12.10.2018 10:29
Moin liebe Community,
habe mich am 15.09.18 mal wieder nach Jahren auf Sky eingelassen....nach einigen Tagen ausprobieren und auch Schwierigkeiten mit dem Empfang unter anderem, entschied ich mich Sky wieder den Rücken zu kehren...gesagt getan hab ich meinen Widerruftsrecht unter meinen Skyzugang am 30.09.18 direkt die Widerrufsfunktion genutzt....einmal um 10:30 und dann noch einmal um 22:45 beide Eingaben wurden durch die Automatische Emails von Sky auch bestätigt....
Nun bekamm ich gestern eigentlich die Mail mit der ich schon fast gerechnet hab, (nachdem was ich hier gelesen habe)
die info von den Herrn Frank Schmitt Kundenservice, das mein Wunsch nicht mehr erfüllbar sei da angeblich nicht Fristgerecht.....
Telefonisch bekomm ich keinen An die Strippe als lass ich mal hier den Versuch...das Sky nochmals nachrechnet""
PS: was seltsam ist seit gestern ist mein Zugang auf Sky.de gesperrt, mit der Fehlermeldung das der Zugang nur für Abonnenten zugänglich ist.
Mal Schaun ob einer Helfen kann ""
Grüssle und einen Schönen Start in Wochende 😉
Beantwortet Zur Antwort.
12.10.2018 10:37
"Mal wieder nach Jahren auf Sky Q eingelassen" ?? Gab es das schon vor Jahren
Wenn du am 15. telefonisch das Abo erweitert hast, so zählt für Sky ab dem Tag die 14-tägige Widerrufsfrist. Also um 1 Tag verpennt!
12.10.2018 10:30
Vom 15. bis zum 30. sind doch 15 Tage, oder ? Also zu spät.
Oder was übersehe ich ?
12.10.2018 10:36
nach gängigen Fristrechner ist die Frist am 01.10.18 abgelaufen
12.10.2018 10:36
WIDERRUF, es heißt WIDERRUF!!!!
12.10.2018 10:37
"Mal wieder nach Jahren auf Sky Q eingelassen" ?? Gab es das schon vor Jahren
Wenn du am 15. telefonisch das Abo erweitert hast, so zählt für Sky ab dem Tag die 14-tägige Widerrufsfrist. Also um 1 Tag verpennt!
12.10.2018 10:38
t.heide schrieb:
nach gängigen Fristrechner ist die Frist am 01.10.18 abgelaufen
Watt ?
EDIT: Gefunden, gemeint ist das hier:
So berechnet Ihr die Widerrufsfrist für Onlinebestellungen richtig
Obige Daumenregel ergibt sich aus der gesetzlichen Vorgabe, dass sich die Widerrufsfrist auf Kalendertage bezieht, nicht auf Werktage. Fallen Sonn- oder sogar Feiertage dazwischen, werden diese genauso mitgezählt wie ein normaler Montag oder Donnerstag.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich diese bis zum nächsten Arbeitstag. Dies gilt sogar dann, wenn der letzte Tag ein Samstag ist (EU-Verordnung 1182/71 Artikel 3 Abs. 4 sowie $ 193 BGB).
Beispiel: Angenommen, die Widerrufsfrist für ein online gekauftes Produkt endet (theoretisch) am Samstag, den 1. Oktober 2016. Da Montag, der 3 Oktober, ein nationaler Feiertag ist (Tag der Deutschen Einheit), verlängert sich die Frist bis Dienstag, den 4. Oktober. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Ware in einem ausländischen Onlineshop bestellt wurde. Für die Fristberechnung sind die Feiertage am Wohnort des Verbrauchers ausschlaggebend.
Naja, ob Sky davon ohne Rechtsbeistand zu überzeugen ist......
12.10.2018 10:38
Ja Sorry gerade Korrigiert
12.10.2018 10:43
Die Widerruftfrist beginnt eigentlich mit dem Tage an dem man die Ware vollständig erhalten hat, wen man nach Siftung Warentest geht, aber ich bin nicht hier um zu Streiten""
Hier mal der Link dazu...
http://www.fristenrechner.net/fristenrechner_widerrufsfrist.php#sprungziel
12.10.2018 10:45
Danke das hab ich gemeint!!
12.10.2018 10:46
t.heide schrieb:
Die Widerruftfrist beginnt eigentlich mit dem Tage an dem man die Ware vollständig erhalten hat, wen man nach Siftung Warentest geht, aber ich bin nicht hier um zu Streiten""
Hier mal der Link dazu...
http://www.fristenrechner.net/fristenrechner_widerrufsfrist.php#sprungziel
Streiten musst du nicht mit mir, sondern mit Sky Die sehen das anders!
12.10.2018 10:46
PS: nicht Telefonisch sondern Online
12.10.2018 10:49
Noch schlimmer für die Frist!
12.10.2018 10:54
Sinngemäß geht es hier aber um die Gesetzliche Fristen dagegen kann sich auch Sky hinweg setzen, auch wenn Sie es nur zu gerne möchten.....
12.10.2018 10:56
Widderruf?
12.10.2018 10:57
Sie machen es einfach! Und wenn es dem Kunden nicht passt, so muß sich jeder individuel dagegen wehren!
12.10.2018 10:59
Ich wollte erst nix zu der "BVB-Korrektur" gesagt haben, aber ich muss wieder einen link einfügen:
12.10.2018 11:01
Wie gesagt, ob da da ohne Rechtsbeistand rauskommst, bezeifele ich. Sky ist nicht in der Lage, die eigenen Auffassungen in solchen Dingen auf Sachebene mit Kunden zu erörtern. Geschweige denn zu revidieren. Da hilft fast nur ein Rechtsbeistand
12.10.2018 11:04
Warum machst du dir Sorgen? - Gebe die an Sky weiter!
Schreibe SKY unter Berufung auf den erwähnten Text:
fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich diese bis zum nächsten Arbeitstag. Dies gilt sogar dann, wenn der letzte Tag ein Samstag ist (EU-Verordnung 1182/71 Artikel 3 Abs. 4 sowie $ 193 BGB).
daß du die Widerrufsrist eingehalten hast und dein Vertragsverhältnis mit Sky daher beendet ist. Schicke Ihnen (mit Versandnachweis) die Hardware zurück und Untersage deiner Bank Abbuchungen seitens Sky (über das evtl. Berechtigte hinaus).
Fertig. Wenn Sky damit nicht einverstanden ist, müssen die den Klageweg gegen dich beschreiten und nicht du um deren Zustimmung betteln.
12.10.2018 11:06
jonnycash schrieb:
Ich wollte erst nix zu der "BVB-Korrektur" gesagt haben, aber ich muss wieder einen link einfügen:
Studie besagt: Rechtschreib-Verbesserer sind Unsympathen
Bei manchen Fehlern rollen sich einem aber die Zehennägel ein!
12.10.2018 11:08
Naja mann hofft ja immer noch das es auch Ohne RA geht....will ja nicht den letzten Hoffnungsschimmer an die Menschheit verlieren 😉