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Sky behauptet, ich hätte nach der Kündigung den Receiver ohne Festplatte zurückgeschickt
Sky behauptet, ich hätte nach der Kündigung den Receiver ohne Festplatte zurückgeschickt
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12.12.2018 20:11
Vorsicht an alle, die Ihren Vertrag kündigen.
Offensichtlich bin ich nicht der Einzige, von dem Sky behauptet, er hätte die Festplatte, die im Sky Q Receiver eingebaut ist nicht zurückgesendet.
Falls es jemanden genauso geht, dann bitte hier melden, damit wir gemeinsam vorgehen können.
Ich habe nach der ersten Mahnung gleich bei der Hotline angerufen. Die Mahnung kam übrigens ca. 8 Wochen nach Vertragsende! Ich konnte spontan nicht den Einlieferungsbeleg finden. Ich dachte schon ich hätte ihn nicht mehr, was ja nach 8 Wochen nicht ungewöhnlich wäre. Entsprechend unfreundlich war die Dame am Telefon. Sinngemäß: "Tja, dann müssen Sie wohl zahlen". Sie war in keinster Weise bereit intern Recherchen anzustoßen.
Am gleichen Tag am Abend habe ich erneut angerufen, als ich den Einlieferungsbeleg gefunden habe. Nun war die Hotline sehr freundlich, hat sich entschuldigt und zugesichert den Vorgang zu schließen. Ich habe sicherheitshalber noch eine E-Mail mit den Daten des Einlieferungsbeleges und des Sendungsverlaufs zugesendet, mit der Bitte, mir schriftlich mitzuteilen, dass damit alles vom Tisch ist. Leider habe ich auf meine E-Mail nie eine Antwort erhalten. Statt dessen kam nun nach einigen weiteren Wochen nun ein zweiter Mahnbescheid mit Zahlungsaufforderung.
Liebes Sky Team, nochmal an Euch:
1. Ich habe alles zurückgesendet und die Festplatte aus dem Receiver entnommen.
2. Ich habe einen Einlieferungsbeleg.
3. Die Dame an der Hotline hat mir zugesagt, dass sie den Vorgang schließen wird.
4. Ich habe Ihnen die Daten des Einlieferungsbelegs (Fotos) und den Sendungsverlauf geschickt.
---> Warum schicken Sie mir nun weiter Mahnungen? Bitte schließen Sie den Vorgang oder schicken mir einen gerichtlichen Mahnbescheid, damit mein Anwalt starten kann. Ich habe die Festplatte nie aus dem Gerät entfernt. Bitte suchen bei Ihnen im Hause nach dem Schuldigen bzw. dem Verbleib der Festplatte!