Antworten

Rückgewinnung nur mit neuem Vertrag?

Peter1002
Geräuschemacher
Posts: 2
Post 1 von 6
1.086 Ansichten

Rückgewinnung nur mit neuem Vertrag?

Hallo, 

 

leider erhalten ich telefonisch jedes Mal neue Ausküfte und deshalb versuche ich es jetzt mal hier. 

Ich hatte meinen Sky Vertrag zum 31.01.2021 gekündigt. Am 30.09.2020 habe ich - wie viele andere auch - das Schreiben mit der Umstellung auf monatliche Kündigung erhalten. Damit verbunden war ein kleiner Aufschlag und es hieß, dass ich nichts unternehmen muss, wenn ich das Angebot annehmen möcht. Ich habe dann trotdem am 
30.11 schriftlich (Brief) mitgeteilt, dass ich das Angebot akzeptiere und die Kündigung zurücknehme und davon ausgehe, dass keine weiteren Kosten entstehen. Leider erhielt ich dann ein Schreiben mit 29,00 Euro Gebühren was mich veranlasst hat, mein Angebot erst einmal wieder zurückzuziehen, allerdings wurde die Kündigung aus technischen Gründen zum 28.02.2021 vorgemerkt. 

Wenn ich mein Abbonement wieder verlängern möchte bzw. die Kündigung zum 28.02 zurücknehmen möchte, macht man mir immer nur NEUE Angebote, wie sie jeder Neukunde erhält. Meinen aktuellen Vorteilspreis wie ich ihn auch im Internet sehen kann, kann man mir nicht anbieten. Ist das so richtig?

Ich hatte vor kurzem mit einer Dame telefoniert die mir bestätigte, dass man nicht "neu abschließen" muss, aber umgesetzt hat das noch niemand. Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank

 

 

Alle Antworten
Antworten
miika
Regie
Posts: 29,844
Post 2 von 6
1.083 Ansichten

Betreff: Rückgewinnung nur mit neuem Vertrag?

Das ist eine Sache für eine gestandene Moderatorin - die neuen werden sich zurückhalten .... kann also etwas dauern.

baumen
Kostümbildner
Posts: 127
Post 3 von 6
1.061 Ansichten

Betreff: Rückgewinnung nur mit neuem Vertrag?

@Peter1002 
da du der Fortführung deines Abos mit der Preisanpassung nach der Rücknahme deiner Kündigung dann im November doch widersprochen hast ( wegen der 29€ AG) , ist somit auch dein Vorteilsabo ,,Geschichte" . Darum bekommst du von Sky kein Angebot mehr zu deinen alten Konditionen. Das ging/geht den meisten so, die der Preiserhöhung widersprochen und die Kündigung gewählt haben.

Du hättest sollt die 29€AG akzeptieren, denn diese fallen immer an, sowie eine Kündigung im Spiel war!

Peter1002
Geräuschemacher
Posts: 2
Post 4 von 6
1.043 Ansichten

Betreff: Rückgewinnung nur mit neuem Vertrag?

Ich hatte ja der Preisanpassung ab 01.01 und der umstellung auf monatliche Kündigung zugestimmt. Dort stand auch nciht, dass es eine Gebühr kosten würde. Kürzlich sagte eine Dame sagte an der Hotline mir (ich habe auch der Gesprächsaufzeichnung zugestimmt), dass man meinen Vertrag einfach nur fortführen müsse (notfalls auch mit 29 Euro Gebühr) aber natürlich gibt es mehr Provision wenn man mir einen neuen Vertrag gibt.

baumen
Kostümbildner
Posts: 127
Post 5 von 6
1.037 Ansichten

Betreff: Rückgewinnung nur mit neuem Vertrag?

Schlecht war, daß du deine zurückgenommene Kündigung wieder aktiviert hast. Den Leuten, die das schriftlich bekommen haben, das ihr Abo zu den selben Preisen weiter läuft , wenn sie ihre Kündigung zurücknehmen , haben hier auch die 29€ AG wieder gut geschrieben bekommen. Da du aber der Preisanpassung widersprochen hast, nachdem du abermals gekündigt hast, sieht das anders aus. Da kommt sky hinterher nur noch mit Angeboten nach neuer Preisstruktur.

Ronald_S
Moderator
Posts: 4,304
Post 6 von 6
1.009 Ansichten

Rückgewinnung nur mit neuem Vertrag?

Hallo @Peter1002, ich möchte einmal einen Blick in deinen Vertrag werfen. Nenne mir bitte per Privatnachricht deine Kundennummer und zum Abgleich das Geburtsdatum und den Namen des hinterlegten Bankinstitutes, bzw., bei eingetragener Kreditkarte, die letzten vier Ziffern der Kreditkartennummer. Ist PayPal als Zahlungsweise angegeben, teile mir neben der Kundennummer und dem Geburtsdatum bitte die Adresse mit.

Um mich per Privatnachricht anzuschreiben, klicke auf mein Profil und wähle dann unter "Mich kontaktieren" "Nachricht" aus.

Gruß, Ronald
Antworten