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Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Olsen67
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Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Hallo,

aufgrund meiner Wohnsituation (ein Haushalt in einem Mehrfamilienhaus, der sich über zwei verschiedene Stockwerke erstreckt, allerdings mit einem Stockwerk dazwischen, der nicht zu unserem Haushalt gehört) war es mir bisher nicht möglich, zwei SkyQ-Receiver mit demselben WLAN zu verbinden. Aus diesem Grund habe ich bislang unter derselben Kundennummer zwei verschiedene Sky-Verträge laufen. Die dazugehörigen SkyQ-Receiver sind ins WLAN des jeweiligen Stockwerks eingebunden (ja, ich habe auch zwei Internet-Verträge für denselben Haushalt ...).

 

Inzwischen gab es aber eine Umstrukturierung, die dazu geführt hat, dass das WLAN aus dem Erdgeschoss über einen Repeater im 2. Stockwerk ebenfalls erreichbar ist, wenngleich die Signalstärke besser sein könnte. (Ein Zwischenschalten eines weiteren Repeaters im 1. Stockwerk ist leider nicht möglich, da dort wie gesagt andere Leute wohnen.)

 

Nun erscheint es mir sinnvoll, den bisher als zweiten (und deshalb vom Paketumfang etwas schlankeren) angesehenen Vertrag zu kündigen und stattdessen einen Zweit-SkyQ-Receiver unter dem ersten Vertrag mitzubetreiben.

 

Hierzu stellen sich mir ein paar Fragen:

1. Kann es für die IP-Prüfung der beiden SkyQ-Receiver (so wird doch sichergestellt, dass man das zweite Gerät nicht irgendwo anders betreibt, oder?) zu einem Problem kommen, wenn ein Receiver direkt über den Router mit dem WLAN verbunden ist, wohingegen der zweite nur über den Repeater im selben WLAN hängt?

2. Wie oft findet diese Prüfung statt - und hat man hier ggf. "Freischüsse", nämlich immer dann,  wenn die Prüfung scheitert, weil die Verbindung über den Repeater etwas wackelig ist? 

3. Gäbe es ein Problem, wenn man für Zwecke eines Software-Updates (aber auch nur dann) den zweiten Receiver in ein stabileres Netzwerk einbindet, in dem der erste Receiver nicht enthalten ist, und anschließend wieder beide Receiver im selben WLAN betreibt?

 

Und das Wichtigste:

4. Der zweite Vertrag, der gekündigt werden soll, läuft aktuell noch bis etwa September. Ist es nötig, den SkyQ-Receiver nach der Kündigung zurückzuschicken und einen Zweitreceiver (also ein eigentlich identisches Gerät) zugesandt zu bekommen, oder könnte man den nach der Kündigung vertragslosen Receiver einfach umbuchen? Falls Letzteres: Nachdem der zu kündigende Vertrag einen geringeren Umfang hat, wäre es natürlich interessant, die Option eines Zweit-SkyQ-Receivers im ersten Vertrag bereits vor der Kündigung des zweiten Vertrags zu nutzen. Wäre es also möglich, den zweiten Vertrag zu kündigen und bis zu dessen Ablauf weiter zu bezahlen, den dazugehörigen SkyQ-Receiver aber bereits jetzt als Zweitreceiver aus dem ersten Vertrag zu behandeln (falls nötig natürlich gegen Zahlung der dafür anfallenden Kosten)?

 

Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken.

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tom75
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Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Es gibt keine Überprüfung von Sky wo der Receiver steht ... du hättest also niemals zwei Verträge abschließen müssen um in deinem "Szenario" in beiden Wohnungen Sky sehen zu können. Ein einfacher Zweitreceiver (Multiroom-Option) hätte genügt.

Olsen67
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Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Aber gibt es nicht einen Unterschied zwischen Multi-Room (für 10 Euro im Monat) und einem Zweit-SkyQ-Receiver? Ich dachte, bei Letzterem werden einmalig 99 Euro berechnet, aber kein Multi-Room-Aufschlag. Stattdessen wird aber geprüft, ob beide Receiver tatsächlich im selben Netz hängen.

Irre ich mich da vollständig? Oder nur teilweise? Oder gar nicht?

schütz
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Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Olsen67
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Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Vielen Dank. Aber das war mir tatsächlich durchaus schon bekannt, auch wenn ich es selbst dümmlicherweise als Multiroom statt Multiscreen bezeichnet habe.

 

Tatsächlich beziehe ich mich unter anderen auf folgenden Artikel:

https://www.dslweb.de/sky-zweitreceiver.php

Dort auf den Abschnitt: "Verbindung zum Internet sorgt für IP-Adressenabgleich".

 

Aber offenbar gilt das mit dem Zweitreceiver ohne Multiscreen nur für Altverträge.

Deshalb noch mal für mich zur Klarstellung: Heißt das tatsächlich, dass bei Multiscreen kein Abgleich erfolgt und ich den zweiten Receiver in ein anderes WLAN mit einer anderen IP einbinden könnte?

tom75
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Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver


@Olsen67  schrieb:

 

Deshalb noch mal für mich zur Klarstellung: Heißt das tatsächlich, dass bei Multiscreen kein Abgleich erfolgt und ich den zweiten Receiver in ein anderes WLAN mit einer anderen IP einbinden könnte?


Genau das heißt das ..... es gibt (aktuell) keinen Abgleich und du kannst den zweiten Receiver ohne Probleme in ein anderes WLAN mit anderer IP einbinden. 

 

 

KatjaZ
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Hallo @Olsen67

 

sofern beide Receiver auf das selbe Netzwerk zugreifen, steht der Buchung von Multiscreen in einem Vertrag nichts im Wege. 🙂 
Tatsächlich sind die Geräte einem Vertrag fest zugeordnet und können nicht in einen anderen Vertrag übernommen werden. Bedeutet also, dass du dann einen neunen Receiver für Multiscreen zugeschickt bekommst. 

 

Viele Grüße, 

Katja

 

tom75
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver


@KatjaZ  schrieb:

Hallo @Olsen67

 

sofern beide Receiver auf das selbe Netzwerk zugreifen, steht der Buchung von Multiscreen in einem Vertrag nichts im Wege. 🙂 


Was steht denn der Nutzung in verschiedenen Netzwerken (technisch) im Wege?

KatjaZ
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

@tom75

 

technisch ist vieles möglich, Nutzung im Sinn der AGB von Sky ist jedoch etwas anderes. 🙂

Olsen67
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Sehr gut, das hilft schon mal weiter. Danke.

 

Aber erlaube mir trotzdem noch eine Nachfrage:

Sollte ich Multiscreen buchen, wäre das dann auch hier möglich? Online geht es nämlich nicht. Da ich eine Kundennummer, aber zwei Vertragsnummern (und Smartcard-Nummern) habe, lässt mich die Seite unter "Mein Abo" zwar zwischen den beiden Smartcard-Nummern wechseln, wenn ich dann den umfangreicheren Vertrag auswähle und auf "Abo erweitern" gehe, springt er automatisch immer auf den schlankeren Vertrag um (was ich an den gebuchten Paketen sehe).

 

Und noch etwas: Zu Multiscreen heißt es "Pro Abonnement sind maximal 2 Sky Q Receiver zzgl. maximal 3 Sky Q Mini oder maximal 3 Sky Q IPTV Boxen buchbar." Das heißt für mich, der ich ja aktuell 2 Sky Q Receiver habe, dass ich dennoch noch einen fürs Multiscreen buchen könnte, weil die bisherigen zwei ja unterschiedliche Vertragsnummern (also unterschiedliche Abonnements) betreffen. Richtig?

 

Herzlichen Dank schon mal im Vorfeld.

KatjaZ
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

@Olsen67

 

ich bin dir bei der Buchung gerne behilflich und benötige dafür deine Kundennummer in einer privaten Nachricht. 

 

Zum Datenabgleich benötige ich außerdem dein Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank.
Sofern du PayPal angegeben hast, deine Anschrift. 
Erfolgen die Zahlungen per Kreditkarte, bitte die letzten vier Ziffern deiner Kreditkartennummer. 

 

Und so schreibst du mir: Klick auf meinen Namen, damit du auf mein Profil kommst und gehe dann auf "Nachricht".📨

 

Die Anzahl der Receiver richtet sich pro Vertrag. Das bedeutet, dass du jetzt je einen Sky Q Receiver pro Vertrag hast und jeweils z. B. einen weiteren pro Vertrag hinzubuchen kannst. 🙂

Olsen67
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

@KatjaZ 

Prima, vielen Dank schon mal dafür. Ich werde später ausführlich Familienrat halten. 😬

Und - wie ich mir kenne - dir heute noch die PN zukommen lassen.

KatjaZ
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

@Olsen67

 

so machen wir das. 🙂 Dann eventuell bis später. 

 

onzlaught
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Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

mWn steht in den AGB was von "einem Haushalt" womit es noch nicht mal die Pflicht gibt beide Q überhaupt mit irgendeinem Netzwerk zu verbinden. 

Die Betrachtungsweise ist aber auch egal, Sky verfährt unabhängig von irgendwelchen Formulierungen in den AGB oder dem Vertrag eh wie ihnen beliebt.

tom75
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver


@KatjaZ  schrieb:

@tom75

 

technisch ist vieles möglich, Nutzung im Sinn der AGB von Sky ist jedoch etwas anderes. 🙂


In den AGB finde ich folgendes:

 

"1.4.1 Berechtigte Nutzung
Der Kunde ist ausschließlich zur privaten Nutzung der vereinbarten Leistungsinhalte berechtigt. Soweit
nicht anderweitig vereinbart oder gesetzlich gestattet, ist die Nutzung auf den im Vertrag angegebenen Haushalt beschränkt. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Kunden die Nutzung des Programms
mittels einer TV-App (z.B. Sky Q App) auf weiteren TV-Empfangsgeräten vertraglich gestattet ist."

 

Da steht nix von "Netzwerk" .... da steht "Haushalt" .... und in meinem Haushalt kann ich so viel Netzwerke aufbauen wie ich möchte. Oder habe ich jetzt eine Passage übersehen?

Olsen67
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Eine interessante Frage, zumal es in meinem Fall tatsächlich so wäre, dass die Einbindung ins jeweils nächstgelegene Netzwerk zuverlässiger funktionieren würde.

Andererseits ist es auch irgendwie nachvollziehbar, wenn Sky die Nutzung mehrerer Geräte daraufhin prüft, ob sie tatsächlich in einem Haushalt stattfindet. Und das deutlichste Indiz dafür ist natürlich, wenn die Geräte im selben Netzwerk laufen. Wenn sie das nicht tun, ist der Umkehrschluss - also dass es sich um verschiedene Haushalte handelt - allerdings keineswegs zwingend, in meinem Fall wäre er sogar falsch.

 

Deshalb frage ich mich: Was passiert, wenn ich beide Geräte in einem Haushalt, aber verschiedenen Netzwerken betreibe, und Sky stellt Letzteres fest (weil es Ersteres nicht feststellen kann). Kommt dann irgendwann mal eine Meldung, dass man das prüfen soll? Oder wird automatisch ein Verstoß gegen die AGB unterstellt und der Hahn abgedreht?

tom75
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver


@Olsen67  schrieb:

...

Deshalb frage ich mich: Was passiert, wenn ich beide Geräte in einem Haushalt, aber verschiedenen Netzwerken betreibe, und Sky stellt Letzteres fest (weil es Ersteres nicht feststellen kann). Kommt dann irgendwann mal eine Meldung, dass man das prüfen soll? Oder wird automatisch ein Verstoß gegen die AGB unterstellt und der Hahn abgedreht?


Da sind wir dann wieder bei meinem ersten Post .... es wird von Sky nicht geprüft.

Olsen67
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Ich erinnere mich. 😉

Und ich will das auch gar nicht anzweifeln, aus dem schlichten Grund, dass ich es eben nicht weiß.

Nur steht in dem oben von mir erwähnten Artikel eben doch was von IP-Adressen-Abgleich. Und ich meine mich dumpf zu erinnern, dass ich mal mit der Hotline telefoniert hatte, bevor ich das zweite Abo abgeschlossen habe. Eben um abzuklären, ob bei meiner eher ungewöhnlichen Haushaltssituation ein Zweitreceiver möglich wäre. Da lautete die Auskunft auch sinngemäß,  dass ein IP-Adressen-Abgleich stattfindet und es nur dann funktioniert, wenn beide Geräte im gleichen Netzwerk sind.

Na ja, vielleicht hat der Hotline-Mitarbeiter auch nur diesen Artikel gelesen. 😉

 

onzlaught
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Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver

Es gab mal eine Zweitkarte mit IP Zwang bei der Kunden berichteten das eine Einblendung zum Verbinden mit dem Internet aufforderte wenn der Receiver längere Zeit offline war. Da wurde wohl auch mal die Differenz zur "Offline-Zweitkarte" nachberechnet und abgebucht. Mit dem SkyQ verschwand aber die IP Klauseln aus den AGB und es hieß nur noch "Haushalt".Womit auch kein Zwang besteht alle Q Receiver mit dem Internet zu verbinden.

 

Eines ist aber gewiß:

Sky wird seine eigene Rechtsauffassung "leben" und wenn Sky meint "ein Haushalt" heißt auch "ein Netzwerk" werden sie unabhängig irgendwelcher Rechtslagen so verfahren wie ihnen beliebt. Kunden die sich dann vertrags- oder rechtswidrig behandelt fühlen dürfen dann gerne klagen.

onzlaught
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Re: Betreff: Kündigung eines Vertrags und Ersetzen durch 2. SkyQ-Receiver


@Olsen67  schrieb:

.....

Andererseits ist es auch irgendwie nachvollziehbar, wenn Sky die Nutzung mehrerer Geräte daraufhin prüft, ob sie tatsächlich in einem Haushalt stattfindet....

 Und da spricht auch nichts gegen wenn das im Vertrag eindeutig mit dem Kunden vereinbart wurde. Sky muß nur den IP Abgleich inkl. Onlinezwang etc. in den AGB verankern. Meine Modul-Zweitkarte z.B. verbringt den Sommer auf der Terasse, offline. Eindeutig "mein Haushalt", aber halt offline.....

 

Nur gibt es halt zig Betrachtungsweisen für "Haushalt" über die man sich streiten kann.

 

P.S.

Ich wäre nicht erstaunt wenn Sky schon lange die IPs beobachtet und dokumentiert, nur halt nach aussen hin (noch) keine Konsequenzen einleitet.

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