28.12.2018 21:04
es bleibt einem aber nix anderes als ein Klage, wenn man da sein recht durchsetzen will
28.12.2018 21:13
Eigentlich geht es doch garnicht um die Bearbeitungszeit eines Widerrufs. Da kann sich Sky doch auch länger als 14 Tage Zeit lassen. Nur, wenn Sky bereits Gelder eingezogen hat, dann gilt die 14-Tagefrist zur Erstattung an den Kunden. Natürlich wird ohne Bearbeitung des Widerrufs kaum eine Rücküberweisung erfolgen. Aber auf die Bearbeitungszeit eines Widerrufs kann man nicht klagen, da es hierzu keine gesetzliche Bestimmung gibt.
Nach Erreichen der 8-Wochenfrist kann man die Abbuchung nicht mehr zurückrufen. Jeder Richter würde im Klagefall fragen: "Warum haben Sie Abbuchung nach Ablauf der 14-Tagefrist nicht zurückgerufen?", wenn man sich noch innerhalb der 8-Wochenfrist befindet.
Das alles ist nichts für die Rechtsanwälte und Gerichte. Das ist ausschließlich etwas für den Verbraucherschutz.
28.12.2018 21:13
Das ist mir auch klar, genau das nutzt Sky auch scharmlos aus.
28.12.2018 21:20
und der Verbraucherschutz besorgt mir meine Kohle, die Sky nicht rausrückt? Die sind ja geil!
28.12.2018 21:24
Bitte nur einmal richtig lesen, was ich geschrieben habe. Und dann vielleicht den Post editieren.
Ich habe an keiner Stelle gesagt, dass man auf eine Rückzahlung nicht klagen kann. Ich habe lediglich gesagt, dass ein Richter im Klagefall erst einmal fragen würde, warum man keinen Lastschriftrückruf getätigt hat. Ich habe nicht gesagt, dass er dann das Buch zumacht.
28.12.2018 21:28
nein, du schickst zum Verbraucherschutz und dazu sag ich meine Meinung