25.08.2018 20:27
Steht so bei Sky Multiroom-Angebot:
Eines der besten Feature von Sky Q dürfte für viele Kunden Sky Multiroom sein. Mit Sky Multiroom können Kunden ihre Inhalte auf bis zu 5 Geräten gleichzeitig nutzen. Dabei kann Multiroom auf 3 TVs und 2 mobilen Geräten genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung der neuen Multiscreen-Funktion ist ein Sky Q Receiver. Außerdem steht Sky Multiroom über die Sky Q Appfür Apple TV (ab 4. Generation) oder Samsung SmartTV (ab Modelljahr 2015+ mit Tizen Betriebssystem) zur Verfügung. Für die parallele Nutzung müssen alle TVs im gleichen WLAN bzw. LAN-Netzwerk eingeloggt sein.
25.08.2018 20:31
herbi100 schrieb:
Das Zitat steht hier im Thread von einem Moderator geschrieben,
einfach mal etwas weiter am Anfang schauen.
Der Moderator beruft sich dort jedoch (nachdem nachgefragt wurde, wo das vertraglich verankert ist) auf AGB 2.1.5.1.
Dort jedoch steht überhaupt nichts von Heimnetzwerk!
25.08.2018 20:33
Und? Was sagt das jetzt für den TE aus?
Das die App in seinem Ferienhaus funktioniert??
25.08.2018 20:35
Worte von Mods sind nicht sakrosankt.
25.08.2018 20:41
Worte von Mods sind nicht sakrosankt.
Immer??
Finde ich recht pauschal, aber gut.
25.08.2018 21:05
Hans-Jürgen Bonin schrieb:
Steht so bei Sky Multiroom-Angebot:
Sky Q bringt Multiroom-Funktion
Nochmal. Wo steht das ? Bitte Link nennen auf Sky.de. Nur das hätte Relevanz.....wenn überhaupt.
Das liest sich eher wie eine Presseinformation. Zumal Sky das Wort Multiroom nicht mehr verwendet.
25.08.2018 21:12
25.08.2018 21:19
Also Bitte !!! Und so eine Sch.... von Dir ?
25.08.2018 21:28
Hatten heute alle was im Kaffee? Du wolltest wissen, woher das mit dem Netzwerk kommt.
25.08.2018 21:38
herbst schrieb:
Hatten heute alle was im Kaffee? Du wolltest wissen, woher das mit dem Netzwerk kommt.
Nein, ich wollte wissen, wo es bei Sky.de steht. Bitte genauer lesen ! Wichtiger Unterschied.
Quellen für Unsinn kenne ich selber.....
25.08.2018 21:47
Ich habe oben schon geschrieben, dass es bei Sky NICHT steht und auch die Moderatorin sich auf eine Quelle berufen hat, wo es NICHT stand.
25.08.2018 22:12
Und warum antwortest du dann auch meine Frage „wo steht das auf Sky.de“ mit dem dubiosen link ?
Versteh mir einer die Frauen.....
25.08.2018 22:29
Also ich wollte hier keinen Streit unter Usern hervorrufen. Nicht wir User, sondern Sky steht hier in der Verantwortung, vernünftig mit ihren Kunden zu kommunizieren und umzugehen. Ich nehme aktuell mal an, dass Sky Q auch in anderen Netzwerken auf Apple Tv funktioniert. Falls nicht kann ich solch ein Gerät ja jederzeit wieder verkaufen.
Ich hoffe Sky wird in Zukunft mehr Transparenz walten lassen und eventuell auch offener für verschiedene technische Lösungen und Nutzungsmöglichkeiten werden.
25.08.2018 23:10
Ich würde es anders machen.
Die AGB sprechen von gleicher Haushalt,
ich bin der Meinung, das man seinen „Haushalt“ verlagert,
wenn man überˋs Wochenende ins eigene Wochenendhaus fährt.
Wenn dann das Apple TV nicht arbeitet, weil der Q Receiver
am Hauptwohnsitz rumsteht würde ich Sky irritiert fragen,
warum der Vertrag nicht erfüllt wird.
Ein IP Abgleich findet keinerlei Erwähnung in den AGB und ist somit keine Bedingung
und selbst ein heimlicher IP Abgleich könnte schon eine Datenschutzverletzung darstellen.
25.08.2018 23:22
Abgesehen davon, das in den AGB nix von der App Nutzung steht, ist der Begriff „Haushalt“ aber dort exakt definiert. => Anschrift, auf die das Abo abgeschlossen wurde.
Und damit ist deine Auslegung hinfällig.
25.08.2018 23:24
Dann löst sich der Vertrag entweder automatisch auf wenn man umzieht,
oder Sky verbietet Umzüge wegen der Vertragslaufzeit.
Auch ist nicht definiert wie oft man eine Adressänderung mitteilen kann,
deshalb mein Tip Sky die Adressänderung mitzuteilen.
25.08.2018 23:27
Und wenn die APP Nutzung nicht gesondert erwähnt wird,
unterliegt sie entweder den Bedingungen für andere Skygeräte oder garkeinen,
je nach genauer Formulierung.
25.08.2018 23:27
Ich glaube, so langsam ist Bettgehzeit.......
25.08.2018 23:32
In der AGB wird die Nutzung von Sky in gleichem Haushalt vorgeschrieben, sich im gleichen WLAN zu befinden ist nicht Voraussetzung! Die Aussagen vom MOD ist FALSCH!
Ich habe meinen ATV mit in den Urlaub genommenen.... der ATV war in meinem Haushalt....es funktionierte!
(PS: siehe auch: Welche Personen gehören zum gemeinsamen Haushalt?)
25.08.2018 23:37
So fern Du aber die vorübergehende Adresse nicht an Sky gemeldet hast,
hast Du trotzden gegen den Vertrag verstoßen.
Da der Vertrag aber auch keine Kosequenzen für solche
Verstöße enthält wäre ich gespannt was Sky da so fordert wenn
es ihnen sauer aufstößt.