Posts: 2,450
Post 75 von 92
2.091 Ansichten

Re: Sonderkündigung

Ich auch nicht, aber wahrscheinlich nicht aus Wohlgefallen...

tom75
Castingleiter
Posts: 2,420
Post 76 von 92
2.091 Ansichten

Re: Sonderkündigung

axhd51 schrieb:

tom75 schrieb:

Wenn mein Vermieter (ein Glück habe ich keinen) einfach mal so die Empfangsanlage umbaut und ich somit meine gebuchten Dienste nicht mehr nutzen könnte würde ich in erster Linie ein ernstes Wörtchen mit diesem sprechen. Aber Sky dafür verantwortlich zu machen das mein Vermieter etwas umgebaut hat, das würde mir vermutlich nicht einfallen ....

Der Vermieter meint es wahrscheinlich nur gut und lässt die Sat Anlage auf den neusten Stand der Technik umbauen, womit jedes Empfangsgerät in Deutschland logischerweise klar kommt außer eben der SkyQ

Das weißt du woher?

, aber du würdest dem Vermieter die Ohren lang ziehen?!

Das habe ich nicht gesagt, aber ich würde schon mal fragen ob das denn sein muss wenn es doch andere Sat-Anlagen auf dem Markt gibt (ich habe mir zufällig gerade eine auf den Neubau setzen lassen) die auf dem neusten Stand der Technik sind und mit denen der Q ganz gut kann ....

Oder möchtest du jetzt behaupten alle Sat-Anlagen mit denen der Q zurechtkommt sind nicht aktuell und Schrott?

axhd51
Kamera
Posts: 2,450
Post 77 von 92
2.087 Ansichten

Re: Sonderkündigung

Woher weiß ich was? Wer hat denn jetzt behauptet, das alle Sat Anlagen mit denen der Q zurecht kommt Schrott und nicht aktuell sind? Es gibt zB auch noch Full HD Fernseher, die sind keinesfalls Schrott oder nicht aktuell, aber es ist eben nicht der neuste Stand der Technik...

Edit Grammatik

onzlaught
Regie
Posts: 10,382
Post 78 von 92
2.087 Ansichten

Re: Sonderkündigung

Ist das Deine Art erkennbar zu machen das Deine Argumentation kräftig hinkt sobald man sie nur einen kleinen Schritt weiter führt?

onzlaught
Regie
Posts: 10,382
Post 79 von 92
2.087 Ansichten

Re: Sonderkündigung

Natürlich weißt Du das, es ist reine Herzensgüte, denn Sky ist ja völlig im Recht,

also kann es nur Großzügigkeit ggü. dem Kunden sein.

Anonym
Nicht anwendbar
Posts: 41,050
Post 80 von 92
2.087 Ansichten

Re: Sonderkündigung

Das stimmt allerdings! Dennoch: als gebranntes Kind weiß ich, dass du alles auf deinen Balkon stellen darfst. Wäschetrockner, Satschüsseln, etc. Es darf nur nichts über das Geländer ragen. Der Hausverwalter meiner ehemaligen Mietwohnung wollte mir das auch verbieten. Begründung: das Gesaamtbild der Fassade ist "gestört". Auch kam er mir mit Denkmalschutz etc. etc. Ich ging zum Mieterbund und hab das über diesen geklärt 😉

Antworten