@skyuser5 schrieb:
Vertrag ist noch nicht gekündigt. Was bedeutet denn "neue Preisstruktur"?
Neue Preisstruktur, welche es seit Juli 2020 gibt, bedeutet, das man für die Pakete, die man bei Sky buchen will, einen bestimmten Betrag für die ersten 12 Monate bezahlt.
Dann kommen für UHD noch 5,-- € im Monat oben drauf. Mit UHD ist gemeint, das man, sofern das Bundesliga Paket gebucht ist, den "Sky Sport Bundesliga UHD"-Sender sehen kann. Sofern man das Sport Paket gebucht hat, kann man dann den "Sky Sport UHD"-Sender sehen. Außerdem kann man im "Sky on Demand"-Bereich, also der Sky eigenen Videothek, die UHD Inhalte sehen, die zu den gebuchten Sendern gehören.
Will man die Kids Sender, die Sky anbietet, sehen, dann kommen ebefalls noch einmal 5,-- € oben drauf.
Und für Multiscreen, was bei Altverträgen, die vor Juli 2020 abgeschlossen wurden, der Sky Q Service ist, kommen bis zu 15,-- € im Monat oben drauf.
Und wenn die ersten 12 Monate vom Vertrag rum sind und man den Vertrag stillschweigend von selber weiterlaufen lässt, dann kommt danach ein gewisser Aufpreis zu den gebuchten Paketen dazu. Dieser Aufpreis ist dafür, das man dann eine monatliche Kundigungsmöglichkeit hat. Dabei sei gesagt, das man dann bei dem Preis, welcher ab dem 13. Monat mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit gilt, bleibt. Es gibt dann nicht, wie bei den Altverträgen, d. h. den Verträgen, die vor Juli 2020 abgeschlossen wurden, die jährliche Preisanpassung.
Will man nach den ersten 12 Monaten wieder billiger das Abo haben, d. h. mindestens das, was man in den ersten 12 Monaten bezahlt hat, dann muss man sich halt bei Sky melden und nach einer Vertragsverlängerung fragen. Oder man kündigt rechtzeit fristgerecht und nimmt dann ein Rückholerangebot an. Dabei sei gesagt, dass das Angebot zur Vertragsverlängerung bzw. das Rückholerangebot preislich nicht unbedingt das gleiche ist, wie man in den ersten 12 Monaten bezahlt hat. Ist aber günstiger, als wenn man stillschweigend das ganze hat weiterlaufen lassen, weil man sich dann wieder für 12 Monate an Sky bindet.
Hat man dann für die Zeit ab dem 13. Monat das Rückholerangebot oder das Angebot zur Vertragsverlängerung angenommen, dann gibt es ab dem 25. Monat wieder den Aufpreis zu den gebuchten Paketen, wenn man das ganze stillschwigend von selber weiterlaufen lässt, womit man dann die monatliche Kündigungsmöglichkeit hat. Dabei sei gesagt, das man dann bei dem Preis, welcher ab dem 25. Monat mit monatlicher Kündigungsmöglichkeit gilt, bleibt. Es gibt dann nicht, wie bei den Altverträgen, d. h. den Verträgen, die vor Juli 2020 abgeschlossen wurden, die jährliche Preisanpassung.
Will man nach den zweiten 12 Monaten wieder billiger das Abo haben, d. h. mindestens das, was man in den ersten 12 Monaten bezahlt hat, dann muss man sich halt bei Sky melden und nach einer Vertragsverlängerung fragen. Oder man kündigt rechtzeit fristgerecht und nimmt dann ein Rückholerangebot an. Dabei sei gesagt, dass das Angebot zur Vertragsverlängerung bzw. das Rückholerangebot preislich nicht unbedingt das gleiche ist, wie man in den ersten 12 Monaten bezahlt hat. Ist aber günstiger, als wenn man stillschweigend das ganze hat weiterlaufen lassen, weil man sich dann wieder für 12 Monate an Sky bindet.
Gruß, Sonic28