11.03.2019 14:23
Moin zusammen,
ich hatte bis Mai 2018 ein Sky-Vollabo und habe als "Bonusleistung" die Programmzeitschrift TV-Digital erhalten. Das Abo habe ich nicht abgeschlossen und auch nicht separat dazubestellt, als Vollabonnent hat man ja keine Möglichkeit das auszuschließen sondern bekommt es einfach.
Nachdem ich dann zum Mai ein Programmpaket gekündigt habe, bekam ich die Zeitschrift trotzdem weiter. Ich habe sofort Sky kontaktiert und darauf hingewiesen. Im Verlauf des Jahres wurde ich dann zur Funke-Mediengruppe verwiesen. Bei denen habe ich mich auch gemeldet, die mich dann an Sky verwiesen haben. Also ein schönes ping-pong-Spiel. Habe vorsorglich gegenüber Sky und Funke darauf hingewiesen, dass ich niemals ein Abo abgeschlossen habe und vorsorglich zum Mai widerrufe und kündige (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht).
Funke sagte mir daraufhin, das Sky der "Kunde" ist und sie das Abo nicht kündigen können/dürfen weil ich es nicht abgeschlossen habe. Sky sagt, ich soll mich an Funke wenden.
Noch einmal als Hinweis: Es geht nicht darum dass ich das Abo manuell per Häkchen ausgewählt habe (das gabs zumindest früher, weiß nicht ob immer noch), dann ist es klar dass ich mich selbst um die Kündigung kümmern muss.
Bin mal gespannt wann jemand auf die Idee kommt mir dafür eine Rechnung zu stellen, die geht dann sofort zum Anwalt.
Schon einmal jemand dieses Problem gehabt?
Grüße
Marco
11.03.2019 15:13
maulwurf1983 schrieb:
Bin mal gespannt wann jemand auf die Idee kommt mir dafür eine Rechnung zu stellen, die geht dann sofort zum Anwalt.
Schon einmal jemand dieses Problem gehabt?
Das Zeitschriftenabo hat sich durch die Hintertür eingeschlichen:
TV Digital Kombi-Angebot bei Buchung von SKY STARTER oder SKY ENTERTAINMENT + 3 Premiumpakete + Premium HD:
Mit Abschluss des Kombi-Angebotes wird neben dem Sky Programmabonnement zugleich ein Abonnement der Fernsehzeitschrift TV Digital bei Sky zu folgenden Konditionen gebucht: die TV Digital wird alle 14 Tage geliefert, beginnend mit dem Zeitpunkt, ab dem das TV Digital Kombi-Angebot nicht mehr zu rabattierten Konditionen bezogen wird oder das Sky Programmabonnement vor Ablauf des TV Digital Abonnements beendet wird. Für das TV Digital-Abonnement gilt dieselbe Mindestvertragslaufzeit wie für das Sky Programmabonnement. Wird das TV-Digital-Abonnement nicht fristgerecht gekündigt, verlängert es sich jeweils um weitere 12 Monate. Das TV Digital-Abonnement kann ordentlich erstmalig auf den Zeitpunkt der Beendigung des Sky Programmabonnements und nach einer gesonderten Beendigung des Sky Programmabonnements auf das Ende der jeweiligen Laufzeit des TV Digital Abonnements gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung des Sky Programmabonnements bewirkt keine automatische Kündigung des TV-Digital-Abonnements. Der Bezugspreis der TV Digital beträgt € 2,30 je Ausgabe inklusive Zustellung (innerhalb Deutschlands). Er ist während der Laufzeit des TV Digital Kombi-Angebotes im nicht rabattierten Gesamtpreis für das TV Digital Kombi-Angebot bereits inkludiert. Bei Beendigung des Sky Programmabonnements ohne gleichzeitige Beendigung des TV Digital Abonnements ist der Bezugspreis der TV Digital gesondert zu entrichten. Sky überträgt das-TV-Digital-Abonnement unmittelbar nach Vertragsschluss mit allen Rechten und Pflichten an die Funke Programmzeitschriften GmbH, Großer Burstah 18-32, 20457 Hamburg, („Funke“).
Dieser Vertragsübertragung wird mit Angebotsannahme zugestimmt. Die Abonnementdaten (Name, Adresse, Bankverbindung) gibt Sky an Funke weiter. Die Kündigung des TV-Digital-Abonnements hat durch gesonderte Erklärung gegenüber Funke zu erfolgen. Funke beauftragt Sky für die Laufzeit des kombinierten Sky Abonnements mit der Verwaltung des TV-Digital-Abonnements im Namen von Funke. Im Rahmen der Abonnementverwaltung ermächtigt Funke Sky, die Abonnementgebühren für die TV Digital im Namen von Funke einzuziehen. Einzugsermächtigung: Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG („Sky“) wird ermächtigt den Abonnementpreis für die TV Digital vom angegebenen Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die von Sky auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Die Erstattung des belasteten Betrages kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, verlangt werden. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
11.03.2019 15:23
Woher stammt dieser Text? Habe ich bei Vertragsabschluss damals nicht bekommen... stand weder in den Vertragsbedingungen noch in den AGB... ist jetzt ca. 7 Jahre her.
11.03.2019 15:30
Der ist aktuell von der HP (ganz unten):
https://www.sky.de/bestellung/abo-konfigurieren/pakete-konfigurieren
Hier wird das ausführlich erklärt:
Wenn das alles nicht auf dich zutrifft und es trotzdem zu Unklarheiten kommt, kann der Anwalt das genau prüfen.
11.03.2019 15:39
Ja da steht es ja auch: "Ein Verlagsabo entsteht immer dann, wenn nach dem 1. April 2017 die TV DIGITAL "inklusive" zustande kam"...
ist bei mir ja weit vorher...
Hier mal ein Auszug aus dem Schriftverkehr mit Funke:
Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Leider können wir die gewünschte Änderung an Ihrem Abonnement nicht vornehmen, da Sie das Abonnement ursprünglich über einen anderen Vertriebspartner bestellt haben.
Wir bitten Sie deswegen sich an folgende Adresse zu wenden:
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 26, 85774 Unterföhring
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr TV DIGITAL Kundenservice
FUNKE Zeitschriften
Sky schreibt seinerseits:
Guten Tag HERR XXX
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um den Sachverhalt schnellstmöglich zu klären, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Vertragspartner, die FUNKE Programmzeitschriften GmbH...
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen leider nicht weiterhelfen können.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viele besondere Momente mit Sky.
Freundliche Grüße
Ihr Sky Team
Halt einfach ein Witz...
Anscheinend wären die Abogebühren im Vorraus fällig.. hab ich nie bezahlt und wurden nie gefordert... mich nervt es aber allein das ich die dämliche Zeitung bekomme die gleich im Altpapier landet, der Umwelt zuliebe
11.03.2019 16:13
maulwurf1983 schrieb:
mich nervt es aber allein das ich die dämliche Zeitung bekomme die gleich im Altpapier landet, der Umwelt zuliebe
Du kannst sie an eine Zweitadresse schicken lassen, wenn du jemanden kennst, der sich darüber freuen würde....
11.03.2019 16:22
Die TV-Spielfilm hat im Thread Titel nichts zu suchen! Solltest du mal abändern.
11.03.2019 16:23
Das hat keiner gemerkt außer du.
11.03.2019 16:24
Sehr zum Leidwesen meiner Frau merke ich solche Dinge!
11.03.2019 16:32
Wieso hat das da nix zu suchen?
11.03.2019 16:32
ok digital ok, danke
11.03.2019 16:48
Die TVD wird zugeschickt aber nicht berechnet?
Funke & Sky anschreiben und sich für die kostenlose Zusendung bedanken aber erwähnen das Du keinerlei Zahlungen leisten wirst bis man Dir den Teil des Vertrages bzw. den AGB mitteilt, mit dem Du die kostenpflichtige Zusendung vereinbart hast.
11.03.2019 16:51
Hab ich oben in meinem Beitrag geschrieben das ich das bereits im Mai letzen Jahres gemacht habe und das nicht nur einmal sondern mehrfach. Nein bisher wurde es nicht in Rechnung gestellt, aber wie schon erwähnt will ich die Zeitschrift nicht, wollte sie noch nie und sie landet sowieso gleich im Altpapier... ist halt Verschwendung und nervt...
11.03.2019 16:54
Irgendein Nachbar wird sich bestimmt drüber freuen.