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Aktivierungsgebühr trotz Widerruf

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rogerg88
Geräuschemacher
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Aktivierungsgebühr trotz Widerruf

Hallo liebe Community, wollte mich von Sky verabschieden aufgrund des gesunkenen Leistungsspektrum, fehlende Champions League usw. Jetzt habe ich nach Recherche mich doch umentschieden. Mein Vertragsende sollte der 31.10.2021 sein, nun habe ich angerufen und habe die Kündigung widerrufen. Da wurde mir mitgeteilt das der Widerruf erfolgt aber die Aktivierungsgebühr bezahlt werden muss. Aus welchem Grund bitte das? Hat es Sky so nötig aus allem Geld rauszuschlagen? Ich hoffe ein Mod meldet sich hier, um darüber nochmal sprechen zu können. 
Beste Grüße

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KatjaZ
Moderator
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Re: Betreff: Aktivierungsgebühr trotz Widerruf

Hallo @rogerg88

 

die beiden User @kleines23 und @Amsel11 haben dir bereits die richtigen Informationen gegeben. 🙂

 

Die einmalige Gebühr von 29 Euro wird bei jeder Rücknahme einer bereits eingetragenen Kündigung berechnet. Dabei ist es unabhängig, ob der Vertrag zu den bestehenden Konditionen weiterlaufen soll oder ein neues Angebot eingetragen wird. Eine Gutschrift dieser erfolgt nicht. 

 

Viele Grüße,

Katja

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kleines23
Regie
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Betreff: Aktivierungsgebühr trotz Widerruf

Die AG bei Rûcknahme mûssen schon seit langem alle zahlen. 

Amsel11
Synchronsprecher
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Betreff: Aktivierungsgebühr trotz Widerruf

Ein Moderator wird sich melden und es Dir erklären,

aber bezahlen musst Du die Gebühr für die Kündigungsrücknahme trotzdem.

Die muss jeder bezahlen.

 

Die Arbeit, für Kündigung bearbeiten, das dazwischen wie hier zB. Deinen Anruf bearbeiten,

Kündigung zurück nehmen und Vertrag neu einbuchen, lässt Sky sich halt seit vielen Jahren

schon bezahlen, früher wurde diese Gebühr ab und an mal entlassen, seit längerer Zeit

führt kein Weg an dieser Gebühr mehr vorbei.

Da laut Sky diese entstehenden Kosten nicht im Abo Preis enthalten sind.

 

Hat was damit zu tun, dass man kostendeckend arbeiten will.

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KatjaZ
Moderator
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Re: Betreff: Aktivierungsgebühr trotz Widerruf

Hallo @rogerg88

 

die beiden User @kleines23 und @Amsel11 haben dir bereits die richtigen Informationen gegeben. 🙂

 

Die einmalige Gebühr von 29 Euro wird bei jeder Rücknahme einer bereits eingetragenen Kündigung berechnet. Dabei ist es unabhängig, ob der Vertrag zu den bestehenden Konditionen weiterlaufen soll oder ein neues Angebot eingetragen wird. Eine Gutschrift dieser erfolgt nicht. 

 

Viele Grüße,

Katja

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