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Wiederruf vom 30.11 immernoch nicht bearbeitet!!

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jimgordon
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Re: Wiederruf vom 30.11 immernoch nicht bearbeitet!!

es bleibt einem aber nix anderes als ein Klage, wenn man da sein recht durchsetzen will

gammoncrack
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Re: Wiederruf vom 30.11 immernoch nicht bearbeitet!!

Eigentlich geht es doch garnicht um die Bearbeitungszeit eines Widerrufs. Da kann sich Sky doch auch länger als 14 Tage Zeit lassen. Nur, wenn Sky bereits Gelder eingezogen hat, dann gilt die 14-Tagefrist zur Erstattung an den Kunden. Natürlich wird ohne Bearbeitung des Widerrufs kaum eine Rücküberweisung erfolgen. Aber auf die Bearbeitungszeit eines Widerrufs kann man nicht klagen, da es hierzu keine gesetzliche Bestimmung gibt.

Nach Erreichen der 8-Wochenfrist kann man die Abbuchung nicht mehr zurückrufen. Jeder Richter würde im Klagefall fragen: "Warum haben Sie Abbuchung nach Ablauf der 14-Tagefrist nicht zurückgerufen?", wenn man sich noch innerhalb der 8-Wochenfrist befindet.

Das alles ist nichts für die Rechtsanwälte und Gerichte. Das ist ausschließlich etwas für den Verbraucherschutz.

axhd51
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Re: Wiederruf vom 30.11 immernoch nicht bearbeitet!!

Das ist mir auch klar, genau das nutzt Sky auch scharmlos aus.

jimgordon
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Re: Wiederruf vom 30.11 immernoch nicht bearbeitet!!

und der Verbraucherschutz besorgt mir meine Kohle, die Sky nicht rausrückt? Die sind ja geil!

gammoncrack
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Re: Wiederruf vom 30.11 immernoch nicht bearbeitet!!

Bitte nur einmal richtig lesen, was ich geschrieben habe. Und dann vielleicht den Post editieren.

Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass man auf eine Rückzahlung nicht klagen kann. Ich habe lediglich gesagt, dass ein Richter im Klagefall erst einmal fragen würde, warum man keinen Lastschriftrückruf getätigt hat. Ich habe nicht gesagt, dass er dann das Buch zumacht.

jimgordon
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Re: Wiederruf vom 30.11 immernoch nicht bearbeitet!!

nein, du schickst zum Verbraucherschutz und dazu sag ich meine Meinung

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