20.02.2019 18:17
Didi Duster schrieb:
Antwort: die Hardware klaut niemand und es lügt auch keiner. Sky arbeitet nur sehr schleppend und schickt voreilig solche Briefe heraus, in der Hoffnung Mietverträge zu generieren. Da wird dann wohl auch mal ein Receiver zur Miete wieder zurückgeschickt werden und Sky kann dann auch noch Versandpauschalen einziehen. Super Geschäftsidee
ja genau so ist es - für den gebrauchten müll solange kopeken eintreiben, wie es geht - das ausgenudelte zeug wandert ja sonst eh in die tonne ..
20.02.2019 18:20
Du weisst schon, das Rechtsberatung in Foren nicht so gerne gesehen wird:
Da könnten Haftungsansprüche an den Forenbetreiber die Folge sein.
Hmmmmmmmmm, mach einfach weiter
20.02.2019 18:20
Hallo zusammen,
habe das "gleiche" Phänomen/Problem:
Hardware am 7.1.2019 zurück geschickt über das SKY-Retourenportal. Einlieferungsschein dort generiert, Beleg mit Sendungsnummer ist vorhanden, Sendung ist bereits am 9.1.2019 bei SKY eingegangen, bisher keine Bestätigung des Eingangs. Vertragskündigung war bestätigt, Angebot über die Hardwaremiete war darin enthalten, ist aber durch schlüssiges Handeln (Rücksendung der Hardware) ABGELEHNT worden! Heute (20.2.2019) mit Datum 8.2.2019 eben jenes Schreiben auch bekommen. Ich wollte es nicht und ich will es auch nicht, basta.
Wenn ich das richtig verstanden habe, meldet sich ggfls. ein Moderator bei mir? Ich bitte dringend darum!
Nur für den Fall anderer schräger Gedanken seitens SKY: Ich habe Bilder vom makellosen Zustand der Geräte, die in Originalverpackung, mit Zeugen eingepackt und versand wurden.
Los SKY, meldet euch!
20.02.2019 18:25
... natürlich nicht mit Zeugen eingepackt, sondern im beisein von Zeugen 🙂
20.02.2019 18:25
Hoffe auch, dass mir eventuell ein Moderator weiterhelfen kann. Schon mal vielen Dank für die zahlreichen Tipps.
20.02.2019 18:25
Ok,
zugleich müssten die Klapperkisten eh abgeschrieben sein. Versicherer berufen sich im Schadensfall immer auf den § 249 BGB.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen erstatten diese nur den Zeitwert der beschädigten Sache. Dieser berücksichtigt bespielsweise:
Nachlesen kann man dies in Paragraph 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Frage: Müsste zumindest nicht der Wertverlust in Folge von Abnutzung sowie der Verschleiß berücksichtigt werden? *höhö
20.02.2019 18:29
Rechtsberatung??? Es ist ein Aufsatz zum Thema Vertragsfreiheit. Das Grundgesetz sowie andere Rechtsquellen sind jedermann frei zugänglich. Ebenso höchstrichterliche Urteile.
Den Tipp mit den Briefen und der Zustellbarkeit nehme ich raus. Ebenso die E-mail der Verbraucherzentral in Bayern. Danach sind alle glücklich.
Ergänzend heißt es unter der Rubrik Netiquette: "Wenn Ihr Videos oder Bilder einstellt, beachtet bitte mögliche Urheberrechte. Ebenso müssen Texte von Euch selbst verfasst oder zur öffentlichen Verbreitung freigegeben sein."
O.g. Text entsammt aus meiner Feder. Sämtliche Texte die nicht aus meiner Feder stammen, zitiere ich unter Nennung der Quelle. Von daher wird in diesem Fall nicht gegen die Netiquette verstoßen.
PS: Jedermann ist es erlaubt Gesetzestexte und Urteile zu zitieren. Das ist ja das Schöne an der Demokratie.
20.02.2019 18:30
Sky arbeitet nur sehr schleppend
Eher schlampig
20.02.2019 18:32
aktuelle Marktlage für einen Receiver
-ohne CI Slot
-ohne Display
-nur ein Verschlüssungssystem unterstützt
-kein EN50607
-kein Multifeed
da wird es selbst in Baumärkten schwer was Vergleichbares zu finden.
Etwas besser sieht es aus wenn es ein alter Sky+ und kein Q ist.
20.02.2019 19:04
Hallo zusammen,
ich habe heute auch Post bekommen, dass ich den Receiver nicht zurück geschickt hätte. Ich habe ihn aber mit meinem Mann zusammen eingepackt und zur Post gebracht. Den Beleg von der Post habe ich allerdings nicht mehr, da das in der der ersten Januarwoche war. Zurückgeschicken hätte ich ihn müssen bis 15.01.2019. Daran kann das also nicht liegen.
Hatte jemand das selbe Problem und weiß wie man hier vorgehen kann?
Danke für eure Antworten.
20.02.2019 19:07
lies mal von anfang dieses threads - man würde sich nur wiederholen ..
20.02.2019 19:14
lauri schrieb:
Ich habe ihn aber mit meinem Mann zusammen eingepackt und zur Post gebracht.
Ich hoffe, das du denem Mann etwas Essen & Trinken mit ins Paket geggeben hast.....
20.02.2019 19:24
"dass“ schreibt man in diesem Fall mit zwei „s“ und “gegeben“ nur mit einem „g“ in der Mitte. Du Fuchs....
20.02.2019 19:35
lauri schrieb:
"dass“ schreibt man in diesem Fall mit zwei „s“ und “gegeben“ nur mit einem „g“ in der Mitte. Du Fuchs....
Kein Grund, seinen Mann ins Paket zu stecken......
Oh, ich sehe gerade, du hast ein Like von der Nr.1 bekommen, Glückwunsch!
20.02.2019 19:36
Wenn die technische Entwicklung bei Sky berücksichtigt werden würde, würde der Kunde nach Verlust des Gerätes sogar noch Geld wiederbekommen. . Wenn eine Einbrecher bei einem Opfer so einen Kübel sehen würde, würde er sicher eine Dreambox oder eine VU+ aus lauter Mitleid hinstellen aber ganz sicher das Teil nicht klauen.
20.02.2019 19:37
Bis zu 7 Jahren ( nach so einer Zeit hat Sky mal von einem Kunden die Hardware zurückverlangt ). Am besten den Sendebeleg dem Testament beilegen, nicht das die Erben mit Sky noch Probleme bekommen.
20.02.2019 20:10
Ehrlich gesagt wäre ein neutraler Zeuge in dem Fall besser als jemand der auch bei: sorry dafür: Diebstahl für dich die Hand ins Feuer legt.
21.02.2019 15:05
Hey alex-r,
sende mir bitte Deine Kundennummer in einer Privatnachricht zu, damit ich mal reinschauen kann.
romanov88, @tap und lauri Ihr könnt mir auch Eure Kundendaten per PN zukommen lassen.
Vorab kann ich Euch mitteilen, dass wir ohne den Einlieferungsbeleg keine Nachforschung in die Wege leiten können (auch wenn unser Retourenschein benutzt wurde).
Anleitung für private Nachrichten/Direktnachrichten in unserer Sky Community
Gruß, Jule
21.02.2019 16:06
Hallo muhusch,
es gibt auch Verjährungsfristen. Die Ausführungen gelten ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland.
Gemäß § 195 BGB beträgt die sog. "regelmäßige Verjährungsfrist" drei Jahre.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
Die Mängelansprüche beim Kauf verjähren in fünf Jahren In zwei Jahren bei allen beweglichen Sachen gem. § 438 BGB.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__438.html
21.02.2019 16:27
Hallo Jule,
kannst du mal erläutern, warum Sky einfach davon ausgeht, dass die Leute den Receiver zur Leihe behalten wollen, wenn man innerhalb von Sky mit der Retourenbearbeitung im Rückstand ist. Den ehemaligen Abonnenten hier einfach einen Leihvertrag unterjubeln zu wollen empfinde ich als äusserst fragwürdig!