16.02.2019 20:08
Hallo zusammen,
ich habe meinen Vertrag auf 31.12.2018 gekündigt und die Hardware (Receiver + Zubehör + Karte) an Sky zurückgeschickt. Nachträglich bin ich froh, dass meine Freundin bei der Aufgabe des Paketes dabei war, denn heute hab ich eine Schreiben bekommen, dass ich nun ein Mietvertrag über einen Digitalreceiver habe.
Natürlich habe ich die Einlieferungsquittung von Hermes nicht mehr, da diese beim aufräumen des Autos vernichtet wurde.
Ich habe Sky bereits angeschrieben, vielleicht kann sich hier ein Admin um diesen Fall kümmern. Ich möchte ungern 4,99 Euro pro Monat zahlen, für ein Gerät das ich nicht mehr habe und somit nicht nutzen kann.
17.02.2019 10:52
Hallo ruedi1982,
ohne den Einlieferungsbeleg kann ich nicht viel machen.
Gerne schaue ich mir Deinen Vertrag näher an, damit wir das Mietverhältnis beenden können. Sende mir dafür Deine Kundennummer in einer privaten Nachricht zu.
Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community
Gruß, Jule
17.02.2019 11:38
Mir ist genau das auch passiert.
Dir muss ich allerdings schon vorwerfen, dass Du den Einlieferungsbeleg nicht mehr hast. Und natürlich macht man einen Screenshot der Sendungsverfolgung mit der Anlieferungsbestätigung bei Sky.
Ich bin mal gespannt, wie Du aus dieser Nummer rauskommst.
17.02.2019 13:10
ruedi1982 schrieb:
....dass ich nun ein Mietvertrag über einen Digitalreceiver habe. ..
Bitte mal um eine Ausfertigung des Mietvertrages, vorrangig eine mit Deiner Unterschrift der Deine Zustimmung o.ä.
zu diesem belegt.
17.02.2019 13:26
Glaube nicht, dass das was bringt!
Wird wohl so laufen wie bei einer automatischen Verlängerung ,ohne Kündigung
17.02.2019 13:27
So etwas gibt es doch nicht. Sky sagt in seinen AGB, dass bei nicht erfolgter Rücksendung des Reiceivers ein Leihvertrag für monatlich 4,99 Euro zustande kommt. Darüber erhält man lediglich eine schriftliche Information.
17.02.2019 14:38
Ich habe jetzt mal die aktuellen AGB überflogen und finde es nicht.
Magst Du mir kurz sagen unter welcher Ziffer man das findet?
Danke im Voraus
17.02.2019 14:38
1.2 Empfangsgerät 1.2.1 Der Kunde benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein zugelassenes Empfangsgerät gemäß Ziffer 1.1.1. 1.2.2 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky getroffen. Sky behält sich das Recht vor Leih-Receiver jederzeit gegen Leih-Receiver mit wesentlich gleichen Funktionen auszutauschen oder deren Software zu verändern, soweit dadurch die Leistungspflichten von Sky und die Funktionen des Leih-Receivers nicht wesentlichen beeinträchtigt werden und dies unter Berücksichtigung der Interessen von Sky für den Kunden zumutbar ist. 1.2.3 Für den Leih-Receiver leistet Sky in der Weise Gewähr, dass Störungen beim Empfang der Sky Programme oder Zusatzdienste und Schäden des Leih-Receivers, während der Dauer des Abonnementvertrages kostenlos beseitigt werden. Dies gilt nicht, wenn Störungen oder Schäden auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde hat in diesem Fall den Leih-Receiver auf eigene Kosten an Sky zur Reparatur oder zum Austausch zu versenden. 1.2.4 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Abonnementvertrages den Leih-Receiver und weitere von Sky leihweise zur Verfügung gestellte Geräte auf eigene Kosten und Gefahr an Sky zurückzugeben, sofern Sky nicht aufgrund von gesetzlichen Widerrufsbestimmungen zur Kosten- und Gefahrtragung verpflichtet ist. Sky informiert den Kunden auf Anfrage über die Möglichkeiten der Rückgabe des Leih-Receivers/weiterer Geräte. Weitergehende Informationen finden sich unter der Website www.sky.de/agb-info. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so ist Sky berechtigt nach eigener Wahl bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe eine nach billigem Ermessen zu bestimmende monatliche Nutzungsentschädigung für den Leih-Receiver/weitere Geräte oder aber nach Fristsetzung zur Rückgabe mit Ablehnungsandrohung eine Schadenersatzsumme entsprechend dem Wert des Leih- Receivers/weiterer Geräte zu fordern. Gibt der Kunde den Leih-Receiver/ weitere Geräte nicht im ordnungsgemäßen Zustand zurück, behält sich Sky vor, entsprechenden Schadensersatz geltend zu machen. 1.2.5 Sky behält sich vor, die Software eines Digital-Receivers oder darauf gespeicherte Daten jederzeit kostenfrei durch Sky aktualisieren zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass es in diesem Zusammenhang zum Verlust bzw. zur Löschung von Daten/Inhalten, die der Kunde im Digital- Receiver gespeichert hat, oder zur Änderung und/oder zum Verlust unwesentlicher F
17.02.2019 14:45
Habe ich mittlerweile auch gefunden.
1.2.4
monatliche Nutzungsentschädigung, habe erst nach den 4,99€ gesucht.
Jetzt müsste man noch schauen seit wann es den Punkt in den AGB gibt damit man weiß
ab welchem Datum die Verträge dies beinhalten.
17.02.2019 14:47
ja damit ist der so genante Mietvertrag in ordnung
17.02.2019 15:30
Ein extrem blöder Kommentar!
Wie kann ein Mietvertrag über ein Gerät, das man zurückgeschickt hat, in Ordnung sein?
Denn genau das ist das Thema hier! Bitte einmal die Überschrift lesen.
17.02.2019 15:31
Es ging bei der Antwort um die Frage, ob das überhaupt in den AGB steht, bzw. seit wann.
17.02.2019 15:37
ich habe sie gelesen und habe mit meine Antward Die Agbs gemeint
17.02.2019 15:38
Nein, ging es nicht.
Was bedeutet denn "der SO GENANNTE Mietvertrag? Denn der genannte ist nicht in Ordnung, weil der Receiver zurückgeschickt wurde.
17.02.2019 15:40
Wo bitte ist den der Nachweis dafür
17.02.2019 15:42
ok
17.02.2019 15:48
gammoncrack schrieb:
Nein, ging es nicht.
onzlaught fragt:
Ich habe jetzt mal die aktuellen AGB überflogen und finde es nicht.
Magst Du mir kurz sagen unter welcher Ziffer man das findet?
Danke im Voraus
John M antwortet:
1.2.4...
onzlaught schrieb:
Habe ich mittlerweile auch gefunden.
1.2.4
monatliche Nutzungsentschädigung, habe erst nach den 4,99€ gesucht.
John M antwortete onzlaught:
Ja damit ist der so genannte Mietvertrag in Ordnung.
herbst meint:
Darum ging es, also ob ein derartiger Mietvertrag nach AGB rechtens ist.
Sorry für OT.
18.02.2019 07:31
ja und mir mit meiner Soundbox, die geben ja zu das die beim Retour Lager nicht so arbeiten wie sie wollen. Am 11.1.2019 ist lt. Lieferverfolgung die Soundbox bei denen eingegangen, aber nach unzähligen anrufen und Schreiben, haben die nichts, bzw. Besteht ein Fehler, und als Spitze der Frechheit kam auch eine Antwort, das ich als retoursender verantwortlich bin das die Ware ankommt. So lt. meinen Aufgabeschein ist das Paket bei Sky eingegangen, na was sollst da dann noch machen. Also zum Glück habe ich meine Scheine noch,aber trotzdem kannst da streiten ,die ganze Vorgehensweise gehört mal an oberster Stelle eingebracht, denn so gehts nun auch nicht,mit Kunden so umzugehn ist eine bodenlose Frechheit. Das muss sich ändern, ich für meinen Teil melde das ganze nochmals die geschäftsführung ,kann ja nicht sein das die das als Richtig befinden was hier so abgeht!! Wir sind die zahlenden Kunden und ohne uns würde es keine Firma Sky geben, und die im Lager brauchen mal einen kompetenten Lagerleiter!!
18.02.2019 07:38
ich befürchte das kommt von Oben.
Wenn dann müssten die den ganzen ablauf
ändern
18.02.2019 08:10
Ja...... war schon immer so, "kacke" fließt bergab 😉