21.01.2019 17:28
Kann es sein dass es wochen dauert, bis man überhaupt eine Antwort von Sky bekommt?
Habe vor 2 Wochen, dirket nach Vertragsabschluss ein Widerruf an Sky geschickt service@sky.de. Hier kommt NICHTS!
Habe das falsche AbO bekommen deshalb widerruf. Nicht mal die Hotline oder Chtas können Antwort geben oder Widerruf beschleunigen. Wollte neues ABO abschließen aber erst wenn Widderuf durch ist.
Hat jemand eine ERKÄRUNG?
Beantwortet Zur Antwort.
21.01.2019 17:37
Kann es sein dass es wochen dauert, bis man überhaupt eine Antwort von Sky bekommt?
Ja,
Habe vor 2 Wochen, dirket nach Vertragsabschluss ein Widerruf an Sky geschickt
Bearbeitung des Widerrufs kann auch mal 5 Wochen dauern.
Und Sky antwortet darauf manchmal gar nicht,
da ja der Kunde in der Beweispflicht ist.
Darum Widerrufs E Mail und Eingangsbestätigung gut aufheben.
Nicht mal die Hotline oder Chtas können Antwort geben oder Widerruf beschleunigen
Beschleunigen, kann da keiner was, die werden der Reihe nach abgearbeitet.
Wollte neues ABO abschließen aber erst wenn Widderuf durch ist.
Ja, dass ist sinnvoll, muss aber mit Geduld warten.
21.01.2019 17:37
Kann es sein dass es wochen dauert, bis man überhaupt eine Antwort von Sky bekommt?
Ja,
Habe vor 2 Wochen, dirket nach Vertragsabschluss ein Widerruf an Sky geschickt
Bearbeitung des Widerrufs kann auch mal 5 Wochen dauern.
Und Sky antwortet darauf manchmal gar nicht,
da ja der Kunde in der Beweispflicht ist.
Darum Widerrufs E Mail und Eingangsbestätigung gut aufheben.
Nicht mal die Hotline oder Chtas können Antwort geben oder Widerruf beschleunigen
Beschleunigen, kann da keiner was, die werden der Reihe nach abgearbeitet.
Wollte neues ABO abschließen aber erst wenn Widderuf durch ist.
Ja, dass ist sinnvoll, muss aber mit Geduld warten.
21.01.2019 17:39
Habe das falsche AbO bekommen
Wenn man bei Sky bleiben möchte, ist es evtl. sinnvoll eine Klärung/Berichtigung zu erwirken,
sollte das innerhalb der Widerrufsfrist nicht möglich sein, kann man immer noch widerrufen.
Will man Sky behalten, sorgt der sofortige Widerruf für eine Wartezeit von mehreren Wochen.
21.01.2019 17:39
Widerrufbearbeitungszeit ca 5 Wochen
21.01.2019 18:00
dieda schrieb:
Hat jemand eine ERKÄRUNG?
Zu viele Widerrufe und Korrekturen.
21.01.2019 18:08
genauso habe ich das auch mitbekommen.
22.01.2019 08:27
Machs schriftlich und per Einschreiben , nur das ist wirklich gerichtsfest im Falle des Falles.
Faxe hat Sky ja wohl abgeschaltet.
Eine Outbound Mitarbeiterin hat bei mir nur den Vertrag verlängert ohne meine Einwilligung.
Ich hab sie ausdrücklich daraufhingewiesen, dass ich das am Telefon nicht mache und sie wollte mir ein Angebot zusenden.
Das tat sie nicht, aber den Vertrag verlängert. Eine VB verschickte sie nicht, darüber wunderte sich auch der Mitarbeiter vom KS gestern, da dies zwingend ist allein wg. der gesetzlichen Widerrufsbelehrung.
Er empfahl mir a) schriftliche Beschwerde an die GL (da dies ein rechtswidriges Verhalten der Mitarbeiterin ist ggf.) und b) vorsorglich im gleichen Zug einen Widerruf, auch wenn auf diese Weise rechtlich gar keine Verlängerung zu Stande kommen kann, da die Willenserklärung des Kunden fehlt. Aus dem Grund zeichnet Sky die Gesp. auch auf. Auch das ist aufgezeichnet sagte er mir, als die Frau mich anrief.h
Aktuell gehe ich noch von einem Fehler aus, und gebe Sky die Möglichkeit zur Korrektur binnen 7 Tagen.
Sollte dies nicht erfolgen, riet der Verbraucherschutz mir dazu, Strafanzeige wg. Betruges zu erstatten, da man dann davon ausgehen kann, dass diese Mitarbeiterin dies vorsätzlich getan hat. Die rechtliche Würdigung ist nicht meine Sache, sondern die der Behörden dann.
22.01.2019 08:37
fme778 schrieb:
.... Aus dem Grund zeichnet Sky die Gesp. auch auf. ...
Mitnichten.
Die Aufnahme erfolgt nur zu Schulungszwecken,
das durften schon x Kunden erfahren die das Gespräch zur Klärung heranziehen wollten.
22.01.2019 08:40
ich hab nur das wiedergeben was mir deren KS Mitarbeiter telefonisch sagte.
Dann frage ich mich wieso ich beim ersten Abschluss am Telefon 3 oder 4 x deutlich JA sagen musste nachdem man mir das Widerrufsrecht und Bestandteile des V vorgelesen hatte?
Aber wenn es so ist wie Sie sagen, ein Grund mehr bei Sky ÜBERHAUPT NICHTS mehr telefonisch zu regeln, schon gar keine vertragsrelevanten Dinge.
22.01.2019 08:48
fme778 schrieb:
...Euer Mitarbeiter....
Ich bin einiges, aber kein Angestellter der Fa. Sky oder deren Handlanger.
22.01.2019 08:49
ja das merkte ich auch grade
22.01.2019 08:54
Wie jetzt, die lesen einem was Widerrufsrecht am Telefon vor??? Ist ja ganz was neues
Vielleicht hat sich ja etwas geändert und die Aufzeichnungen werden inzwischen wirklich archiviert - wäre ja mal ein Hoffnungsschimmer
22.01.2019 09:02
das war bei meinem ersten Abschluss vor paar Jahren. Ob das immer noch so ist weiss ich nicht, ich habe seitdem immer nur schriftlich verlängert oder gekündigt. Und mit schriftlich meine ich per Post, nicht per email.
Da las mir der Mitarbeiter die Bestandteile des Paketes vor und auch das 14tg WR und ich sollte mehrmals JA/Verstanden sagen am Ende.
22.01.2019 09:41
Sie weisen drauf hin, das reicht wohl rein rechtlich.
Mir hat man bei der letzten Verlängerung auch erzählt das ich ja ab sofort ein Widerrufsrecht von 14 Tagen
habe und das zum Vertrag natürlich die AGB gehören, die ich auf der Homepage finde.
So lange das Gespräch aber nicht aufgezeichnet wird, gäbe ausser den Häkchen
-- AGB erwähnt -- ja/nein
-- Widerruf erwähnt -- ja/nein
in den Kundendaten keinen Beweis das dies auch wirklich erfolgt ist.
22.01.2019 10:53
und genau hier liegt der Hund begraben, Sky meint dass diese Information am Telefon ausreicht,
rechtlich schaut die Sache aber folgendermaßen aus:
Gemäß § 312c BGB (vorher § 2 Abs. I FernAbsG) müssen Unternehmer den Verbraucher bei der Vertragsanbahnung über Geschäftszweck und Identität des eigenen Unternehmens aufklären. § 312c BGB verweist auf die Normen der hierfür einschlägigen Rechtsverordnung zu Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), der Verordnung über Informationspflichten nach Bürgerlichem Recht (BGB-InfoV).
Danach müssen folgende Angaben enthalten sein:
- die vollständige Anschrift des Unternehmers
- die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen
- der Preis einschließlich aller Steuern, Versand- und Lieferkosten
- das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes nach §§ 355, 356 BGB
- Liefervorbehalte
- der Zeitpunkt des zustande Kommens des Vertrages (Stichwort Online-Auktionen)
- die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote
Diese Angaben müssen dem Kunden vor Abgabe der Bestellung mitgeteilt werden. Ferner spricht das Gesetz davon, dass diese Informationen dem Verbraucher spätestens bei vollständiger Erfüllung (etwa der Lieferung der Waren) in Textform vorliegen müssen. Eine eMail soll hierfür ausreichen, nicht jedoch die Möglichkeit des Downloads, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Verbraucher diese auch wirklich herunterlädt. Papierform oder CD-Rom sollen ebenfalls ausreichen.
22.01.2019 10:55
ab wann läuft die Frist ?
ab Mitteilung am Telefon oder mit Vorliegen des Schreibens ?
22.01.2019 10:56
tessos schrieb:
und genau hier liegt der Hund begraben,
Nee, der Hund ist in Deutschland und nicht in Österreich begraben. (unterschiedliche Friedhofsgrenzen)
22.01.2019 11:00
tessos schrieb:
Wie jetzt, die lesen einem was Widerrufsrecht am Telefon vor??? Ist ja ganz was neues
Vielleicht hat sich ja etwas geändert und die Aufzeichnungen werden inzwischen wirklich archiviert - wäre ja mal ein Hoffnungsschimmer
2mal nein
25.01.2019 09:15
wie bei mir dauert ewig.. drecks verein
03.02.2019 11:43
Hallo dieda,
entschuldige bitte die späte Reaktion. Schreibe mir bitte per privater Nachricht Deine Kundennummer. Zum Datenabgleich benötige ich auch Dein Geburtsdatum und den Namen der bei uns hinterlegten Bank. Falls keine angegeben ist, dann die aktuelle Adresse.
So geht es:
https://community.sky.de/docs/DOC-1005
VG, Axel