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Preissteigerung trotz Preisgarantie

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sonic28
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Betreff: Preissteigerung trotz Preisgarantie


@Chrille610  schrieb:

Ja, da geht es speziell um Preierhöhung, aber der Tenor bleibt trotzdem gleich. 
Auch wenn die Preisanpassung grundsätzlich zulässig sein kein, bei bestehenden Verträgen, unterliegt sie trotzdem einigen Regeln.

So muss klar aufgezeigt werden welche Kosten gestiegen sind (Nachvollziehbarkeit). Es muss auch berücksichtigt werden welche Kosten möglicherweise gesunken sind etc.

Daher taugen pauschale Äußerungen nichts.

 

Wenn das natürlich dargelegt wurde, dann ist doch alles in Ordnung.


Wird doch alles korrekt dargelegt, wie man z. B. an der E-Mail sehen kann Preisanpassung Sky ab April 2022.jpeg , die ich am Mittwoch (19. Januar 2022) bekam.

 

Gruß, Sonic28

satansbrut
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Betreff: Preissteigerung trotz Preisgarantie


@Chrille610  schrieb:

 

 

Trotzdem ist für mich persönlich eine Preisgarantie eben eine Garantie, dass der Preis so bleibt. Wenn sich die Kosten ändern, nennt man das wirtschaftliches Risiko. Oder man muss die Garantie zeitlich begrenzen...

 

viele Grüße 

Christian


Da habe ich mal einen interessanten Artikel über "Preisgarantie" bei Energieanbietern, denn auch eine Preisgarantie schützt nicht immer vor einer Preiserhöhung.

 

Strom und Gas: Warum die "Preisgarantie" nicht immer vor Preiserhöhungen schützt | STERN.de

 

Sicher sind Preiserhöhungen ärgerlich und jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er damit leben kann oder eben nicht. Ein Abo was ich freiwillig abgeschlossen habe und ich monatlich jederzeit kündigen kann, sehe ich für mich keinen Anlass irgendwie rechtlich vorzugehen. 

Chrille610
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Betreff: Preissteigerung trotz Preisgarantie

Das hast du recht, dass man dann auch einfach kündigen kann. 
Ich finde nur, dass Unternehmen nicht immer und einfach von einer Preisgarantie sprechen sollten. Auch wenn es unterm Strich juristisch wasserdicht ist.

Oder diese eben nur zeitlich begrenzt abgeben sollten. 
Aber das ist nur meine generelle persönliche Meinung . 


Und ob die Aufstellung so korrekt (ausführlich genug ist), kann ich an dieser Stelle nicht beurteilen. 

 

Und um hier Missverständnissen vorzubeugen, ich habe nicht und hatte auch nicht vor irgendjemanden zu verklagen oder zu einem Anwalt zu rennen.

viele Grüße 

Christian

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