12.12.2018 12:26
Nach mehreren Problemschilderungen von Sky Kunden in Bezug auf telefonische Vertragsabschlüsse, habe ich für meinen Teil beschlossen, den Sky Mitarbeiter zukünftig um Erlaubnis zu fragen, diese Gespräche aufzeichnen zu dürfen. Sky selber scheint ja nicht sämtliche Telefonate aufzuzeichnen.
Bei mdl. abgeschlossenen Verträgen können evtl. auftretende Mängel hoffentlich schneller und effektiver geklärt werden oder das Bewustsein des Mitarbeiters auf die richtigen Eingaben gestärkt werden
Mit einem FritzFon geht das ganz einfach:
Einen internen Anrufbeantworter in der FritzBox einrichten und während des Telefonates auf die "Menü"-Taste drücken, anschliessend die erlaubte Aufzeichnung am Telefon bestätigen. Die Aufnahme erfolgt über den internen Anrufbeantworter der FB.
Tipp: Während der Aufzeichnung sollte noch einmal die Erlaubnis des Sky Mitarbeiters eingeholt werden.
12.12.2018 12:30
da wird dir sicher keiner der mitarbeiter zustimmen
12.12.2018 12:31
dann die märchenstunde beenden -
12.12.2018 12:41
Wozu aufnehmen ???
Gar nicht erst führen !!!
12.12.2018 12:46
ach doch - zu schulungszwecken würde ich das schon machen wollen ..
12.12.2018 12:51
Mit Schlung hast du wohl nix am Hut ...
12.12.2018 12:58
wer sagt das ?? ich habe kinder und enkelkinder, bekannte und freunde .. ja, freunde auch
aber darum geht es ja gar nicht - wenn ich ein "go" bekomme, verletze ich nix und verbreiten bräuchte ich auch nix, denn dann wird einem mit sicherheit kein fauler apfel ins körbchen gelegt ..
12.12.2018 13:14
Ich ... aus meiner rein professionellen Sicht
Bei meinen Kindern und zukünftigen Enkelkindern ... benutzen ich eher den Begriff Erziehung
12.12.2018 13:17
markg schrieb:
Tipp: Während der Aufzeichnung sollte noch einmal die Erlaubnis des Sky Mitarbeiters eingeholt werden.
Ich würde sagen das vor der Aufzeichnung der Hinweis auf eine Aufnahme erfolgen sollte.
Und da wird dir der Hotliner einen Strich durch die Rechnung machen (glaube ich mal).
12.12.2018 13:20
Sowohl die Gerichte für Arbeitssachen als auch die ordentlichen Gerichte sind befugt, Erkenntnisse zu verwerten, die sich eine Prozesspartei durch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht verschafft hat, wenn eine Abwägung der beteiligten Belange ergibt, dass das Interesse an einer Verwertung der Beweise trotz der damit einhergehenden Rechtsverletzung das Interesse am Schutz der Daten überwiegt.
Das allgemeine Interesse an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche zu sichern, reichen dabei für sich betrachtet nicht aus, dem Verwertungsinteresse den Vorzug zu geben (BAG 21. Juni 2012 - 2 AZR 153/11 - Rn. 29). Dafür bedarf es zusätzlicher Umstände. Sie können etwa darin liegen, dass sich der Beweisführer mangels anderer Erkenntnisquellen in einer Notwehrsituation oder einer notwehrähnlichen Lage befindet (BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 537/06 - Rn. 36; BGH 15. Mai 2013 - XII ZB 107/08 - Rn. 22; jeweils mwN).
Also sollten Mitschnitte erfolgen, mit welcher eine solche Notwehrsituation beweisbar wiedergeben.
Hmh???!!!
12.12.2018 13:21
Das ist eine sehr gute Idee mit erlaubnis desjenigen warum nicht .
Und wenn du keuiíne zustimmtungbekommst würde ich das Gesprech beenden
12.12.2018 13:34
ich hab das schon mal gemacht
gleich zu Beginn des Gesprächs den (anrufenden) CCA gefragt ob er mit einer Aufzeichnung einverstanden ist.
Er stimmte mit "selbstverständlich" zu und die vereinbarte Verlängerung lief dann auch problemlos
Also ruhig einmal versuchen. Warum sollte jemand der Dich nicht über den Tisch ziehen will auch was dagegen haben
12.12.2018 14:15
Warum sollte jemand der Dich nicht über den Tisch ziehen will auch was dagegen haben
eben - man wird doch einem seriösen cca auch keine unlauteren mittel bei vertragsgesprächen unterstellen wollen - außerdem habe ich noch nie von unterschiedlichem "gesagt" und "gehört" gerade von sky-cca's mitbekommen .. ist doch alles nur fake, was hier gepostet wird ..
12.12.2018 14:19
Na also da haben wir es. Danke für deine Antwort
Ist also doch möglich.