05.10.2021 13:04
Hallo liebe sky gemeinde.
ein Wort zu Echtzeitüberweisung. Es wurde mir heute offeriert, dass Echtzeitüberweisung kein Zahlungsmittel von sky ist. Wenn dem so wäre, sollte man den Service einfach bei der Hypobank sperren und fertig.
Eine Leistungsuntersagung wegen fehlenden eingangs der Beiträge ist durch den Eingang des schuldhaften Betrages auf dem Konto des Gläubigers nicht rechtens. Sky bietet durch seinen finanzpartner hypovereinsbank diesen Service an und aktzeptiert damit auch den unmittelbaren Eingang und Buchung auf dem Gläubiger Konto. Somit ist die Erbringung der Schuld als erledigt zu betrachten. Inwiefern die internen Abläufe bei der Sky Buchhaltung das verbuchen zum kundkonto und die eventuelle Freischaltung des Accounts bewerkstelligt ist für das Vertragsverhältnis und Leistungserbringung nicht relevant.
Das Kundenkonto sollte schon aufGrund des Kundenservices zeitnah wieder frei gegeben werden. 5 Werktage oder mehr sind angesichts digitaler Abfragen von online Kontoständen und Buchungen in Minutentakt kein Problem. Sky bietet für die sofortige Freischaltung einen extra Service an der 9.90 Euro kostet. Das heißt also, der Kunde zahlt 9.90 Euro für einen Service welches ihm so oder so zusteht, lt. og Sachverhalts.
O.g. Sachverhalt bei mir. Op beglichen mit Echtzeitüberweisung und Nachweis über die Buchung auf dem Konto von sky. Freischaltung nach 4 Tagen immer noch nicht, also darf sky 4 Tage mit dem Geld arbeiten ohne Leistungserbringung.
Ob das alles so nach RECHT und Ordnung läuft sollte man mal prüfen lassen. Es gibt keinen Zwang auf Zahlungsmittel.
05.10.2021 13:59
Es gibt nur eine Abteilung bei Sky die binnen Stunden reagiert.
Das Mahnwesen.
Alles andere braucht gerne Tage, Wochen, Monat
Wenn Du meinst da wären trotz Bezahlung leistungslose Zeiten könntest Du, nach dem alles wieder "hell" ist, den "Schaden" genau berechnen und eine entsprechende Gutschrift einfordern.
05.10.2021 14:03
Um die sich dann natürlich auch gerne ein MOD bemüht.😍
05.10.2021 14:51
Hallo @Web212,
entschuldige das Missverständnis. Ja, die Banken kommunizieren genau so, es besteht jedoch keine Echtzeit-Mitteilung des Geldeingangs auf dem Geschäftskonto von Sky. Dies kann leider bis zu fünf Banktage dauern. Die Echtzeitüberweisung ist grundsätzlich ein Produkt für private Konten das natürlich für alle Bankkonten genutzt werden kann. Einen fast zeitgleichen Zahlungseingang können wir nur mit der Einmalzahlung via PayPal oder Kreditkarte gewährleisten. Bitte hab Verständnis, dass keine Gutschrift erfolgen wird.
Viele Grüße,
Katja
05.10.2021 14:54
Ectzeitüberweisung bedeutet, das eine Zahlung innerhalb weniger Augenblicke von deinem Konto auf das Bankkonto des Empfängers/Gläubigers geht. Der Service ist also eine reine Bankangelegenheit und hat nichts mit der Verarbeitung des Einganges bei dem Empfänger/Gläubiger zu tun. Wenn ich bei einem ebay Verkauf eine Echtzeitüberweisung gesendet bekomme, erlegt mir dieses Vorgehen des Schuldners keine Pflicht auf alle paar Sekunden mein Konto nach Eingängen zu checken. Ähnliches passiert auch bei allen Firmen mit täglich mehreren hundert oder mehr Eingängen. Diese Daten werden per computersierten Systemabläufen vom Bankkonto in die entsprechenden Kundensysteme übertragen und laufen per so genannten Batch innerhalb bestimmter zeiten. Es ergibt sich aber kein Anspruch auf schnellere Bearbeitung aus einem Service eines Drittanbieters( Bank).
Persönlich bin ich auch der Meinung, das bei einer erfolgten Sperre, also nach mindestens 2 Mahnungen und einer entsprechenden Wartezeit eines Unternehmens in dem kein Eingang der vereinbarten Zahlung ersichtlich ist, auch vom Schuldner eine gewisse Kulanz in zeitlicher Sicht angebracht wäre. Die Sperrung ist nämlich nicht durch verschulden des Unternehmens notwendig geworden. Aber wie geschrieben nur meine persönliche Meinung.
05.10.2021 17:01
dies Argument wird von vielen Unternehmern in ihrem Kundenservice so offeriert. Jedoch kommt das Instant Pay ursprünglich aus dem Geschäftskundenbereich für schnellere optionsgeschäfte und besseren handling.
05.10.2021 17:09
@Web212 schrieb:
dies Argument wird von vielen Unternehmern in ihrem Kundenservice so offeriert. Jedoch kommt das Instant Pay ursprünglich aus dem Geschäftskundenbereich für schnellere optionsgeschäfte und besseren handling.
Ja, bei "normalen" Zahlungvorgängen ist das auch sinnvoll, aber zB. bei säumigen Zahlern will ein Unternehmen
evtl. erstmal alles prüfen, auch ob man solche Kunden überhaupt noch länger haben will oder ob Einer gar schon öfters auffällig geworden ist.
05.10.2021 18:40
Das Instant Pay kann aber nur zwischen dem Zahler und dem Unternehmen erfolgen und nicht über einen Service der Bank, die der Zahler auswählt. Eine Art Instant Pay hat auch Sky über den online Zugang. Nennt sich dort "Sofortüberweisung " und ist per Paypal oder Kreditkarte möglich. Bei anderen Unternehmen hast du teilweise auch noch andere Möglichkeiten wie PAYSafe oder andere Finanzdienstleister. Bei einer Echtzeitüberweisung weiß der Gläubiger doch nicht ob, wann und bei welcher Bank der Schuldner die Zahlung vornimmt. Heisst, der Gläubiger müßte eine rund um die Uhr Überwachung alle Kunden einrichten die im Zahlungverzug sind. Das ist natürlich nicht umsetzbar.
06.10.2021 06:17
Technisch und auch logistisch ist das sehr einfach umzusetzen, die meisten Unternehmen nutzen sap und dafür gibt es schon komplexe Lösungen.
als Beispiel wäre da 1und1 der als Discounter fungiert und innerhalb 2 Stunden alle Zahlungseinge umsetzt und auch Accounts sowie mobilfunkkarten freischaltet.
Es ist und bleibt Methode das Unternehmen diesen Umstand nutzen den Kunden Leistung zu entsagen.
06.10.2021 08:03
WIE Sky das löst ist ja deren Angelegenheit, warum sollte ein Kunde sich damit beschäftigen?
Die Frage ist ob Sky durch die Zahlung im Leistungsverzug ist oder nicht. Da bräuchten wir wohl einen/ mehrere Richter um das zu klären. Denn es ist wohl wenig überraschend das Sky da eine andere Meinung zu hat als der Kunde.
06.10.2021 08:19
Die Frage dabei ist, ob dies ein Grund zur fristlosen Kündigung darstellen kann? In den agb sind zwar aenderspezifiche Änderung in Bezug auf Leistungserbringung hinterlegt, jedoch nicht für diesen Fall und das ist für die sky Gemeinde wichtig.
im übrigen zur allgemeinen Erklärung ist die Echtzeitüberweisung als normale Überweisung und nicht als separater Service oder dienst zu betrachten.
06.10.2021 08:23
Nachtrag zum lesen. Rein informativ und keine Werbung als Beispiel gedacht.
https://blog.berliner-sparkasse.de/echtzeit-ueberweisung-was-muss-ich-dazu-wissen/
06.10.2021 09:37 - Zuletzt bearbeitet: 06.10.2021 09:44
@Web212 schrieb:...Die Frage dabei ist, ob dies ein Grund zur fristlosen Kündigung darstellen kann?...
Da finde ich als juristischer Laie die Tatsache nicht unwichtig das das Dilemma wohl mit einem Vertragsverstoß des Kunden anfing. Ungenügende Deckung des Girokontos für die Lastschrift.
06.10.2021 22:02
Nur ist dieser Vertrag an keine Bankverbindung gebunden also es gibt auch keinen Lastschriftmandat. Vertrag läuft als Überweiser und überwiesen wurde mit Nachweis und das schon vor 6 Werktagen mit richtigen Verwendungszweck (vertragsnummet) und trotzdem ist der Account gesperrt.
kunden "Service"?
06.10.2021 22:25
Deshalb lasse ich abbuchen, Sky muß selber dafür sorgen das die Kohle "abgeholt" wird und im Streitfall ist die Kohle dank Rücklastschrift binnen Minuten zurück.
Wie auch immer, das Risiko liegt halt beim Überweiser, Sky weiß genau das bei den Peanuts keiner den Rechtsweg geht und ich nehme an das Sky eine Sonderkündigung eher nicht zustimmen wird.