27.09.2018 10:00
Hallo,
habe gestern meinen Vertrag um ein Jahr verlängert. Mir wurde die Aktivierungsgebühr ausdrücklich erlassen, das sollte eine Aktion am gestrigen Tag sein. Heute die Bestätigung bekommen und zack heißt es - "Für die Einrichtung Ihrer neuen Vorteilskonditionen fällt eine einmalige Aktivierungsgebühr von 24,99 Euro an."
Ich glaube, ich habe noch nie eine Vertragsverlängerung erlebt, in der mir auf anhieb das vereinbarte bestätigt wurde. Jedesmal muß ich später etwas korrigieren lassen...
Könnte sich bitte jemand der Sache annehmen? Danke!
Gruß
Hank
27.09.2018 10:05
Die 24,99 sind sicher nur ein Schreibfehler, ist ja noch die "alte Aktivierungsgebühr", hatten sich hier schon einige gemeldet. Ein Moderator kann dir eine ordentliche VB senden...
27.09.2018 10:10
Habe gerade noch einmal nachgeschaut - es sind wirklich 24,99!
27.09.2018 10:12
Die stehen aber nur auf dem Schreiben und nicht in deinem Konto.
27.09.2018 10:15
Da hast Du Recht. Heißt also, daß sie mir dann auch nicht berechnet würden, wenn es nicht im Konto steht?
27.09.2018 10:17
Eigentlich wird das Schriftliche auch berechnet, denn diese Angaben sind massgeblich.
27.09.2018 10:19
Und darauf möchte ich es nämlich nicht ankommen lassen, daher wäre eine korrekte Bestätigung schon ganz nett.
27.09.2018 10:20
Didi Duster schrieb:
denn diese Angaben sind massgeblich.
Das kommt darauf an....
27.09.2018 10:20
Hotline anrufen - hmmm
Auf Moderator warten - besser!
Widerrufsfrist im Auge behalten!
27.09.2018 10:23
herbst schrieb:
Didi Duster schrieb:
denn diese Angaben sind massgeblich.
Das kommt darauf an....
Das Kundenkonto ist nicht immer auf Stand und wäre für mich nicht unbedingt relevant.
Erhalte ich von Sky etwas Schriftliches mit Angaben, die so nicht abgesprochen waren, muss ich leider tätig werden.
27.09.2018 12:29
Im Zeitalter der Digitalisierung verstehe ich nicht, weshalb ein telefonisch getroffener Abschluss generell erst nach Zustimmung durch den Kunden per Mail, bzw. nach einer definierten Frist ohne Mail-Zustimmung aktiv wird, oder per Ablehnung einer Korrektur bedarf.
Stattdessen erlebt man häufig eine Überraschung, wenn die telefonisch versprochenen Eigenschaften auf dem schriftlichen Vertragswerk stark von den Zusagen abweichen. Der Kunde kann erst dann per Widerruf den Vertrag an die telefonischen Abmachungen anpassen lassen. Dies zog sich, wie in meinem Fall über einen Dialog von 7 Schriftsätzen hin, bis endlich das erwartete Ergebnis schwarz auf weiß vorlag.
01.10.2018 13:47
Ich schubse meinen Thread noch einmal in der Hoffnung an, daß ein Moderator ihn sieht und sich bei mir meldet. Es wurden ja heute welche eröffnet, die recht zeitnah beantwortet wurden...
Besten Dank!
01.10.2018 16:10
Freischaltungen gehen schneller als Klärfälle und bedürfen keiner Fachabteilung.
01.10.2018 16:22
noch 4 Tage ..... Hälfte hast du geschafft
02.10.2018 16:18
Hey Hank,
auf Deine PN habe ich soeben geantwortet.
Gruß, Jule